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20.10.2012, 20:54
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#1
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Hoher Priester
Registriert seit: 26.11.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Hat er denn original Felgen drauf? Ich hatte schon mit nagelneuen BBS-Felgen ständig Luftverlust, das alleine muss also noch nix heißen...
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20.10.2012, 21:04
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.06.2011
Ort: Kärnten
Fahrzeug: 735iA 03/99
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Habe ich bei meinen Styling 37 mit Reifendruckkontrolle auch, da gehen ca. 0.5-1bar Luft verloren in 5 Tagen. Da hat das Ventil etwas.
Und einen Schlag habe ich auch schonmal selbst in zwei Felgen reingefahren. Unschuldig. Da war eine unbeschilderte Fräskante im Asphalt bei Tempo 100 in einem Wald in einer Kurve, nachts. Da kann auch der beste Fahrer nichts mehr machen.
Die hat man auch nicht gespürt beim Fahren, 1 Jahr später beim Aufziehen der neuen Reifen hab ich dann den Schlag aber selbst gesehen. Hätte ich mir nie gedacht, dass es so schlimm ist.
mfg, Wolfgang
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20.10.2012, 21:50
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#3
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kilometer fressendes
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
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Zitat:
Zitat von TomS
Hat er denn original Felgen drauf? Ich hatte schon mit nagelneuen BBS-Felgen ständig Luftverlust, das alleine muss also noch nix heißen...
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Sind die Original Felgen der Erstausrüstung. Haben sonst auch wenig Macken.
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21.10.2012, 10:11
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#4
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kilometer fressendes
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
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Zitat:
Zitat von TomS
Hat er denn original Felgen drauf? Ich hatte schon mit nagelneuen BBS-Felgen ständig Luftverlust, das alleine muss also noch nix heißen...
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Habe heute - nach 2 Wochen - nochmal den Reifendruck gecheckt: Ist exakt so, wie ich den vor 2 Wochen eingestellt habe und wie er auch in der Tankklappe steht. Ich bleibe dabei: Wenn der Luftdruck so niedrig war, hat das jemand vorsätzlich oder aus Unwissenheit so eingestellt. Nur wenn jemand bei 18'' 285/35 hinten nur 1,6 oder 1,7 bar reinmacht und es nicht besser weiß dann sollte er von so etwas die Finger lassen.
MAl eine andere Frage: Wo wird beim Vermessen der Spiegel am Rad festgemacht: Am Felgenhorn oder an den Radmuttern. Denn wenn 2 Felgen einen Schlag haben und der Spiegel am Felgenhorn festgemacht würde, könnte das ja Einfluss auf die Spurwerte haben.
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21.10.2012, 10:21
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#5
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komme ohne Turbos aus
Registriert seit: 21.06.2005
Ort: tu asinus vicus
Fahrzeug: Porsche Cabrio 997S, Tesla S 90D, Mustang Mach E ER, Hyundai Ioniq PHEV
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__________________
"Das ist nicht nur ein Auto - das ist ein hochentwickeltes Stück
Maschinenbaukunst" (Eddie Murphy im Film "Die Geistervilla" zu dem BMW 745i)
"Handgefertigte Ingeneurskunst und Performance der Extraklasse! Willkommen in der Welt von AMG"
"Ein Porsche bietet als einziges Fahrzeug die Möglichkeit, von unten auf andere herabzusehen..."
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21.10.2012, 10:28
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#6
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Letztendlich gehen solche Fälle leider juristisch immer negativ für den Käufer aus, da es an der Beweislast hapert - selbst wenn es ein Vertrag B2C war.
Was für eine Firma hat verkauft? Kann man ihr eine Sachwalterstellung unterstellen?
Wiel ange hast Du das Fhzg. schon? Wann wurde der Fehler erstmals festgestellt?
Chancen hast du nur wenn Du einen Unfallschaden nachweisen kannst.
Bei Interesse nenne ich Dir gerne einen Fachanwalt für Autoverkaufsfälle per U2U, wobei meine juristische Einschätzung wegen zwei beschädigter Felgen und falsch eingestellter Spur nicht gut aussieht für Dich.
Grüße Philipp
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21.10.2012, 11:25
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#7
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kilometer fressendes
Registriert seit: 06.03.2004
Ort: NRW
Fahrzeug: i4 M50 Bj 2023
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Zitat:
Zitat von JPM
Letztendlich gehen solche Fälle leider juristisch immer negativ für den Käufer aus, da es an der Beweislast hapert - selbst wenn es ein Vertrag B2C war.
Was für eine Firma hat verkauft? Kann man ihr eine Sachwalterstellung unterstellen?
Wiel ange hast Du das Fhzg. schon? Wann wurde der Fehler erstmals festgestellt?
Chancen hast du nur wenn Du einen Unfallschaden nachweisen kannst.
Bei Interesse nenne ich Dir gerne einen Fachanwalt für Autoverkaufsfälle per U2U, wobei meine juristische Einschätzung wegen zwei beschädigter Felgen und falsch eingestellter Spur nicht gut aussieht für Dich.
Grüße Philipp
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Wenn es bei 2 vermatschten Felgen und Spur einstellen (also ca. 1000 € mit neuen Felgen, vielleicht bekomme ich auch welche gebraucht) bleibt werde ich da sicher keine Anwälte dran verdienen lassen. Aber grundsätzlich haftet doch der Verkäufer, wenn es eine deutsche Firma ist, in den ersten 6 Monaten, danach gilt die Beweisumkehr.
Was wäre denn, wenn der Motor morgen verrecken würden. Schaue ich da auch in Röhre? Bei einem Privatkauf auf jeden Fall, aber wenn den eine Firma verkauft hat?
