BMW 7er, Modell E32 |
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13.08.2011, 21:30
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.01.2011
Ort: Osnabrück
Fahrzeug: Buick Riviera 1968, Mercury Cougar 1967 Xr7 GT, Alpina E24 633i B8.
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Totalschaden.
Abend,
am 08.08 ist mir eine Oma auf nenn Parkplatz in mein dicken reingefahren...
nun stehe ich da und muss leider klagen weil die Oma Polizei Bonus bekomm hat und wir
beide teilschuld haben, ich hab nicht aufgepasst beim Vorbeiharen und die Dame beim Rückwärtsfahren nicht...
der schaden beläuft sich beim freundlichen bei 7.700 Euro ich mag mein Auto und möchte es fertig machen aber ja leider nicht beim freundlichen...
meine Frage ist die Vorderachse mit den teilen baugleich wie der E34 z.b Federbein oder der Dreiecks Lenker??
Brauche auch eine Fahrer Tür und einen Kotflügel am liebsten in islandgrün... :(
Gruß Sebastian
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13.08.2011, 21:36
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#2
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BMW Fahrer haben mehr Sex
Registriert seit: 28.11.2010
Ort: Follese
Fahrzeug: Tesla Model S (09.17), Nissan Leaf (01.16)
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parkplatz...
auf dem Parkplatz gilt gegenseitige Rücksichtnahme-deshalb wohl die Teilschuld.....
ich weiss leider nicht ob die Fahrwerksteile identisch sind-kann mir das aber nicht vorstellen...
Viel Glück beim wiederaufbauen!
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Ich mag meinen 7er,seit ich ihn streichel und er besseres Futter bekommt schnurrt er und will ganz oft gestreichelt werden!
Danke BMW !
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13.08.2011, 21:46
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.08.2011
Ort: Imperium Romanum
Fahrzeug: E38-728iA (09.96), E39 528iAT
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Die VA ist weitgehend identisch.
Zumindest die Federbeine, Querlenker, etc.
Abgesehen vom Federbein würde ich aber nur Neuteile verbauen.
Fahrertür und Kotflügel?
Na hoffentlich hat Oma nicht die A-Säule krumm gefahren.
Viel Erfolg
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13.08.2011, 21:47
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.07.2010
Ort: Meerbusch
Fahrzeug: E32 735i 4.88
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das ist auch son unding vom gesetzgeber. Diese Parkplatzregel.
Da kommt einer rückwarts aus ner Lücke und beide haben teilschuld. Werd ich nie verstehen.
__________________
Du bleibst unvergessen! Dirk Danker 25.8.1979- 21.4.2004
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13.08.2011, 21:47
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Eichenbrunn 28 Österreich
Fahrzeug: e38 740i FL-04/99
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13.08.2011, 21:50
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#6
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Stauanführer
Premium Mitglied
Registriert seit: 14.02.2007
Ort: Bochum
Fahrzeug: E65-750i (08.06)/ F21 116i (06.13)
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Zitat:
Zitat von Saeppel
beide teilschuld haben, ich hab nicht aufgepasst beim Vorbeiharen und die Dame beim Rückwärtsfahren nicht...
Gruß Sebastian
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Habe ich auch noch nicht gehört!
Wenn die alte Dame also rückwärts einen Fussgänger umnietet, hat der Fussgänger dann auch Teilschuld oder wie
Da ist aber ordentlich Bonus verteilt worden, normalerweise gilt auf den meisten Parkplätzen auch die StVO!
Drückt die Polizei mittlerweile ein Auge zu, wenn sich Personen altersbedingt nicht mehr umdrehen (können) ?
Die Fälle häufen sich mittlerweile ohne Ende (trifft wohl immer einen E32), hoffentlich können die Beamten später auch damit leben, wenn bei der nächsten Aktion jemand verletzt wird oder gar stirbt!
Sorry fürs leichte OT
Geändert von Widowmaker (13.08.2011 um 22:02 Uhr).
Grund: Nachtrag
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13.08.2011, 21:58
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 22.02.2012
Ort: DK
Fahrzeug: Mercedes W203, 1,8 Kompressor Coupe +Honda Magna 750V4
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Genau so einen Unfall hatte meine Frau auch hier in "DK". Sie kommt am Parkstreifen vorbei, da fährt einer mit nem Focos aus der Parkbucht Rückwärts heraus. Bei unserem Peugoet die ganze Rechte Seite "Kaltverformt". Hier bekam der Focus-Fahrer die "Alleinschuld", und wir einen anderen Wagen.
Gruss dansker
__________________
Es ist schon erstaunlich, wie der Mensch an seinem Leben hängt, obwohl er es so hasst.
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13.08.2011, 22:12
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#8
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Gast
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Zitat:
Zitat von Saeppel
in mein dicken reingefahren...
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Das ist immer Mist, hoffentlich ist es nicht so schlimm, wie es sich anhört.
Zitat:
Zitat von Boom shakalaka
das ist auch son unding vom gesetzgeber. Diese Parkplatzregel.
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Viele wissen es einfach nicht. Es ist ein Platz und keine Straße, deswegen gilt hier §1 "…ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht." Also kein "rechts" vor "links".
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13.08.2011, 22:31
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#9
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schon über 10 Jahre dabei
Registriert seit: 06.01.2009
Ort: Muldentalkreis
Fahrzeug: VW T5
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Zitat:
Zitat von 7brothaz
auf dem Parkplatz gilt gegenseitige Rücksichtnahme-deshalb wohl die Teilschuld.....
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Das glaub ich nicht ganz. Es gilt nicht die Rechts vor Links - Regel. Da müssen beide aufpassen. Aber wenn einer aus ner Parklücke fährt und du bist genau dahinter kannst du ja nicht mehr machen außer den Kopf einzuziehen.
Gruß Jens
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Viele Grüße Jens
Willst du leben irgendwann, wenn nicht jetzt- wann denn dann ???
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13.08.2011, 23:01
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#10
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Alpinator
Registriert seit: 28.01.2007
Ort:
Fahrzeug: e30 Cabrio 3,5 M30
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Zitat:
Zitat von Widowmaker
Da ist aber ordentlich Bonus verteilt worden, normalerweise gilt auf den meisten Parkplätzen auch die StVO!
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Gilt ja auch (wie eigentlich überall im öffentlichen Verkehrsraum), insbes. §1:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Was hingegen nicht gilt sind z.B. rechts-vor-links-Regelungen etc.. Ebenso darfst du ja dort auch nicht 50 fahren, obwohl kein Schild eine geringere Geschwindigkeit fordert. Konkret nimmt man an: max. 10 km/h, ständige Bremsbereitschaft, usw.. Ebenso gelten Fahrbahnpfeile nur als Empfehlung, mit "Falschfahrern" muss daher gerechnet werden.
Ist er also z.B. schneller als 10km/h gewesen (was sich u.U. aus dem Schadenbild erkennen lässt), wird er um eine Teilschuld nicht herumkommen.
Zitat:
Habe ich auch noch nicht gehört!
Wenn die alte Dame also rückwärts einen Fussgänger umnietet, hat der Fussgänger dann auch Teilschuld oder wie
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Bei Fußgängern und Radfahrern, insbes. bei Kindern, hat der Autofahrer fast immer eine Mitschuld, weil Füßgänger und Radfahrer die schwächeren Verkehrsteilnehmer sind und ihnen gegenüber deshalb besondere Vorsicht geboten ist. In diese Richtung gehen sehr viele Gerichtsurteile.
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