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 Genfer Salon 2006
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11.10.2011, 18:53
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 10.10.2011
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i (02.98) LPG
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Zitat:
Zitat von Mean Machine
Sorry aber das ist echt ne Milchmädchenrechnung!
Eine solche Eintragung ist das Papier nicht wert auf dem sie steht. Das hilft dir bei einer Kontrolle garnichts, bringt nur dir und dem Tüver Ärger.
Und daß die Sicht nachts nicht genauso gut wie ohne Tönung sein kann sollte jedem klar sein der logisch denken kann. Deshalb fahren die meisten Menschen nachts auch nicht mit Sonnenbrille.
Aber man kann sich natürlich alles schönreden...
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ALso ob das dem Tüver Ärger bringt, interessiert mich herzlich wenig. Ich werde sicher nicht die Folie entfernen, wenn diese mir gefällt und sie eingetragen ist. Und das sie das ist, ist nun mal Fakt. Natürlich ist die Sicht aus dem Seitenfenster bei Nacht nicht genau so wie ohne Folie, wenn keine Lichtquelle von der Seite kommt, könnte es sein, dass man ein wenig schlechter sieht. Nun gut, ich fahre selten Seitwärts. Und der Vergleich mit der Sonnenbrille ist gar nicht so schlecht, denn diese darf man Nachts tragen, da gibt es mMn keine Einschränkung.
Zitat:
Zitat von John McClane
Das mit der Eintragung ist dummes Zeug. Wieso ist dass denn dann wohl jetzt nicht eingetragen? Was hat der Vorbesitzer dazu gesagt?
Wenn das bei einer Kontrolle auffällt (und das tut es), bist Du mir 135 Euro und 3 Punkten dabei.
Übrigens, bevor ich in einem öffentlichen Forum hier große Töne spucke, würde ich mein Kennzeichen verbergen.
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Es ist doch eingetragen, ich meine jetzt und aktuell steht im Schein:" Scheibentönungsfolie VO und HI ohne Einschränkung"
Geändert von knuffel (11.10.2011 um 23:15 Uhr).
Grund: Editiert. Unangemessene Ausdrucksweise.
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11.10.2011, 19:08
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#2
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Nochmal:
Laut STVZO ist es verboten, folglich ist die Eintragung nicht legal! Versteh das doch endlich. 
Nur weil mir ein Tüver gegen entsprechende Bezahlung einen Flammenwerfer eingetragen hat, heißt das noch lange nicht daß ich damit rumfahren darf.  Letztendlich zählt die Gesetzesgrundlage und nichts anderes.
__________________
Gruß Sven
Midnight runaway, know you're running scared
Bright lights, big city, nobody seems to care
Open your eyes who's there, who's there
Open your eyes, nightmare
Unclean, fever dream on the high side, in the Mean Machine...
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11.10.2011, 19:15
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 10.10.2011
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i (02.98) LPG
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Zitat:
Zitat von Mean Machine
Nochmal:
Laut STVZO ist es verboten, folglich ist die Eintragung nicht legal! Versteh das doch endlich. 
Nur weil mir ein Tüver gegen entsprechende Bezahlung einen Flammenwerfer eingetragen hat, heißt das noch lange nicht daß ich damit rumfahren darf.  Letztendlich zählt die Gesetzesgrundlage und nichts anderes.
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Und auch Nochmal: Es ist eingetragen, Fertig Aus! Nun müsste das Fahrzeug erstmal untersucht werden, ob die Eintragung illegal war. Dann kann diese aberkannt werden, sollte etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Das kostet den Tüver seinen Job und mich dann natürlich eine Strafe, das ist mir schon klar. Glaube mir, ich habe schon ganz andere Sachen gefahren und weiß wie das mit dem Tüv läuft. Dieses Foliengedöns ist Pillepalle, wie ein fehlendes Katzenauge bei schwarzen Rücklichtern oder Xenonlook-Standlichtbirnchen...
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11.10.2011, 19:19
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#4
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Ist mir scheißegal wie du rum fährst, ich erklär dir nur die Tatsachen. Und zu untersuchen gibt´s da nix weil es sowas von offensichtlich ist daß es jeder Polizeilehrlich merkt. 
Aber so beratungsresistente Menschen wie du lernen eben nur durch Schmerzen... 
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11.10.2011, 19:41
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#5
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Gast
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Zitat:
Zitat von REDRUM
Und auch Nochmal: Es ist eingetragen, Fertig Aus! Nun müsste das Fahrzeug erstmal untersucht werden, ob die Eintragung illegal war. Dann kann diese aberkannt werden, sollte etwas nicht mit rechten Dingen zugegangen sein. Das kostet den Tüver seinen Job und mich dann natürlich eine Strafe, das ist mir schon klar. Glaube mir, ich habe schon ganz andere Sachen gefahren und weiß wie das mit dem Tüv läuft. Dieses Foliengedöns ist Pillepalle, wie ein fehlendes Katzenauge bei schwarzen Rücklichtern oder Xenonlook-Standlichtbirnchen...
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Nö.
Und Pillepalle ist das auch nicht, es führt zum Erlöschen der BE.
Und ich garantiere Dir, das die Eintragung unwirksam wird  .
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11.10.2011, 19:11
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von REDRUM
Es ist doch eingetragen, ich meine jetzt und aktuell steht im Schein:" Scheibentönungsfolie VO und HI ohne Einschränkung"
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Eine illegale Eintragung (wie diese) ist ungültig.
Das ist so, als wär sie garnicht da... die kannst du eigentlich direkt vergessen, ist wertlos.
