Also: Scheiben vorne tönen ODER lackieren führt zum Erlöschen der BE (
Betriebs
Erlaubnis) Deines Fahrzeuges. Die vordere Scheibe darf werkseitig bis zu einem Tönungsgrad von max. 22% getönt sein. Dieser Tönungsgrad wird durch das Aufbringen von Folien oder Lackierungen ÜBERSCHRITTEN!
Vorhandene Eintragungen sind unwirksam und führen ebenfalls zu einem Erlöschen der BE!! Kein Witz, es gab Prüfer, die es eingetragen haben, diese Eintragungen SIND rechtsunwirksam!
Mir persönlich ist es egal, was Ihr mit Euren Karren macht, nur, wenn ihr erwischt werdet, wird es teuer (§§ 23 StVO; 18 StVZO).
Hinten kannst Du machen was Du willst, auch mit Pappe zukleistern, Hauptsache, Du hast 2 Außenspiegel.
Die ABE der Folie gilt nur für (Zitat: "...Scheiben, die für die SICHT DES FAHRERS NICHT VON BEDEUTUNG SIND..."
. Die vorderen Seitenscheiben und die Frontscheibe
sind für die Sicht des Fahrers von Bedeutung
Zitat:
Original geschrieben von Raffael@735i
Zitat:
Original geschrieben von freak
[color=Blue]Hallo ...
Bei Visionmotorsport kannst du Deine Scheiben per Lackierung abdunkeln lassen
Gruss @freak ...
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Gibts die Scheiben auch mit TÜV.....?
Gruß
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Durch das ABDUNKELN erlischt die BE der Scheibe und somit die BE Deines Autos
[Bearbeitet am 4.1.2004 um 20:59 von John McClane. Grund: Siehe unten]