Zitat:
Zitat von bagwa
Ich hoffe, mich halbwegs verständlich augedrückt zu haben... 
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Jop - bloß war da einiges nicht ganz richtig.
Es gibt sehr wohl auch heute noch Reifenbindungen. Vorwiegend bei Zubehörfelgen. Wenn in der ABE ausdrücklich nur bestimmte Reifentypen und -marken erlaubt sind, dann ist das auch anno 2008 noch gültig.
M.W. ist das bei ALPINA Felgen der Fall! Da müsste man z.B. für TOYOs eine Freigabe beschaffen (die der Reifenhersteller u.U. nicht erteilt).
ALPINA Felgen stehen NICHT in der BMW Freigabeliste. Das sind nämlich zwei verschiedene Hersteller.
BMW gibt ja nicht einmal BMW-Felgen anderer Baureihen (z.B. E 38 Felgen auf E 34) frei, das erfordert eine Einzelabnahme.
Und selbst bei "ab Werk freigegebenen" Felgen kann eine Eintragung (Anbaubestätigung) erforderlich sein - wenn nämlich das Auto älter ist als die Freigabe. Dafür hatte ich hier:
http://www.7-forum.com/forum/5/z3-m-...en-101450.html - bereits ein Beispiel genannt.
Mein 540 ist ein 12/92er - da gab es noch keine werksseitige Freigabe für 16 Zoll auf dem E 34, die sind erst 94/95 dazugekommen. Also war eine Anbaubestätigung erforderlich.
Konkret war bei mir sogar eine Einzelabnahme nötig, weil ich auf dem 540 16 Zoll Kreuzspeiche fahre - das "Winterrad" vom M 5, ab Werk NUR auf M 5 freigegeben.
Olli