Zitat:
Zitat von Profiler
Grundsätzlich kann ein Händler bei Verkauf an Privat die Gewährleistung nur auf ein Jahr beschränken, mehr nicht. Schreibt er etwas anderes in den Vertrag, so ist dies nicht gültig und es gilt eine 2-jährige Gewährleistung.
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Beliebt ist dann ja, den Vertrag mit "Verkauf von gewerblich an gewerblich" zu überschreiben und im Vertragstext jegliche Gewährleistung auszuschließen. Ist das auch ungültig?
neugierig
Boris
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Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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