Zitat:
Zitat von zelefontelle
Dann lass mich doch an deinem Erfahrungsschatz teilhaben, wenn es sich um E38 oder E32 gehandelt hat
Falls ja: Welches Alter, welche Laufleistung, welchen Wiederbeschaffungswert?
Mir ist das Vorgehen der Versicherer bekannt. Mir sind auch sämtliche rechtlichen und tatsächlichen Grundlagen bekannt, ich habe wahrscheinlich auch schon mehr Gutachten mit Wiederbeschaffungswert als die meisten hier in den Händen gehalten... was mir fehlt, sind möglichst konkrete Erfahrungen was den E38 betrifft.
Denn auch auf Grundlage meiner Erkenntnisse kann ich nicht einschätzen, ob ich eher mit 2.000 € oder mit 4.000 € rechnen darf. Ich weiß, dass entscheidet der Gutachter, trotzdem würden mir konkrete Erfahrungen bei der Eingrenzung helfen.
Klar ist: Für mehr als 5.000 € braucht man bei dem Fahrzeugalter i.d.R. ein möglichst aktuelles Wertgutachten.
Entschuligt, falls meine Frage zu allgemein formuliert war.
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...wie auch immer berechnet wird, ich kann dir schreiben wie es bei mir im vergangenem Dezember abgelaufen ist :
ich habe mich mit meinem VK versicherten 728i bei Glatteis mehrmals gedreht, bin in die Botanik geschleudert und seitlich an eine Laterne gestoßen.
Eindeutig meine Schuld obwohl ich nicht wirklich schnell unterwegs war.
War das einzige Auto in 35 Jahren das ich auf dem Gewissen habe, somit passt die Quote noch...
Zur Abrechnung :
der Gutachter wurde von der Versicherung bestellt und hat den Wagen wenige Tage später auf dem Hof meiner Stammwerkstatt besichtigt.
(der Abschleppdienst hat das Wrack dorthin gebracht)
Der Gutachter hat sich intensiv mit dem Fahrzeug befasst und einige erfolgte Reparaturen von dem Werkstattbetreiber erklärt bekommen.
Zufälligerweise hatte ich einen Tag vorher sehr gute Bilder von dem Fahrzeug gemacht (sollten eigentlich mal hier als Kalenderbilder vorgeschlagen werden).
Er hat sich von dem wirklich hervorragendem Karosseriezustand überzeugt und auch davon das ich alles andere als ein "ich will billig groß fahren - Mängel sind mir egal" Typ bin.
Der Werkstattchef hat noch 2 tolle Sprüche gebracht :
auf die Frage nach Reparaturen sagte er dem Gutachter "Herr D. fragt nicht was es kostet sondern nur ob er den Werkstattersatzwagen bekommt oder ob ihn seine Frau abholen muß"
und auf das Mimimi "ich kann den Motor nicht starten" (Laterne seitlich in dem Sicherungskasten...) sagte er "er wird den schon nicht in die Laterne geschoben haben..."
Ergebnis nach wenigen Tagen :
Rep.kosten mindestens 23t + X, Zeitwert 5700,- .
Überweisung in dieser Höhe abz. Selbstbeteiligung und abz. Restwert i.H.v. 390,- die es dann wenige Tage später von einem Verwerter in Bar gab.
Kein Mwst Abzug weil der Gutachter die Klausel "vergleichbare Fahrzeuge nicht im Handel erhältlich, verkäufe erfolgen nur von Privat" angegeben hat.
Das Fahrzeug war sehr überschaubar ausgestattet aber auch in einem gutem, weitestgehend durchrepariertem Zustand.
Gruß, Peter