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15.07.2009, 16:18
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#1
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Gast
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Also einfach wird das nicht und ohne Anwalt schon gar nicht.
Abgelesener km-Stand?
Es gibt zumindest eine Tendenz, dass der Käufer dann erwarten darf, dass das Fahrzeug tatsächlich nicht mehr km hat. Schon mal ein Anhaltspunkt.
Unfall: Das könnte schwer werden. Immerhin hat der Verkäufer gesagt, dass er es nicht weiß. Ob er eine Prüfungs- und danach eine Hinweispflicht hat, ist zumindest umstritten.
Es muss allerdings die Frage erlaubt sein, warum bei deinem Kumpel bei den Angaben bzgl. Unfall nicht alle Warnlampen angegangen sind. Der Text riecht doch von Anfang an nach Unredlichkeit.
Gruß
J.
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16.07.2009, 22:59
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#2
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BMW-Individual-Fan
Registriert seit: 14.01.2007
Ort: Süddeutschland
Fahrzeug: BMW 750iL, 740i, 535i, 525i, Audi 100 2.3, 80 TD
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Mir tut es zwar Leid für deinen Kumpel, aber ich bin der Meinung (moralisch betrachtet, nicht rechtlich), dass ein Händler kein Dipl. Ing. zu sein hat, um AUtos verkaufen zu dürfen. Es muss auch irgendwie möglich sein, Autos zu verkaufen, über die man nichts weiß. Wenn der Händler einen Wagen kauft, er einwandfrei fährt und auch sonst nicht äuffälliges zu sehen ist, dann muss er nicht über jedes kleine Bauteil im Auto bescheid wissen müssen.
Leider interessieren Klauseln wie "Gekauft wie gesehen" oder "Bastlerwagen" vor Gericht nicht mehr.
Ich finds etwas unverschämt guten ehrlichen Händlern gegenüber.
OK, die vielen Kamelbasare wiederum rufen nach solch strengen Regelungen.
Donnoch fidne ich, muss ein Händler die Möglichkeit haben, einen Wagen so zu verkaufen wie er da steht, eifnach als materieller Gegenstand. Dazu sollte es eine Klausel geben, damit er abgesichert ist. ist der Käufer damit nicht einverstanden, kann er sich ja weiter umschauen.
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06.09.2009, 20:50
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#3
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von WINGSTUDY87
Mir tut es zwar Leid für deinen Kumpel, aber ich bin der Meinung (moralisch betrachtet, nicht rechtlich), dass ein Händler kein Dipl. Ing. zu sein hat, um AUtos verkaufen zu dürfen.
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abgesehen davon, dass ich der hinter dieser Polemik stehenden Aussage, der Händler brauche kein Fachwissen zu haben, nicht zustimme: das braucht er allein dafür auch nicht zu sein. Eine einfache Historienabfrage, ein paar Telefonate hätten genügt.
Zitat:
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Es muss auch irgendwie möglich sein, Autos zu verkaufen, über die man nichts weiß. Wenn der Händler einen Wagen kauft, er einwandfrei fährt und auch sonst nicht äuffälliges zu sehen ist, dann muss er nicht über jedes kleine Bauteil im Auto bescheid wissen müssen.
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Die Laufleistung ist kein kleines Bauteil, sondern eine maßgeblich wertbestimmende Eigenschaft.
Zitat:
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Donnoch fidne ich, muss ein Händler die Möglichkeit haben, einen Wagen so zu verkaufen wie er da steht, eifnach als materieller Gegenstand. Dazu sollte es eine Klausel geben, damit er abgesichert ist.
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Das ist einfach: wenn er die Laufleistung nicht kennt, darf er sie eben nicht nennen.
Zitat:
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ist der Käufer damit nicht einverstanden, kann er sich ja weiter umschauen.
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Das hätte er vermutlich auch getan, und es ist davon auszugehen, dass der Händler dies in sein Kalkül mit einbezogen hat.
Gruß
Boris
__________________
Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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16.07.2009, 23:05
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#4
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BMW-Individual-Fan
Registriert seit: 14.01.2007
Ort: Süddeutschland
Fahrzeug: BMW 750iL, 740i, 535i, 525i, Audi 100 2.3, 80 TD
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Mir tut es zwar Leid für deinen Kumpel, aber ich bin der Meinung (moralisch betrachtet, nicht rechtlich), dass ein Händler kein Dipl. Ing. zu sein hat, um AUtos verkaufen zu dürfen. Es muss auch irgendwie möglich sein, Autos zu verkaufen, über die man nichts weiß. Wenn der Händler einen Wagen kauft, er einwandfrei fährt und auch sonst nicht äuffälliges zu sehen ist, dann muss er nicht über jedes kleine Bauteil im Auto bescheid wissen müssen.
