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Alt 18.12.2013, 22:44   #21
Andimp3
Erfahrenes Mitglied
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Benutzerbild von Andimp3
 
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
Standard

Zitat:
Zitat von dummbatz Beitrag anzeigen
liebster Andreas, mir war nicht bekannt das Du Jura studiert hast und daher mit sachdienlichen und rechtsverbindlichen Kommentaren dem Forum zur Verfügung stehst.
Auch wenn ich nicht Jura studiert habe so habe ich doch, im Gegenteil zu Dir, tagtäglich mit den Folgen solcher und anderer Rechtsgeschäfte zu tun... da brauchst mal gar nicht den Dollen zu machen.

Zitat:
Meine Weisheiten waren ein Zitat bzw. Abhandlung Garantiezeit betreffend aus dem JuraForum - hier nachzulesen:
Yo.. auch da wird oft genug Mist geschrieben... nochmal: eine "gesetzliche Garantiezeit" gibt es nicht weil es keine gesetzliche Garantie gibt. Wenn Du meinst dass das anders ist, dann poste doch mal das Gesetz in dem was über die "gesetzliche Garantie" zu lesen ist.

Extra für Dich hab ich es aber mal Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) gegoogelt.

Zitat:
Zitat von 728schalter Beitrag anzeigen
...also nicht mal 2 Jahre in meinem Fall Wär ja auch zu schön gewesen
Yo... mein Anfang 2011 bei 200.000km verbautes Material von Lemförder und BMW hält nun schon seit 69.000 km ... nur die Buchse einer Druckstrebe ist nun fertig. Die Buchsen werden demnächst durch Powerflex ersetzt.
Andimp3 ist offline  
Alt 18.12.2013, 23:35   #22
guido s
Sledge Hammer
 
Benutzerbild von guido s
 
Registriert seit: 24.11.2010
Ort: lembeck
Fahrzeug: E38 750i Fliegender Teppich
Standard

moin,


Zitat:
hab eben mal im garantieheft nachgeschaut - das ganze ist auf 4 jahre oder max. 50.000 km begrenzt
so lange hält das originale zeug auch. (eher fast das doppelte) und der zubehörkram auch wenns nicht der ganz billige chinaschund ist.

guido
guido s ist offline  
Alt 18.12.2013, 23:54   #23
Miranda
Gesperrt
 
Registriert seit: 09.08.2011
Ort: Zell (LU)
Fahrzeug: BMW E36 316ti, E88 118i Cabrio, E38 740i von pilatus ;-)
Standard

Also doch nicht 4 Jahre sorgenfrei es sei den du lässt dein Auto in der Garage und fährst nur am Sonntag.
Miranda ist offline  
Alt 19.12.2013, 06:40   #24
dummbatz
schnecke
 
Benutzerbild von dummbatz
 
Registriert seit: 05.02.2011
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E38-735i (03/96)
Standard

Zitat von dummbatz
Erklärung zum Begriff gesetzliche Garantiezeit
Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Hier wirfst Du schon was durcheinander - es gibt KEINE gesetzliche GARANTIEzeit sondern lediglich eine gesetzliche Gewährleistung.
scheinbar ist Dir nicht aufgefallen das gerade wegen diesem Irrglauben im JuraForum der Beitrag erstellt wurde.

Zitat von dummbatz:
Der wichtigste Unterschied ist der, dass eine Garantie durch einen Garantievertrag zustande kommt, die Gewährleistung hingehen gesetzlich durch Abschluss eines Kaufvertrages.
Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Hier stellst Du es allerdings richtig dar. Wobei in dem Sinne kein GarantieVERTRAG notwendig ist sondern es reicht hier eine einseitige Willenserklärung des Verkäufers/Herstellers das er für einen Zeitraum X Garantie (hier kann er auch die Bedingungen nach seiner Phantasie festlegen) gibt.
Um es mit Deinen Worten zu sagen - so ein Schmarrn. Ein Vertrag ist Grundlage jedes Rechtsgeschäftes. Das Angebot ist eine einseitige Willenserklärung, mit deren Annahme bzw. Kauf erklärt der Käufer seine Annahme und damit die Zustimmung und dann ist es sehr wohl ein Vertrag.

Zitat von dummbatz:
Sie hat demnach gegenüber der Gewährleistung den Vorteil, dass gem. § 476 BGB grundsätzlich keine Beweislastumkehr zulasten des Käufers gegeben ist
Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Auch das ist so nicht ganz richtig, denn derjenige der die Garantie gewährt kann vom Prinzip her auch eine Beweislastumkehr in seine Garantienedingungen schreiben.
Auszug aus Deinem Google-Link was Deiner Aussage widerspricht, eine Beweislastumkehr ist nicht möglich:
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.


Zitat von dummbatz:
denn die Garantie ist ja gerade eine verschuldensunabhängige Haftung für Sachmängel an der Kaufsache.
Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
So ein Schmarrn Folgendes Szenario: ich kaufe bei nem Händler eine Stoßstange und der gibt daraauf zB 2 Jahre Garantie. 2 Tage später fahr ich das Ding kaputt. Dann hat es einen Sachmangel. Nach Deiner Aussage müsste der Händler sie mir verschuldensunabhängig ersetzen
wiederum aus Deinem Link:
Ein Garantieversprechen ist damit eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers Die Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit für den Zeitraum garantiert wird.

Zitat von dummbatz:
Anders als beim gesetzlichen Gewährleistungsrecht besitzt dabei der Verkäufer das Wahlrecht. Er kann entweder den Sachmangel reparieren oder austauschen.
Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Auch hier ist es wieder eine Frage wie die Garantiebedingungen ausgestaltet sind.