"Aberkannt" o.ä. wird da garnix, weil sie von vornherein ungültig war, hat nie Rechtswirkung entfaltet sozusagen.
Der Ärger für dich bleibt bei einer korrekt durchgeführten Kontrolle oder im "worst case" , also einem Unfall, der Gleiche.
Egal was da an Unzulässigem im Schein steht.
Wenn dir das klar ist, und du trotzdem so weiter rumfahren willst, kannst du das ja machen.
Aber jammer im Falle eines Falles bitte nicht über die Konsequenzen. Die musst du dann eben auch tragen.
Gruß,
Kai
Geändert von KaiMüller (11.10.2011 um 19:16 Uhr).
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11.10.2011, 19:20
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#7
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Mitglied
Registriert seit: 10.10.2011
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i (02.98) LPG
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
Eine illegale Eintragung (wie diese) ist ungültig.
Das ist so, als wär sie garnicht da... die kannst du eigentlich direkt vergessen, ist wertlos.
"Aberkannt" o.ä. wird da garnix, weil sie von vornherein ungültig war, hat nie Rechtswirkung entfaltet sozusagen.
Der Ärger für dich bleibt bei einer korrekt durchgeführten Kontrolle oder im "worst case" , also einem Unfall, der Gleiche.
Egal was da an Unzulässigem im Schein steht.
Wenn dir das klar ist, und du trotzdem so weiter rumfahren willst, kannst du das ja machen.
Aber jammer im Falle eines Falles bitte nicht über die Konsequenzen. Die musst du dann eben auch tragen.
Gruß,
Kai
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Fangen wir mal ganz vorne an...Ich kaufe ein gebrauchtes Fahrzeug, alles wie es ist, ist eingetragen. Bin ich nun dafür verantwortlich, ob alle Eintragungen regulär erfolgten? Soll ich beim Tüv anrufen und um eine Eidesstattliche Erklärung bitten, dass die Eintragungen wirklich alle ihre Richtigkeit haben? Die würden sich freuen, wenn zigtausend neue Halter dort aufschlagen und Eintragungen auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Demnach muss man mittlerweile nicht nur checken, ob alles eingetragen ist, sondern auch noch ob die Eintragungen Rechtens sind? 
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11.10.2011, 19:23
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#8
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Built to go not to show!
Registriert seit: 24.09.2007
Ort: Pleidelsheim
Fahrzeug: Jeep Grand Cherokee 5.2 V8 (12/96), MB C200 CDI T (01/00)
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Zitat:
Zitat von REDRUM
Fangen wir mal ganz vorne an...Ich kaufe ein gebrauchtes Fahrzeug, alles wie es ist, ist eingetragen. Bin ich nun dafür verantwortlich, ob alle Eintragungen regulär erfolgten?
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Genau so ist es! Du als Fahrzeughalter bzw. Fahrer bist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe...
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11.10.2011, 20:01
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von Mean Machine
Genau so ist es! Du als Fahrzeughalter bzw. Fahrer bist für den ordnungsgemäßen Zustand des Fahrzeugs verantwortlich.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe...
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Das halte ich im vorliegenden Fall für ein Gerücht. Schließlich kann man vom Verkehrsteilnehmer nicht verlangen dass er jede technische Vorschrift für die Zulassungsfähigkeit eines Fahrzeuges verlässt. Von daher darf er sich sicher zunächst darauf verlassen dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapier so auch ihre Richtigkeit hat.
Natürlich ist klar, dass er, wenn dann festgestellt wird dass die Eintragung nicht rechtens ist, dass er die Folie entfernen muss. Aber bei einem Widerspruch gegen das Bußgeld sowie die Punkte denke ich stehen die Chance in dem vorliegenden Falle doch eher gut.
Wer was anderes behauptet, auch wenn er der uniformierten Truppe angehört, möge doch mal entsprechende Gerichtsurteile (bei denen der verurteilte sowas schon eingetragen arglos kaufte) vorweisen.
Was anderes ist es natürlich wenn ich selber die Folie habe kleben lassen und dann illegal eingetragen wird. Da kann man von mir erwarten dass ich mich erstmal informiere ob das zulässig ist.
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11.10.2011, 20:05
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#10
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Mitglied
Registriert seit: 10.10.2011
Ort: Frankfurt
Fahrzeug: E38-735i (02.98) LPG
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Zitat:
Zitat von Andimp3
Das halte ich im vorliegenden Fall für ein Gerücht. Schließlich kann man vom Verkehrsteilnehmer nicht verlangen dass er jede technische Vorschrift für die Zulassungsfähigkeit eines Fahrzeuges verlässt. Von daher darf er sich sicher zunächst darauf verlassen dass eine Eintragung in die Fahrzeugpapier so auch ihre Richtigkeit hat.
Natürlich ist klar, dass er, wenn dann festgestellt wird dass die Eintragung nicht rechtens ist, dass er die Folie entfernen muss. Aber bei einem Widerspruch gegen das Bußgeld sowie die Punkte denke ich stehen die Chance in dem vorliegenden Falle doch eher gut.
Wer was anderes behauptet, auch wenn er der uniformierten Truppe angehört, möge doch mal entsprechende Gerichtsurteile (bei denen der verurteilte sowas schon eingetragen arglos kaufte) vorweisen.
Was anderes ist es natürlich wenn ich selber die Folie habe kleben lassen und dann illegal eingetragen wird. Da kann man von mir erwarten dass ich mich erstmal informiere ob das zulässig ist.
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Endlich normale Leute!
Genau so habe ich es gemeint, DANKE! 
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