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BMW 7er, Modell E32 | 
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			23.06.2007, 16:58
			
			
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			#1
			
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			 Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 23.06.2007 
				
Ort: Niedersachsen 
Fahrzeug: BMW M3 E92, BMW M5 E34 3.6, BMW 750iL E32, BMW 850i E31, BMW 118d E87, BMW R1100S Cup, Yamaha MT09 Street Rally
				
				
				
				
				      
			 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  E32Neuling
					 
				 
				Hallo,  
 
Wenn der Auftrag lautet nur TÜV/AU machen , dann hat die Werkstatt auch nur dies zu machen .  
 
Wenn der Prüfer dann mängel findet und die Plakette nicht geben kann musst du eben eine Nachuntersuchung machen lassen wenn alles Repariert ist .  
 
Aber ohne rücksprache einfach was zu reparieren geht meiner meinung nach nicht .  
 
Also ich würde es nicht einfach so hinnehmen !  
 
MFG Christian 
			
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 da bin ich genau deiner meinung....sowas würde ich mir auch nicht gefallen lassen!!! mfg christoph  
		
		
		
		
		
		
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			25.06.2007, 10:46
			
			
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			#2
			
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	| 
			
			 Erfahrenes Mitglied 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 14.04.2002 
				
Ort: Kaarst 
Fahrzeug: E24-M635CSi, E24-635CSi, E24-635CSiA, E31-850Ci, E38-750iL (FL), E38-735i (FL)
				
				
				
				
				      
			 
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		wie lautete denn Dein Auftrag genau? 
TÜV vorführen oder TÜV machen? TÜV machen wäre für mich als Werkstatt der Auftrag, das Fahrzeug so herzurichten, daß es die HU besteht. 
Häufig entsteht diese Art von Ärger, weil unpräzise Aufträge gegeben werden. 
Wie heißt es so schön: 
Was ich gesagt habe weiß ich erst, wenn ich die Antwort bekomme. 
		
		
		
		
		
		
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			25.06.2007, 12:33
			
			
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			#3
			
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	| 
			
			 raubsauger© 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 19.11.2005 
				
Ort: Bühl 
Fahrzeug: E61 (03.08) ; Peugeot 207CC (07.07); R1200RT (05.05)
				
				
				
				
				      
			 
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		Naja, ich hab' ehrlich gesagt schon ein wenig Schwierigkeiten den Threadersteller zu verstehen....   
Was ich bislang mitbekommen habe ist 
- er repariert normalerweise seinen Bimmer selbst, jedenfalls auch Verschleißsteile die manch anderer nicht selbst tauscht.  
- er hat einen Schwager der TÜV-Prüfer ist und zumindest nach der Aktion konsultiert werden konnte 
- er hat seinen Wagen zur TÜV-Vorführung in eine freie Werkstatt gebracht um nur zu tun, was jeder andere bzw. er selbst auch hätte tun können mit einem Ergebnis, welches möglicherweise bei vorheriger Absprache mit dem Schwager hätte rosiger ausfallen können?
 
Ich bin verwirrt....    
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				ich habe keine Vorurteile, ich hasse jeden...      
			 
		
		
		
		
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			25.06.2007, 12:57
			
			
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			#4
			
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	| 
			
			 † 2023 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 20.10.2002 
				
Ort:  
Fahrzeug: E32, Velociped NL
				
				
				
				
				      
			 
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		Huhu... 
  
TÜV prüft, Auto bekommt Plakette oder nicht. (Erteilung der Plakette ist unerheblich) 
Ende von Vorgang 1 = ursprünglicher Auftrag = 90 Tacken = auch bezahlt. 
  
Für Vorgang 2 = Radlager + Beläge wechseln bestand KEIN Auftrag. 
  
Daher kein Rechtsanspruch auf Erstattung der Kosten. 
  
Da es aber sinnvoll war, die Teile zu wechseln, muss jetzt zwischen 
den Beteiligten (die ja KEINE Vertragspartner sind ) verhandelt werden. 
Erst wenn die Verhandlungen zu keinem Ergebnis führen, begänne der Rechtsstreit. 
  
Bis 300 Tacken wären -nach meiner bescheidenen Meinung- i.O. 
  
Gruß 
Knuffel 
		
		
		
		
		
		
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			25.06.2007, 13:17
			
			
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			#5
			
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	| 
			
			 < Kaffee klauen > 
			
	
			
			
				
			
			
				 
				Registriert seit: 25.03.2007 
				
Ort:  
Fahrzeug: ford
				
				
				
				
				      
			 
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		Werkstatt muss Kunde informiern auf jede Art vom Leistungung was er macht. 
Da keine Auftrag für Reparatur vorhanden ist! darf Werkstatt keine Arbeit verbringen. Ein Werkstatt darf nicht über ein Kundes Geld bestimmen. 
 
Auftrag war TüV und AU und dies wurde erteilt mit geringe Mängel.  
Bremsen sowie Radlager hatte auch 2 Jahre noch halten können. 
		
		
		
		
		
		
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