Und im vorliegenden Fall gibt es ja mehrere Indizien, die darauf hinweisen, daß nicht ich sondern jemand anderes den Schaden verursacht hat. Das Auto wurde in den 4 Wochen, in denen ich es habe, weniger als 1000km bewegt. Und erst letztes Wochenende, als ich eine etwas längere Strecke auf der BAb mit höherer Geschwindigkeit unterwegs war, ist mir aufgefallen, daß da was nicht stimmt.
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21.10.2012, 11:46
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#8
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Zitat:
Zitat von esau
Und im vorliegenden Fall gibt es ja mehrere Indizien, die darauf hinweisen, daß nicht ich sondern jemand anderes den Schaden verursacht hat. Das Auto wurde in den 4 Wochen, in denen ich es habe, weniger als 1000km bewegt. Und erst letztes Wochenende, als ich eine etwas längere Strecke auf der BAb mit höherer Geschwindigkeit unterwegs war, ist mir aufgefallen, daß da was nicht stimmt.
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Das mag für Dich ganz logisch sein, aber versetze Dich doch mal in die Sicht eines bis dato unbeteiligten Dritten...und Dein Konstrukt fällt zusammen in diesem Fall.
Macht der Motor ne Grätsche, ist es was anderes, wenn er als Firmeninhaber den Wagen privat verkauft hat...da kommt er weniger raus.
Deine Sache ist aber kein Gewährleistungsfall...ist wie eine Beule im Blech.
__________________
Viele Grüße
Sebastian
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21.10.2012, 12:38
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#9
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
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Zitat:
Zitat von JPM
Letztendlich gehen solche Fälle leider juristisch immer negativ für den Käufer aus, da es an der Beweislast hapert - selbst wenn es ein Vertrag B2C war.
Was für eine Firma hat verkauft? Kann man ihr eine Sachwalterstellung unterstellen?
Wiel ange hast Du das Fhzg. schon? Wann wurde der Fehler erstmals festgestellt?
Chancen hast du nur wenn Du einen Unfallschaden nachweisen kannst.
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Bei Felgen bin ich mir da nicht so sicher. Könnte auf ein Gutachten hinauslaufen. Wäre ohne Rechtsschutz im Zweifel ein zu großes Kostenrisiko.
Wieso Sachwalter?
Zitat:
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Zitat von JPM
Bei Interesse nenne ich Dir gerne einen Fachanwalt für Autoverkaufsfälle
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Allerdings ist dazu zu bemerken, dass Fachanwalt ein geschützter Begriff ist und es einen Fachanwalt für Autoverkaufsfälle nicht gibt.
Unter uns: Ich hoffe auch, dass es soweit nicht noch kommt. Denn das sollte jeder Zivilrechtler flott mit etwas Nachsehen in der einschlägigen Literatur und Rechtsprechung noch hinkriegen.
Zitat:
Zitat von esau
Aber grundsätzlich haftet doch der Verkäufer, wenn es eine deutsche Firma ist, in den ersten 6 Monaten, danach gilt die Beweisumkehr.
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Umgekehrt. Die Beweislastumkehr auf den Verkäufer gilt die ersten 6 Monate. Danach muss der Käufer beweisen, dass der Mangel schon vorher da war.
Ich würde mal an den Verkäufer herantreten. Vielleicht kann im Verhandlungswege zu einer Kostenteilung kommen. Völlig ungefährlich ist die Sache für den Verkäufer schließlich nicht.
In jedem Fall würde ich den Wagen mal auf einen Unfall hin gründlich checken lassen.
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21.10.2012, 13:09
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#10
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Sachwalter deshalb, weil wenn es ein Unternehmen war, dass zum Bsp. mehrfach Autos verkauft - man durchaus eine Sachwalterstellung utnerstellen könnte, so dass zwei defekte Felgen hätten auffallen müssen; würde ich argumentieren um eventuell auf ein "arglistiges Verschweigen" hinauszulaufen und somit einen Mangel der schon bei Übergabe vorlag.
Das mit den 6 Monaten Beweislstumkehr zugunsten des Verbrauchers ist korrekt und auch ein Gewährleistungsausschluss wäre nicht wirksam: BGH-Urteil: Gewährleistung auch beim Gebrauchtwagen-Kauf - Ratgeber + Service - Auto - Handelsblatt
...aber mir ging es um die Tatsache, dass hier letztlich Aussagen gegen Aussage stehen wird und die Gegenseite durchaus behaupten kann, dass dieser Defekt nicht durch ihr Verschulden entstanden ist nach über 4 Wochen und 1000km.; das bei ihr alle Räder einwandfrei waren, keinerlei Vibrationen etc oder der Luftdruck korrekt nachgeprüft wurde.
Wobei man hier in die juristische Glaskugel schaut, da man mehrere Infos wie Inhalt des Kaufvertrages, detaillierte Art der Beschädigung von einem Gutachter etc. bräuchte.
Was wäre zum Bsp. wenn das Luftdruckgerät nicht korrekt funktioniert hat und der Verkäufer somit 4x die falschen Wert ohne Absicht eingefüllt hat? Kenne 2 Geräte an Tankstellen bei denen der Zeiger nie auf 0 steht sondern schon 0,3-0,5 anzeigt bzw. zuviel anzeigt.
ich glaube "esau", dass er nicht über Bordsteine oder Schlaglöcher räubert und die Felgen tatsächlich einen Schlag bei Übergabe hatten - nur muss man hier den Verkäufer bzw die Justiz am Ende überzeugen..
OT: Fachanwalt
Er ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, aber hat langjährige Erfahrung speziell mit Anfechtung von Auto-Kaufverträgen zusätzlich. Er macht rechtlich alles rund ums Auto.
Grüße Philipp
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