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Alt 05.05.2014, 14:41   #1
DanoreyV12
Gast
 
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Standard

Dass scheinbar kein Betrug vorliegt, weil noch niemand geschädigt wurde, ist nachvollziehbar. Das Manipulieren des Kilometerstands allein wird doch aber sicherlich auch schon ein Straftatbestand sein. Wenn man also nachweisen könnte, z.B. mit Kaufvertrag zwischen Vorbesitzer und aktuellem Händler, dass der aktuelle Kilometerstand einen Misfit ggü. dem Kaufvertrag ausweist, wäre doch ein Anzeigen dessen letztlich denkbar.

Um das vorwegzunehmen: Ich will damit keine Position beziehen sondern nur zwischen Euch beiden schlichten

Edit

Wie ich es mir gedacht habe:

Seit dem 19.08.2005 besteht ein Gesetz, welches die Tachomanipulation unter Strafe stellt. Wer die Messdaten an seinem Kilometerzähler verfälscht, muss mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Tachomanipulation nur in jenen Fällen verboten, in denen eine betrügerische Absicht dahintersteckte.

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Tachomanipulation / Tachojustierung: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Neues Gesetz gegen Tachomanipulation - Illegale Zeitmaschine - autobild.de

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) StVG - Einzelnorm

Insofern beziehe ich dann doch Stellung
Erklärt mir jetzt bitte nicht die Widrigkeiten diesen Vorwurf zu beweisen...

Geändert von DanoreyV12 (05.05.2014 um 14:50 Uhr).
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Alt 05.05.2014, 16:33   #2
EdoMedo
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Registriert seit: 29.11.2010
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: BMW G31 530e (12.2021)

Standard

vielleicht hat der Händler den Wagen schon manipuliert bekommen.
Was dann?

Kripo? Interpol? NSA?

Ohne Beweise brauchst Dir keine Mühe machen.
EdoMedo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2014, 17:01   #3
Claus
State of Independence
 
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Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)

Standard

Zitat:
Zitat von EdoMedo Beitrag anzeigen
vielleicht hat der Händler den Wagen schon manipuliert bekommen.
Was dann?
Dann hat der Händler ein Problem, denn dann kann er ihn so nicht verkaufen. Der Händler kann sich dann, wenn er selbst nichts damit zu tun hat, den Vorbesitzer vorknöpfen.

Der Umstand, dass der Händler selbst damit nichts zu tun hat, entbindet ihn nicht seiner Haftung.

Zitat:
Zitat von EdoMedo Beitrag anzeigen
Ohne Beweise brauchst Dir keine Mühe machen.
Das ist wohl das kleinste Problem, wenn man die Historie abrufen kann.

Trotz nominell strenger Gesetze scheint das Interesse der Strafverfolgungsbehörden, solche Fälle zu untersuchen, aber eher gering zu sein. Wäre dem nicht so, würde diese verdammte Dreherei nicht überhand nehmen.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2014, 18:05   #4
EdoMedo
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 29.11.2010
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: BMW G31 530e (12.2021)

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Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Dann hat der Händler ein Problem, denn dann kann er ihn so nicht verkaufen. Der Händler kann sich dann, wenn er selbst nichts damit zu tun hat, den Vorbesitzer vorknöpfen.

Der Umstand, dass der Händler selbst damit nichts zu tun hat, entbindet ihn nicht seiner Haftung.



Das ist wohl das kleinste Problem, wenn man die Historie abrufen kann.

Trotz nominell strenger Gesetze scheint das Interesse der Strafverfolgungsbehörden, solche Fälle zu untersuchen, aber eher gering zu sein. Wäre dem nicht so, würde diese verdammte Dreherei nicht überhand nehmen.
ja, du kannst nachweisen, "dass" manipuliert wurde, aber nicht von wem. Das ist das Problem an der Geschichte.