Leider interessieren Klauseln wie "Gekauft wie gesehen" oder "Bastlerwagen" vor Gericht nicht mehr.
Ich finds etwas unverschämt guten ehrlichen Händlern gegenüber.
OK, die vielen Kamelbasare wiederum rufen nach solch strengen Regelungen.
Donnoch fidne ich, muss ein Händler die Möglichkeit haben, einen Wagen so zu verkaufen wie er da steht, eifnach als materieller Gegenstand. Dazu sollte es eine Klausel geben, damit er abgesichert ist. ist der Käufer damit nicht einverstanden, kann er sich ja weiter umschauen.
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17.07.2009, 00:54
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#5
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Der Professor
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: WPI
Fahrzeug: E65-730D PD 02/2003; BMW Z3; Porsche 911; Mercedes W221 S350
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Zitat:
Zitat von JVogel
Abgelesener km-Stand?
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Ganz grosser Fehler so etwas im Kaufvertrag stehen zu haben. Denn damit bestätigt der Verkäufer nur den abgelesenen Kilometerstand. Und so hat er das Auto verkauft und Dein Kumpel gekauft - kann nur sagen "selber schuld" - sorry .
Zu dem Unfallschaden. Warum zum Geier kauft man bei einem Wald und Wiesenhändler und fährt nichtmal 10 Minuten zum ansässigen Vertragshändler um das Auto mal schnell durchchecken zu lassen ??? Da fällt mir gar nix mehr ein.
Man macht sich mehr Mühe bei Ikea Möbel für 159 Euro auszusuchen und überprüft pingelichst ob alle Teile vorhanden sind - als wenn man sich ein Auto kauft. Da blendet wie immer die Politur den Verstand aus. In der heutigen Zeit ein absolutes NO Go !
Spar Dir erst mal den Anwalt - fahr zum Händler rede vernünftig mit ihm und versuche die Kiste zurückzugeben. Vielleicht erwischt Du ihn an einem guten Tag.
Hilfreiche / Informative Links:
http://www.poel-tec.com/tipps_und_tr...hes_auto_1.php
Hab zudem dann doch noch folgendes beim ADAC gefunden - war mir neu ... weiss nicht obs wirklich durchsetzbar ist.
Der ADAC weist nachdrücklich darauf hin, dass das Verschweigen der tatsächlichen Gesamt-Laufleistung (und das Einstreichen eines dadurch höheren Erlöses beim Gebrauchtwagenverkauf, das Drücken der Leasing-Schlussrate oder aber das Erschleichen einer Garantie- bzw. Kulanzleistung) einen Betrug darstellt. Hierfür sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder aber eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.
__________________
Am Anfang war der Propeller
Geändert von BlackBMW (17.07.2009 um 01:05 Uhr).
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17.07.2009, 01:25
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#6
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Mit links Bremser
Registriert seit: 14.07.2007
Ort: Ergoldsbach
Fahrzeug: Alt, aber bezahlt :-)
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Ich les hier immer "Unfall"... die Kiste hat eine Haube und einen Kotflügel bekommen - muss das ein Unfall gewesen sein? Außerdem wurden hier - wenn es so stimmt - nur Schraubteile gewechselt.
Die Kilometer....gut, fast das Doppelte, aber 130000 bei dem Auto wären mir egal, da würde ich mir keinen Kopf machn. Nur - der fährt jetzt schon drei Monate damit. Was machste wenn der Händler nun sagt die haube/Kotfügel kamen erst in den drei Monaten....da reiben sich die Gutachter schon mal die Hände 
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Wenn ich dir Recht gebe, liegen wir beide falsch - und das möchtest du doch nicht, oder? 
Ein Achtzylinder ist billiger als rauchen - nur nicht so ungesund
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06.09.2009, 21:00
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#7
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Hallo,
Zitat:
Zitat von Chevyman
Ich les hier immer "Unfall"... die Kiste hat eine Haube und einen Kotflügel bekommen - muss das ein Unfall gewesen sein? Außerdem wurden hier - wenn es so stimmt - nur Schraubteile gewechselt.
