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Alt 10.10.2019, 08:30   #9
M8-Enzo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von M8-Enzo
 
Registriert seit: 17.02.2004
Ort: Werne
Fahrzeug: BMW 850Csi & BMW 323iA Tour
Standard

@Zetti3

Mal meine eigenen persönlichen Erfahrungen hierzu:

Es ist verständlich und nachvollziehbar, daß Du DEIN Auto in einem völlig anderen Licht siehst als jemand anderes. Dein Auto mag/wird auch sicherlich in einem besonders guten Zustand sein und natürlich ist ein 40ger Schalter auch seltener zu finden so daß das gesamte Auto - für DICH - (und/oder jeden anderen besonders Interessierten) einen höheren Wert hat.

Doch ich empfehle Dir nicht DEINE (nachvollziehbare!) Sichtweise zu sehen, sondern die Sichtweise der Versicherung ...!
Für die Versicherung ist Dein Auto einfach nur eine 22 Jahre alte Kiste die noch nicht mal mehr in der Standartliste bzgl. einer "Wertermittlung" steht ...
Ob Dein Auto extrem gut erhalten und/oder ein seltenerer Schalter ist, interessiert die Versicherung letztlich so gut wie gar nicht, oder nur an weit untergeordneter Stelle.

Wie @Rottwauz1 es bereits treffend formulierte wird bei solchen alten Fahrzeugen ein grober Mittelwert aus den aktuell angebotenen & vergleichbaren Fahrzeugen ermittelt und dann aufgrund des Zustandes Deines Autos entschieden, ob man eher den Wert mehr in den oberen oder unteren Mittelwert ansiedelt.

Hast Du nun jedoch einen besonders gut erhaltenen 740i für den ggf. auch erheblich mehr Geld erzielt wird, der wirkliche Wiederbeschaffungswert also erheblich höher ist, dann hast Du ohne offiziell anerkanntes und auch aktuelles Gutachten natürlich mit Zitronen gehandelt ... - ich weiß das leider aus eigener Erfahrung nur zu gut ..... - und ich habe es auch nur zu oft aus zeitlich aktuelleren Fällen bei Betroffenen ebenfalls mitbekommen.

Genau aus diesem Grund hatten wir früher mal das Thema Wertgutachten und die besondere Bedeutung/Wichtigkeit wenn man ein Auto hat, welches ggf. eben NICHT in den typischen "Mittelwert" eingestuft werden soll/darf!

Hast Du nämlich ein entsprechendes und offiziell anerkanntes & aktuelles Wertgutachten, dann hast Du einen verbindlichen Nachweis bzgl. des Wiederbeschaffungswertes ---- der in Deinem Fall dann natürlich ggf. erheblich höher ausfallen sollte (sofern das WGA dieses entsprechend dokumentiert & bestätigt).

Gruß aus Werne

Guido

PS: Aus Schaden wird man "klug":
Ich hatte früher, da war ich 20, mal einen der ersten ALPINA B6 E21. Das Auto hatte man mir vor der Tür gestohlen. Der "Wert" laut BMW-Niederlassung, wo ich das Auto damals gekauft hatte, sollte damals bei 12.000 DM gelegen haben.
Ich bekam damals von der Versicherung 3.500 DM (Listenpreis) + 2.000 DM weil die Stereoanlage darin eine gesonderte Versicherung hatte ..... - also gab man mir insg. ganze 5.500 DM .....
Warum so wenig? Weil damals das Auto noch als 323i bei der Versicherung lief bzw. eingestuft wurde und ich auch einen entsprechenden "preiswerten" Versicherungsbeitrag für einen 323i bezahlte .....! Und ich freute mich über die billige Versicherung und wie "clever" ich doch war .......
Also wurde das Auto auch wie ein "normaler" 323i vom Wert laut Liste eingestuft --- und das war es dann! Tja, - und das hatte ich dann von meiner "Clevernis" .....
Wenn ich mehr haben wollte bot man mir an vor Gericht zu gehen ...... - und wie DIESE Chancen dann stehen werden ..... naja.
Zumindest war es damals so.
__________________
Der Instrumentenkombi-, Klimabedienteil-, Bordcomputer- & Navi-Chirurg!
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Stichworte
einschätzung, marktwert


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