Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

BMW 7er, Modell E32
 Varianten
 Detail-Infos
 Interaktiv
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > BMW 7er Modelle > BMW 7er, Modell E32



 
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 19.01.2004, 09:33   #2
PMORSCH
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
Registriert seit: 19.11.2003
Ort: Perl
Fahrzeug: 750 iL
Standard

Hallo Andre,


normalerweise reicht der Kaufvertrag aus.
Ist im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen und dieser Kaufvertrag von beiden Seiten unterzeichnet
so ist er Rechtsgültig.
Dein Rechtsanwalt kann im Verfahren die Rückgabe , natürlich gegen Zahlung der Kaufsumme, des Fahrzeuges fordern. Und unter gewissen Umständen auch eine Summe für die Nutzung, der Käufer fährt ja wahrscheinlich damit, des Fahrzeuges verlangen. Diese Summe wird verechnet.

Das mit dem Frontspoiler kann er nicht fordern es sei denn, er kann beweisen das der Fehler schon bei der Übernahme war. Und das muß er sich von Dir bestätigen lassen.

Mit dem EDC hätte dem Käufer auch schon während der Probefahrt auffallen müßen.
Da die geforderte Summe in keinem Verhältnis zum Kaufpreis steht dürfte der Richter , man hofft er denkt nicht Lebensfremd, dem Antrag der Gegenseite nicht folgen.
Sollte das ganze für Dich eng werden würde ich ein Gutachten fordern.
Da ich nunmehr die halbe Hundert überschritten habe muß ich Dir aber auch sagen, Gerichte urteilen nicht immer nach den Gegebenheiten sondern spontan. Zu Rechtsanwälte ist zu sagen Geld ist für diese Leute wichtiger als
die gesetzlichen Vorgaben. In den letzten 15 Jahren hat es sich so entwickelt das viele Anwälte sich immer mehr auf die andere Seite des Gesetzes begeben.
DAS GILT NICHT FÜR alle.
Leider überschreitet die Summe den Betrag der notwendig wäre um die Sache vor den Amtsgerichten zu Verhandeln. Also geht es vor ein Landgericht und da ist Anwaltszwang.
Beim Amtgericht hätte ich Dich etwas unterstützen können.
Soweit mir bekannt ist haben wir auch einen Anwalt im Forum, vielleicht liest er auch Deine Anfrage.

Viel Glück
Gruß
Peter
PMORSCH ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
 


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:35 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group