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31.03.2010, 23:36
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#1
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Gesperrt
Registriert seit: 05.02.2010
Ort: Frankenthal
Fahrzeug: 740i (bj93) 750il E32 (09.93)
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wie und mit was will der Käufer dir das beweisen ?
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31.03.2010, 23:45
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#2
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POLSKA
Registriert seit: 12.07.2007
Ort: Polska
Fahrzeug: E38 735i 98er; E38 740i 99er Facelift
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Zitat:
Zitat von 750iFlying
wie und mit was will der Käufer dir das beweisen ?
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der sagt der kann es beweisen mit einem ausdruck von bmw der arbeitet auch dort.
aber des heißt ja noch lange nicht das ich es war kann ja auch vom vorbesitzer sein.
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31.03.2010, 23:47
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#3
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Gesperrt
Registriert seit: 22.06.2007
Ort: salzwedel
Fahrzeug: Vw sharan TDI,vw Golf 7 Blue Motion
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Ich würde mir da keinen Kopf machen.....
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31.03.2010, 23:49
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#4
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Gesperrt
Registriert seit: 05.02.2010
Ort: Frankenthal
Fahrzeug: 740i (bj93) 750il E32 (09.93)
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vllt. wurde dort versehentlich mal bei einer Rep. ein Km-stand angegeben wo nicht stimmte,hast du den Kaufvertrag noch wo du den Wagen gekauft hast und ist dort der Km-stand ersichtlich ?
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01.04.2010, 00:14
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#5
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POLSKA
Registriert seit: 12.07.2007
Ort: Polska
Fahrzeug: E38 735i 98er; E38 740i 99er Facelift
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ja den kaufvertrag hab ich noch irgendwo da steht 77000km drauf 1monat später
80000km.
ich hatte den wagen max. 5 wochen.
und er meint nur er hat die steuergeräte ausgelesen das auf dem schlüssel
und anderen steuergeräten der km zusätzlich gespeichert worden ist.
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01.04.2010, 00:19
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#6
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Gesperrt
Registriert seit: 22.06.2007
Ort: salzwedel
Fahrzeug: Vw sharan TDI,vw Golf 7 Blue Motion
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Das ist alles nicht dein Problem,mach Dir da keinen Kopf....
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01.04.2010, 00:27
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#7
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Gesperrt
Registriert seit: 05.02.2010
Ort: Frankenthal
Fahrzeug: 740i (bj93) 750il E32 (09.93)
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so sehe ich das auch wenn er den letzten kaufvertrag hat is doch alles erledigt ,dann ist das nicht mehr sein Problem 
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01.04.2010, 00:44
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.08.2002
Ort: Heinsberg
Fahrzeug: Schwedenstahl
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Strafrechtlich wäre die Angabe einess falschen Tachostandes nur von Belang, wenn Du als Verkäufer wußtest oder zumindest vermuten mußtest, daß die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeuges weit höher ist, als dies der Kilometerzähler vorspiegelte (Werkstattrechnungen, Prüfberichte, Inspektionszettel im Motorraum usw.). In diesem Fall wäre eine Anzeige wegen Betrug in Reichweite.
Kann Dir positives Wissen um die höhere Laufleistung nicht nachgewiesen werden, fehlt dem Fahrzeug dennoch eine zugesicherte Eigenschaft, die den Käufer zur Kaufpreisminderung oder zur Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises berechtigt.
Eine Angabe im Kaufvertrag wie z.b. "Tachostand abgelesen" würde Dich nur dann von der Haftung freistellen, wenn Du im Kaufvertrag explizit erwähnt hättest, daß die tatsächliche Laufleistung vermutlich höher ist.
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