Ergo: Schuster bleib bei Deinen Leisten
den dollen hast du doch gemacht von wegen schuster und woher weißt du eigentlich was ich so tagtäglich mache?

Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Auch wenn ich nicht Jura studiert habe so habe ich doch, im Gegenteil zu Dir, tagtäglich mit den Folgen solcher und anderer Rechtsgeschäfte zu tun... da brauchst mal gar nicht den Dollen zu machen.
eigentlich ziemlich ermüdend solche beiträge aber wenn jemand, in diesem fall du, meint hier oberschlau zu sein sich dabei trotz "täglichem umgang" selbst widerspricht muß das einfach richtig gestellt werden
und komm jetzt nicht wieder mit irgendwelchen belehrungen, die auszüge sind ausnahmslos aus deinem link

Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen
Yo... mein Anfang 2011 bei 200.000km verbautes Material von Lemförder und BMW hält nun schon seit 69.000 km ... nur die Buchse einer Druckstrebe ist nun fertig. Die Buchsen werden demnächst durch Powerflex ersetzt.
wie schon zuvor erwähnt, 4 Jahre oder 50.000km Garantie sind ein angebot - niemand wird gezwungen dies anzunehmen und für vielfahrer ist es sicherlich nicht interessant wobei sich die frage bei denen stellen würde ob nicht ein weniger anspruchvolles fahrzeug das geeignete fortbewegungsmittel wäre

meinerseits war es nur ein gutgemeinter tipp, ich bekomme dafür weder provision noch werde ich befördert

schade ist nur das manche leute hier nur darauf warten irgendwelche beiträge zu zerreissen oder in jedem positiven etwas negatives finden
in diesem sinne wünsche ich allen weiterhin gute fahrt und für mich ist der disput mit andreas hiermit beendet
dummbatz ist offline  
Alt 19.12.2013, 06:50   #25
warp735
Mr. Diesel
 
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Selbst wenn die 200tkm Garantie geben würden, würde ich dort nicht hinfahren
__________________
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Code YRGJHSDTHILK
warp735 ist offline  
Alt 19.12.2013, 06:52   #26
rustaweli
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Fahrzeug: E38 740i 06/00 Indi
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da hat jemand Langeweile
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Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen der allgemeinen Belustigung
rustaweli ist offline  
Alt 19.12.2013, 07:35   #27
Andimp3
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Yo... und verdreht und versteht nach wie vor nicht... von daher entbehrt eine Diskussion offensichtlich jeglicher Grundlage. Ich such ja immer noch das Gesetz in dem die gesetzliche Garantie geregelt ist Ich bin halt zu blöd und gebs nix auf spinnerte Foreneinträge sondern nehm mir lieber mal das BGB zur Hand. Ich frag aber natürlich auch gerne später mal unsere Juristen.. die wollen vor Weihnachten auch mal wieder was zu lachen

Aber der Witz ist auch gut das man mit mehr als 12.500 km Fahrleistung im Jahr Vielfahrer ist und sich ein weniger anspruchsvolleres Fahrzeug als unsere 7er suchen sollte

Wenn 7er nicht für Vielfahrer gemacht sind was sollen wir (ich fahr ja momentan nur noch 25-30.000/Jahr gegenüber 50.000 und mehr in früheren Jahren) uns dann anschaffen - nen Panda ?

Alternativ nen 30to Lkw oder nen Reisebus vielleicht ? Gibts da auch die Achsteile bei ATU mit der dollen Garantie - deren detailliertere Bedingungen noch immer nicht gepostet wurden ? Und wenn ja - was macht die dann für einen Sinn wenn der Reisebus die 50.000 in 3-4 Monaten fährt ?

Sorry - aber da macht einer seinem Usernamen immer mehr Ehre

Geändert von Andimp3 (19.12.2013 um 07:40 Uhr).
Andimp3 ist offline  
Alt 19.12.2013, 07:45   #28
rustaweli
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von rustaweli
 
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Ort: Wittmund
Fahrzeug: E38 740i 06/00 Indi
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Zitat:
Zitat von Andimp3 Beitrag anzeigen

Sorry - aber da macht einer seinem Usernamen immer mehr Ehre
das musste nicht sein die Aktion hat doch nicht er gemacht
rustaweli ist offline  
Alt 19.12.2013, 07:55   #29
Fimonchen
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 31.12.2011
Ort:
Fahrzeug: kein BMW mehr
Standard

@Andi und Bernd

Morjen Mädels, macht das doch per U2U weiter. Kriege schon Kopfschmerzen von euer beiden Halbwissen
Fimonchen ist offline  
Alt 19.12.2013, 08:01   #30
Ulrich51
Individualist
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Fahrzeug: E38 750iL Individual (12.98)
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Zitat:
Zitat von dummbatz Beitrag anzeigen
. Der wichtigste Unterschied ist der, dass eine Garantie durch einen Garantievertrag zustande kommt, die Gewährleistung hingehen gesetzlich durch Abschluss eines Kaufvertrages...
Dann stelle den "Garantievertrag" von ATU doch mal hier bereit. Ein Vertrag sollte ja in Schriftform existieren. Bin gespannt, was dort zur Umkehr der Beweislast geschrieben steht. Vermutlich nichts...
Dann würde der Grundsatz gelten, dass wie bei der Gewährleistung der Käufer nach 6 Monaten die Beweislast trägt, was ihm kaum gelingen dürfte.
Ulrich51 ist offline  
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