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daran habe ich auch schon gedacht. Bei meinem -nachweislich unfallfreien- Langen ist außer Dach und Kotflügeln auch schon alles mindestens einmal lackiert worden, aber nur hässlichen Kratzern und kleinen Dellen wegen. Das ist also nicht mehr als ein Hinweis, genauer hinzuschauen, keinesfalls aber ein Beleg für einen Unfall.
Zitat:
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Die Kilometer....gut, fast das Doppelte, aber 130000 bei dem Auto wären mir egal, da würde ich mir keinen Kopf machn.
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Ich schon, denn es ist, wie ich schon schrieb, ein maßgeblich wertbestimmendes Merkmal. Und vielleicht ist der Käufer damit ja schon an der selbstgesetzten Grenze angelangt, bei deren Erreichen er den Wagen wieder abstoßen wollte?
Zitat:
Nur - der fährt jetzt schon drei Monate damit. Was machste wenn der Händler nun sagt die haube/Kotfügel kamen erst in den drei Monaten....da reiben sich die Gutachter schon mal die Hände
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Das kann allerdings passieren -verteuert aber letzten Endes nur das Verfahren. Nötigenfalls sollte darauf hingewiesen werden.
Gruß
Boris
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17.07.2009, 08:17
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#8
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Gast
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Zitat:
Zitat von BlackBMW
Ganz grosser Fehler so etwas im Kaufvertrag stehen zu haben. Denn damit bestätigt der Verkäufer nur den abgelesenen Kilometerstand. Und so hat er das Auto verkauft und Dein Kumpel gekauft - kann nur sagen "selber schuld" - sorry .[/i]
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So nicht richtig, da sagt der BGH etwas anderes!
Also wird es wohl doch nicht ohne Anwalt gehen. Noch einen Tip: wenn du das persönliche Gespräch mit dem Händler suchst, nimm bitte einen Zeugen mit. Sonst behauptet der nachher, ihr hättet euch mit einem Nachlass von 100 Euro geeinigt und bringt noch ein paar Zeugen dafür mit. Man muss zwar nicht immer das Schlimmste denken, aber es schadet auch nicht, wenn man darauf vorbereitet ist.
Gruß
J.
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17.07.2009, 11:41
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#9
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Der Professor
Registriert seit: 20.10.2007
Ort: WPI
Fahrzeug: E65-730D PD 02/2003; BMW Z3; Porsche 911; Mercedes W221 S350
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Zitat:
Zitat von JVogel
So nicht richtig, da sagt der BGH etwas anderes!
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Ja was sagt es denn ?
Die Wegstreckenanzeige (Kilometerstand) in einem Kraftfahrzeug ist keine technische Aufzeichnung im Sinne des § 268 StGB (BGHSt 29, 204).
Zudem kann der Verkäufer nur dann rechtlich belangt werden (z.B. 5 Jahre Knast) wegen Betrug wenn ihm nachgewiesen wird, dass er die Manipulation vorgenommen bzw. Kenntnis davon hatte.
Bin mir nicht sicher dass selbst bei Rückgabe des Fahrzeugs an den Händler dieser den kompletten Kaufpreis zurückzahlen muss, da das Fahrzeug schliesslich 3 Monate genutzt wurde. Ich denke hier wurden auf beiden Seiten (falls der Verkäufer nichts davon wusste) grosse Fehler gemacht.
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17.07.2009, 13:40
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 06.01.2005
Ort: b Bielefeld
Fahrzeug: 740iL 11/00 (E38) Prins LPG
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Zitat:
Zitat von BlackBMW
Ja was sagt es denn ?
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BGH 16.03.2005 VIII ZR 130/04 ist wahrscheinlich gemeint.
Orientierungssatz 2
"Auf die Frage, ob die im Kaufvertrag enthaltene Angabe „abgelesener km-Stand ca. 86.000“ eine Beschaffenheitsvereinbarung i.S.d. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB darstellt, kommt es nicht an, wenn der Käufer eines gebrauchten Kraftfahrzeugs auf Grund der gesamten Umstände erwarten darf, daß die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeuges nicht wesentlich höher ist als der Kilometerzähler anzeigt."
Ist also doch nicht so einfach, sich mit "abgelesener km-Stand" aus der Verantwortung zu ziehen. Also ab damit zum Anwalt.
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