


|
|
|
|
| Hinweis & Bewertung |
|
|
| 7-forum.com Services |
|
|
|
|  
- Anzeige -
|
 |

|
|
|
|

|
 |
01.04.2010, 00:44
|
#1
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.08.2002
Ort: Heinsberg
Fahrzeug: Schwedenstahl
|
Strafrechtlich wäre die Angabe einess falschen Tachostandes nur von Belang, wenn Du als Verkäufer wußtest oder zumindest vermuten mußtest, daß die tatsächliche Laufleistung des Fahrzeuges weit höher ist, als dies der Kilometerzähler vorspiegelte (Werkstattrechnungen, Prüfberichte, Inspektionszettel im Motorraum usw.). In diesem Fall wäre eine Anzeige wegen Betrug in Reichweite.
Kann Dir positives Wissen um die höhere Laufleistung nicht nachgewiesen werden, fehlt dem Fahrzeug dennoch eine zugesicherte Eigenschaft, die den Käufer zur Kaufpreisminderung oder zur Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises berechtigt.
Eine Angabe im Kaufvertrag wie z.b. "Tachostand abgelesen" würde Dich nur dann von der Haftung freistellen, wenn Du im Kaufvertrag explizit erwähnt hättest, daß die tatsächliche Laufleistung vermutlich höher ist.
|
|
|
01.04.2010, 00:49
|
#2
|
|
Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
|
Das ist doch Schwachsinn, wer dreht denn einen Tacho um 10.000 KM zurück?
Das lohnt ja mal gar nicht.
Dafür holt sich nicht mal ein Trickser Ärger ins Haus.
Der Käufer erzählt da doch Blödsinn....
|
|
|
01.04.2010, 01:14
|
#3
|
|
Tanken is doch geil!
Premium Mitglied
Registriert seit: 30.07.2006
Ort: Rosenheim
Fahrzeug: e46, Turbo
|
Ich sehs genau so wie Axel und hab mich schon beim Lesen des Threads gefragt, warum da sonst keiner so denkt wie ich.
Wenn der Typ wirklich bei BMW arbeitet, kann ich mir vorstellen, dass er von seinen Kollegen ausgelacht wird, weil bei dem Wagen ständig was anderes kaputt ist und jetzt will er dir eben noch bissl Geld für Reparaturen raus leiern.
Aber das du einen Kaufvertrag hast, wo 77.000 km drinnen steht, hilft dir gar nix. Theoretisch könntest du innerhalb von einer Woche 13.000 km runter reißen. Nur macht eben 10.000 km runter drehen bei der km Anzahl überhaupt keinen Sinn. Da geht doch keiner so ein Risiko ein.
10.000 km machen vielleicht bei einer Tatsächlichen Laufleistung von 12.000 - 19.000 km vielleicht was aus aber darüber ist das uninteressant.
__________________
Einfallsreiche Signatur
|
|
|
01.04.2010, 01:27
|
#4
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
|
Jup,
wenn du wirklich nichts gemacht hast, und dafür auch genügend Indizien vorliegen (Kaufvertrag vom Ankauf, unplausible Änderung bei 77.000km etc.) würd ich dem Käufer sagen, dass er sich dahin verorten soll, wo der Pfeffer wächst
Gruß,
Kai
|
|
|
01.04.2010, 03:23
|
#5
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.01.2010
Ort: Duisburg
Fahrzeug: E 38 740iL, Bj 11/1998
eBay-Name: Heinenlaender
|
@ Kai
Ich glaube das wäre nicht die klügste Entscheidung
Es ist so wie "Tobeco" es schreibt, also wenn der andere vor Gericht geht wird es zu einer Kaufpreisminderung oder zur kompletten Rückgabe des Wagens kommen (auch wenn ich das bei 10000 km lächerlich finde)
Nur leben wir halt in Deutschland und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !
@Polska7er, ich würde einen Anwalt um Rat fragen denn ich hatte einen ähnlichen Fall als Geschädigter allerdings mit weit mehr Kilometer vom Vorbesitzer nachweislich gedreht und somit einfacher
Aber damals sagte er mir das du in diesem Falle zwar sozusagen unschuldig bist aber der Käufer einen Wagen von dir mit einer im Kaufvertrag zugesichterten KM Leistung gekauft hat und du dich vorher hättest vergewissern müssen das sie stimmen oder explizit im Kaufvertrag erwähnen das sie höher sein könnten oder tatsächliche Laufleistung unbekannt ist.
Mein Anwalt hat das für mich gut verständlich umschrieben. Ich kaufe ein Auto bei jemandem und die Km stimmen nachweislich nicht. Und auch wenn der Verkäufer es nicht war, ist die Aussage des Anwalts das der Verkäufer sein Problem ja nicht durch Unwissenheit zu meinem machen kann. Im Gegenteil der Verkäufer kann sogar das Geld beim Vorbesitzer wieder einklagen usw...
Es wird nicht das Problem des Käufers sein, sondern immer das Problem des Verkäufers !
Ob es Sinn macht lasse ich dahingestellt aber so ist die Gesetzgebung
|
|
|
01.04.2010, 10:11
|
#6
|
|
POLSKA
Registriert seit: 12.07.2007
Ort: Polska
Fahrzeug: E38 735i 98er; E38 740i 99er Facelift
|
Hi,
also hab ich theoretisch verloren,
ja aber wenn ein auto z.b. 5-6 vorbesitzer hat kann ich ja nicht wissen
was gemacht worden ist wenn der verkäufer von dem ich es habe
mir zusichert das alles stimmt.
und außerdem 10000km lohnt sich ja echt nicht, ich habe sofort geglaubt das der
wagen 77000km laufleistung hat als ich ihn gekauft hab.
verstehe nicht das man überhaupt 10000km zurückdreht weil sich das einfach echt
nicht lohnt.
aber anders seits ich habe das geld nicht mehr um ihm es zurück zugeben.
|
|
|
01.04.2010, 10:21
|
#7
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 27.01.2010
Ort: Duisburg
Fahrzeug: E 38 740iL, Bj 11/1998
eBay-Name: Heinenlaender
|
Wie gesagt ich halte 10000 km auch für lächerlich und hätte den Verkäufer garnicht dafür angeschrieben.
Hast du ihn dennn mal gefragt wieviel Preisnachlass er sich vorstellt oder ob er den unbedingt zurückgeben will ?
Laut Online Fahrzeugwertberechnung liegt der Unterschied im Verkaufspreis bei ca 500 Euro
Habe gerade bei meinem nachgesehen
Gruß
Andreas
|
|
|
|
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
|
|
|
Forumregeln
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.
HTML-Code ist aus.
|
|
|
|