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BMW 7er, Modell E38 |
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03.03.2005, 20:32
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#11
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..die olle Grete
Registriert seit: 05.10.2002
Ort: Kiel
Fahrzeug: 745iA/E23,740iA/E38
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Moin Dominik,
für mich dann 1 Satz bitte!
gruß,fish
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03.03.2005, 22:51
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.09.2002
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: 750i FL, Individual // X5. 4,8 LPG
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@Poldi
Habe in den USA nachgefragt. Zulassung, zumindest für Deutschland, gibt es derzeit noch keine, in den USA sind sie mal wieder erlaubt. Es fehlt für unsere regionen das CE-Zeichen.
Gruß
Jörg
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08.03.2005, 13:44
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.09.2004
Ort: schwabenland
Fahrzeug: 728i(E38) PD 03/99
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Spiegel
hallo,
mal ne dumme frage ,pro stück oder für den satz ?
mfg mohei
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08.03.2005, 13:55
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#14
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SEYLER.biz | Trading
Registriert seit: 28.01.2003
Ort: Wentorf
Fahrzeug: 745D (E65)
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Der Preis bezieht sich auf ein Set inklusive Versand.
Was die Zulassung in Deutschland angeht kann ich dazu nur dasselbe sagen
wie zu den Standlichtringen, wer will das denn im Alltag wirklich wissen, ob die
Original sind oder nicht? Spiegelblinker sind auch schon so verbreitet, dass sie
völlig normal sind im Straßenbild und kein Polizist oder TÜV Prüfer wird sich
daran stoßen.
Gruss
Dominik
__________________
Unsere Neidgesellschaft ist auch Kunde: Viele Leute kaufen mit Geld, das sie nicht haben,
Dinge, die sie nicht brauchen, um Leuten zu imponieren, die sie nicht ausstehen können.
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23.03.2005, 09:23
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#15
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.10.2004
Ort: Franken
Fahrzeug: E65 Individual
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Hallo,
kann euch Dominik nur Empfehlen
habe die Blinker bei Ihn bestellt
1A Qualität, die Lieferung war super schnell
und der Kontakt mit ihn war sehr sehr freundlich.
Habe die Blinker in Titan Silber lackieren lassen
und ich muß Euch sagen, mein Herzstück
BMW E38 735i A - Modell 2000
sieht Super aus.
Nochmals Danke an Dominik
Lee
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23.03.2005, 09:33
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#16
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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So, wir sollten uns mal langsam über die Eintragung von den Dingern Gedanken machen.
Abnahme wäre anscheinend nicht das Problem, Soll ca. 200€ kosten auch ohne E-Kennzeichnung die ja wohl nicht drauf ist oder irre ich da?
Mit den 200 Mücken hab ich kein Problem.
ABER: Angeblich müssen die Seitenblinker dafür entfallen da wohl nur 6 Blinker insgesamt zulässig sind.
Das würde im Umkehrschluss bedeuten, das jedem halbwegs aufmerksamen Polizisten auffallen würde das da 2 Stück zuviel blinken.
Ich hab eigentlich auch wenig Lust die Seitenblinker zuzuspachteln dafür.
Wer weiß da mehr zu? McClane - bitte ermitteln Sie 
Geändert von TomS (23.03.2005 um 10:26 Uhr).
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23.03.2005, 10:23
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#17
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Gast
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Zitat:
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Zitat von TomS
Wer weiß da mehr zu? McLane - bitte ermitteln Sie 
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Bitte lesen Sie hier (VIEL SPASS!!!)
Das ist die aktuelle EWG-Richtlinie, die über alles Auskunft gibt, allerdings nicht über die ANZAHL der zugelassenen Fahrtrichtungsanzeiger.
Ich ermittel weiter.
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23.03.2005, 10:43
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#18
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Neues Mitglied
Registriert seit: 14.10.2004
Ort: Ihringen
Fahrzeug: 728i (E38), Volvo XC90
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Zitat:
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Zitat von John McClane
Bitte lesen Sie hier (VIEL SPASS!!!)
Das ist die aktuelle EWG-Richtlinie, die über alles Auskunft gibt, allerdings nicht über die ANZAHL der zugelassenen Fahrtrichtungsanzeiger.
Ich ermittel weiter.
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Wenn man so was liest, dann weiss man wenigstens wofür man Steuern bezahlt. Was müssen das für arme, kranke Hirne sein die so einen geistigen Dünnpfiff produzieren ... vor allem (und das kann ich aus der eigenen Erfahrung bestätigen) verstehen die ihre eigenen (meist widersprüchlichen) Verordnungen nicht mehr.
Man pfeiffe sich das mal rein - und die tippen alles noch auf der Schreibmaschine ... und haben lauter Jogies und Coons die die Querverweise prüfen müssen
"( 1 ) ABl . Nr . 28 vom 17 . 2 . 1967 , S . 458/67 .
( 2 ) ABl . Nr . 224 vom 5 . 12 . 1966 , S . 3802/66 .
( 3 ) ABl . Nr . L 42 vom 23 . 2 . 1970 , S . 1 .
( 4 ) Siehe Seite 1 dieses Amtsblatts .
( 5 ) Dokument der Wirtschaftskommission für Europa E/ECE/324 Add . 5 vom 22 . 5 . 1967 .
Liste der Anhänge ..."
So, jetzt muss ich auch noch 'n paar solche Zeilen verbrechen
Grüsse aus Basel
Eckman
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23.03.2005, 10:56
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#19
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Gast
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DAS hier habe ich noch gefunden (ca. 2,27 MB).
Weder dort noch in der StVZO (§§49a, 54) steht etwas von einer maximal zulässigen Anzahl an Fahrtrichtungsanzeiger. Nur, dass diese sich gegenseitig in der Wirkung nicht aufheben dürfen, den Blick des Fahrers nicht beeiträctigen etc usw.
Also dürfte das kein Problem sein.
Und ganz ehrlich, bei meinem E34 hatte ich auch Spiegel mit int. Blinkern - da kräht kein Hahn nach!
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23.03.2005, 10:59
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#20
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Na da bin ich ja beruhigt. Hat mir der TÜV-Mensch vorhin erzählt. Kann ich dann wohl knicken zu ihm zu fahren wegen der Abnahme 
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