Und wenn er von der Manipulation nichts weiß, wieso sollte er dann haften? Oder muss jeder Händler seine Fahrzeuge auf mögliche Manipulationen untersuchen?
EdoMedo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2014, 19:05   #5
Claus
State of Independence
 
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Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)

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Zitat:
Zitat von EdoMedo Beitrag anzeigen
Und wenn er von der Manipulation nichts weiß, wieso sollte er dann haften? Oder muss jeder Händler seine Fahrzeuge auf mögliche Manipulationen untersuchen?
Ein Händler sollte zumindest äußerst sorgfältig den km-Stand runterdrehen beim Kauf prüfen. Ansonsten kann es ihm passieren, dass er entweder den Wagen zurücknehmen oder einen deutlichen Preisnachlass gewähren muss, wenn der Käufer nach dem Kauf feststellt, dass manipuliert wurde. Dabei ist es unerheblich, ob der Händler von der Manipulation wusste oder nicht!
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2014, 20:02   #6
Captain_Slow
Lernfähiges Mitglied
 
Benutzerbild von Captain_Slow
 
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: BMW R1200RT

Standard

Wenn der Händler nicht in Kundenauftrag verkauft ...

Hat überhaupt jemand den Wagen gesehen - bei Mobile kann ich alles eingeben was ich will - Scheckheft, rostfrei, Vollausstattung oder einen fiktiven Kilometerstand - das muss ja alles nicht wahr sein und wenn der Kunde erst mal da ist, kann es immer noch sein dass er das Fahrzeug trotzdem kauft...
Captain_Slow ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2014, 17:16   #7
DanoreyV12
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Nimm es mir nicht übel aber was würdest Du Dir denken, wenn Du folgendes schreibst

Zitat:
Zitat von DanoreyV12 Beitrag anzeigen
Wenn man also nachweisen könnte, z.B. mit Kaufvertrag zwischen Vorbesitzer und aktuellem Händler, dass der aktuelle Kilometerstand einen Misfit ggü. dem Kaufvertrag ausweist, "dann"

[...]

Erklärt mir jetzt bitte nicht die Widrigkeiten diesen Vorwurf zu beweisen...
und als Antwort bekommst

Zitat:
Zitat von EdoMedo Beitrag anzeigen
vielleicht hat der Händler den Wagen schon manipuliert bekommen.

[...]

Ohne Beweise brauchst Dir keine Mühe machen.

Geändert von DanoreyV12 (05.05.2014 um 17:24 Uhr).
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Alt 05.05.2014, 18:00   #8
EdoMedo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von EdoMedo
 
Registriert seit: 29.11.2010
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: BMW G31 530e (12.2021)

Standard

Zitat:
Zitat von DanoreyV12 Beitrag anzeigen
Nimm es mir nicht übel aber was würdest Du Dir denken, wenn Du folgendes schreibst



und als Antwort bekommst

ich hatte das Topic schon ne Weile offen, da gabs deinen Beitrag noch nicht.
EdoMedo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2014, 18:11   #9
DanoreyV12
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Zitat von EdoMedo Beitrag anzeigen
ich hatte das Topic schon ne Weile offen, da gabs deinen Beitrag noch nicht.
Okay verzeihe bitte

Ich denke aber, dass mit meinem genannten Beispiel mit hinreichender Sicherheit bestätigt werden könnte, dass die Manipulation durch den Händler stattfand.

Steht im Kaufvertrag des Vorbesitzers und des jetzigen Händlers 400.000km - und der Wagen weist aktuell 200.000km aus, liegt auf der Hand, dass der Händler dies zu verantworten hat. Man darf nicht vergessen, dass von Gewerbetreibenden eine andere Sorgfalt erwartet wird als von Endverbrauchern. Beispiel § 362 kaufmännisches Bestätigungsschreiben wonach ein Vertrag zwischen zwei Händlern zustandekommt, wenn der eine ein Angebot unterbreitet und der andere darauf nicht reagiert.

Das ist etwas Themenfremd aber umso mehr wird jeder Richter von einem Autohändler erwarten, dass er bei Kauf eines Autos den Zählerstand dokumentiert. Wenn er dann nicht gerade behauptet er wäre auf der Hebebühne mit dem Fuß auf dem Gaspedal eingeschlafen, wird es schwer für ihn eine so eklatante Abweichung zu rechtfertigen.

Geändert von DanoreyV12 (05.05.2014 um 18:21 Uhr).
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