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Alt 05.05.2014, 16:33   #1
EdoMedo
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 29.11.2010
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: BMW G31 530e (12.2021)

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vielleicht hat der Händler den Wagen schon manipuliert bekommen.
Was dann?

Kripo? Interpol? NSA?

Ohne Beweise brauchst Dir keine Mühe machen.
EdoMedo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2014, 17:01   #2
Claus
State of Independence
 
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Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)

Standard

Zitat:
Zitat von EdoMedo Beitrag anzeigen
vielleicht hat der Händler den Wagen schon manipuliert bekommen.
Was dann?
Dann hat der Händler ein Problem, denn dann kann er ihn so nicht verkaufen. Der Händler kann sich dann, wenn er selbst nichts damit zu tun hat, den Vorbesitzer vorknöpfen.

Der Umstand, dass der Händler selbst damit nichts zu tun hat, entbindet ihn nicht seiner Haftung.

Zitat:
Zitat von EdoMedo Beitrag anzeigen
Ohne Beweise brauchst Dir keine Mühe machen.
Das ist wohl das kleinste Problem, wenn man die Historie abrufen kann.

Trotz nominell strenger Gesetze scheint das Interesse der Strafverfolgungsbehörden, solche Fälle zu untersuchen, aber eher gering zu sein. Wäre dem nicht so, würde diese verdammte Dreherei nicht überhand nehmen.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2014, 18:05   #3
EdoMedo
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 29.11.2010
Ort: Karlsruhe
Fahrzeug: BMW G31 530e (12.2021)

Standard

Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Dann hat der Händler ein Problem, denn dann kann er ihn so nicht verkaufen. Der Händler kann sich dann, wenn er selbst nichts damit zu tun hat, den Vorbesitzer vorknöpfen.

Der Umstand, dass der Händler selbst damit nichts zu tun hat, entbindet ihn nicht seiner Haftung.



Das ist wohl das kleinste Problem, wenn man die Historie abrufen kann.

Trotz nominell strenger Gesetze scheint das Interesse der Strafverfolgungsbehörden, solche Fälle zu untersuchen, aber eher gering zu sein. Wäre dem nicht so, würde diese verdammte Dreherei nicht überhand nehmen.
ja, du kannst nachweisen, "dass" manipuliert wurde, aber nicht von wem. Das ist das Problem an der Geschichte.

Und wenn er von der Manipulation nichts weiß, wieso sollte er dann haften? Oder muss jeder Händler seine Fahrzeuge auf mögliche Manipulationen untersuchen?
EdoMedo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2014, 19:05   #4
Claus
State of Independence
 
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Registriert seit: 20.12.2002
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Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)

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Zitat:
Zitat von EdoMedo Beitrag anzeigen
Und wenn er von der Manipulation nichts weiß, wieso sollte er dann haften? Oder muss jeder Händler seine Fahrzeuge auf mögliche Manipulationen untersuchen?
Ein Händler sollte zumindest äußerst sorgfältig den km-Stand runterdrehen beim Kauf prüfen. Ansonsten kann es ihm passieren, dass er entweder den Wagen zurücknehmen oder einen deutlichen Preisnachlass gewähren muss, wenn der Käufer nach dem Kauf feststellt, dass manipuliert wurde. Dabei ist es unerheblich, ob der Händler von der Manipulation wusste oder nicht!
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2014, 20:02   #5
Captain_Slow
Lernfähiges Mitglied
 
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Registriert seit: 10.02.2011
Ort: Langenhagen
Fahrzeug: BMW R1200RT

Standard

Wenn der Händler nicht in Kundenauftrag verkauft ...

Hat überhaupt jemand den Wagen gesehen - bei Mobile kann ich alles eingeben was ich will - Scheckheft, rostfrei, Vollausstattung oder einen fiktiven Kilometerstand - das muss ja alles nicht wahr sein und wenn der Kunde erst mal da ist, kann es immer noch sein dass er das Fahrzeug trotzdem kauft...
Captain_Slow ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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