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05.05.2014, 14:41
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#1
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Gast
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Dass scheinbar kein Betrug vorliegt, weil noch niemand geschädigt wurde, ist nachvollziehbar. Das Manipulieren des Kilometerstands allein wird doch aber sicherlich auch schon ein Straftatbestand sein. Wenn man also nachweisen könnte, z.B. mit Kaufvertrag zwischen Vorbesitzer und aktuellem Händler, dass der aktuelle Kilometerstand einen Misfit ggü. dem Kaufvertrag ausweist, wäre doch ein Anzeigen dessen letztlich denkbar.
Um das vorwegzunehmen: Ich will damit keine Position beziehen sondern nur zwischen Euch beiden schlichten
Edit
Wie ich es mir gedacht habe:
Seit dem 19.08.2005 besteht ein Gesetz, welches die Tachomanipulation unter Strafe stellt. Wer die Messdaten an seinem Kilometerzähler verfälscht, muss mit einer Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Tachomanipulation nur in jenen Fällen verboten, in denen eine betrügerische Absicht dahintersteckte.
Tachomanipulation / Tachojustierung: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum.de
Neues Gesetz gegen Tachomanipulation - Illegale Zeitmaschine - autobild.de
StVG - Einzelnorm
Insofern beziehe ich dann doch Stellung 
Erklärt mir jetzt bitte nicht die Widrigkeiten diesen Vorwurf zu beweisen...
Geändert von DanoreyV12 (05.05.2014 um 14:50 Uhr).
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05.05.2014, 16:33
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.11.2010
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: BMW G31 530e (12.2021)
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vielleicht hat der Händler den Wagen schon manipuliert bekommen.
Was dann?
Kripo? Interpol? NSA?
Ohne Beweise brauchst Dir keine Mühe machen.
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05.05.2014, 17:01
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#3
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von EdoMedo
vielleicht hat der Händler den Wagen schon manipuliert bekommen.
Was dann?
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Dann hat der Händler ein Problem, denn dann kann er ihn so nicht verkaufen. Der Händler kann sich dann, wenn er selbst nichts damit zu tun hat, den Vorbesitzer vorknöpfen.
Der Umstand, dass der Händler selbst damit nichts zu tun hat, entbindet ihn nicht seiner Haftung.
Zitat:
Zitat von EdoMedo
Ohne Beweise brauchst Dir keine Mühe machen.
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Das ist wohl das kleinste Problem, wenn man die Historie abrufen kann.
Trotz nominell strenger Gesetze scheint das Interesse der Strafverfolgungsbehörden, solche Fälle zu untersuchen, aber eher gering zu sein. Wäre dem nicht so, würde diese verdammte Dreherei nicht überhand nehmen.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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05.05.2014, 18:05
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.11.2010
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: BMW G31 530e (12.2021)
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Zitat:
Zitat von Claus
Dann hat der Händler ein Problem, denn dann kann er ihn so nicht verkaufen. Der Händler kann sich dann, wenn er selbst nichts damit zu tun hat, den Vorbesitzer vorknöpfen.
Der Umstand, dass der Händler selbst damit nichts zu tun hat, entbindet ihn nicht seiner Haftung.
Das ist wohl das kleinste Problem, wenn man die Historie abrufen kann.
Trotz nominell strenger Gesetze scheint das Interesse der Strafverfolgungsbehörden, solche Fälle zu untersuchen, aber eher gering zu sein. Wäre dem nicht so, würde diese verdammte Dreherei nicht überhand nehmen.
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ja, du kannst nachweisen, "dass" manipuliert wurde, aber nicht von wem. Das ist das Problem an der Geschichte.
Und wenn er von der Manipulation nichts weiß, wieso sollte er dann haften? Oder muss jeder Händler seine Fahrzeuge auf mögliche Manipulationen untersuchen?
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05.05.2014, 19:05
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#5
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von EdoMedo
Und wenn er von der Manipulation nichts weiß, wieso sollte er dann haften? Oder muss jeder Händler seine Fahrzeuge auf mögliche Manipulationen untersuchen?
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Ein Händler sollte zumindest äußerst sorgfältig den km-Stand runterdrehen beim Kauf prüfen. Ansonsten kann es ihm passieren, dass er entweder den Wagen zurücknehmen oder einen deutlichen Preisnachlass gewähren muss, wenn der Käufer nach dem Kauf feststellt, dass manipuliert wurde. Dabei ist es unerheblich, ob der Händler von der Manipulation wusste oder nicht!
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05.05.2014, 20:02
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#6
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Lernfähiges Mitglied
Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: BMW R1200RT
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Wenn der Händler nicht in Kundenauftrag verkauft ...
Hat überhaupt jemand den Wagen gesehen  - bei Mobile kann ich alles eingeben was ich will - Scheckheft, rostfrei, Vollausstattung oder einen fiktiven Kilometerstand - das muss ja alles nicht wahr sein und wenn der Kunde erst mal da ist, kann es immer noch sein dass er das Fahrzeug trotzdem kauft...
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05.05.2014, 17:16
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#7
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Gast
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Nimm es mir nicht übel aber was würdest Du Dir denken, wenn Du folgendes schreibst
Zitat:
Zitat von DanoreyV12
Wenn man also nachweisen könnte, z.B. mit Kaufvertrag zwischen Vorbesitzer und aktuellem Händler, dass der aktuelle Kilometerstand einen Misfit ggü. dem Kaufvertrag ausweist, "dann"
[...]
Erklärt mir jetzt bitte nicht die Widrigkeiten diesen Vorwurf zu beweisen...
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und als Antwort bekommst
Zitat:
Zitat von EdoMedo
vielleicht hat der Händler den Wagen schon manipuliert bekommen.
[...]
Ohne Beweise brauchst Dir keine Mühe machen.
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Geändert von DanoreyV12 (05.05.2014 um 17:24 Uhr).
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05.05.2014, 18:00
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 29.11.2010
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: BMW G31 530e (12.2021)
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Zitat:
Zitat von DanoreyV12
Nimm es mir nicht übel aber was würdest Du Dir denken, wenn Du folgendes schreibst
und als Antwort bekommst
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ich hatte das Topic schon ne Weile offen, da gabs deinen Beitrag noch nicht.
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05.05.2014, 18:11
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#9
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Gast
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Zitat:
Zitat von EdoMedo
ich hatte das Topic schon ne Weile offen, da gabs deinen Beitrag noch nicht.
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Okay verzeihe bitte
Ich denke aber, dass mit meinem genannten Beispiel mit hinreichender Sicherheit bestätigt werden könnte, dass die Manipulation durch den Händler stattfand.
Steht im Kaufvertrag des Vorbesitzers und des jetzigen Händlers 400.000km - und der Wagen weist aktuell 200.000km aus, liegt auf der Hand, dass der Händler dies zu verantworten hat. Man darf nicht vergessen, dass von Gewerbetreibenden eine andere Sorgfalt erwartet wird als von Endverbrauchern. Beispiel § 362 kaufmännisches Bestätigungsschreiben wonach ein Vertrag zwischen zwei Händlern zustandekommt, wenn der eine ein Angebot unterbreitet und der andere darauf nicht reagiert.
Das ist etwas Themenfremd aber umso mehr wird jeder Richter von einem Autohändler erwarten, dass er bei Kauf eines Autos den Zählerstand dokumentiert. Wenn er dann nicht gerade behauptet er wäre auf der Hebebühne mit dem Fuß auf dem Gaspedal eingeschlafen, wird es schwer für ihn eine so eklatante Abweichung zu rechtfertigen.
Geändert von DanoreyV12 (05.05.2014 um 18:21 Uhr).
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