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Alt 10.02.2016, 17:12   #1
Salvador Dali
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Benutzerbild von Salvador Dali
 
Registriert seit: 15.08.2002
Ort: Bad Nauheim
Fahrzeug: C43 AMG 2017, F25 X3 2016
Standard PKW Verkauf mit Wert um die 20.000 Euro. Was beachten, wie abwickeln?

Hallo zusammen,

ich bin derzeit dabei, den Wagen meiner Frau zu verkaufen. Der Preis wird irgendwo um die 20.000 Euro +- liegen.
Gemäß Geldwäschegesetz geht hier nicht´s mit Bargeld, oder?

Demzufolge müsste ich also einen Käufer finden, der bereit ist, zumindest eine nicht unerhebliche Anzahlung per Überweisung zu tätigen.

Wie würdet, bzw. habt ihr so etwas schon mal abgewickelt?

Danke und Gruß

Stefan
Salvador Dali ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2016, 17:45   #2
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

Bist du Gewerbetreibender?
Wenn nein, kann dir das GwG egal sein.

ansonsten:
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.kfz-innung-ulm.de/Downloa...schegesetz.pdf


PS: Nebenbei: in dem Wort "nichts" hat schon ein Apostroph (') nichts verloren und schon gar kein Akut über einem Leerzeichen (´)
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2016, 17:49   #3
juelz
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Registriert seit: 28.04.2011
Ort:
Fahrzeug: E38 740i 08.99
Standard

Wenn du das Geld danach auf deinem Konto einzahlst wird das i.d.R. beim Finanzamt gemeldet. Dazu sind die Kreditinstitute verpflichtet. Aber da du offenlegen kannst woher du das Geld hast, hat deine Person nichts zu befürchten. Eher die Person des Käufers, da er die Mittelherkunft nachweisen muss. In einem Autohaus musst bei größeren Bar Beträgen ein Formular unterschreiben mit welchem man bestätigt, dass das Geld sein Eigentum ist und nicht aus dunklen Geschäften stammt.

Kannst den Käufer ja vorher darüber informieren, dass du auf Nachfrage die Person des Käufers darlegst um deine eigen Person zu schützen.

Edit: Kai war schneller
__________________
"Musik drückt aus was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist" Victor Hugo

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juelz ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2016, 18:14   #4
Salvador Dali
-
 
Benutzerbild von Salvador Dali
 
Registriert seit: 15.08.2002
Ort: Bad Nauheim
Fahrzeug: C43 AMG 2017, F25 X3 2016
Standard

Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen


PS: Nebenbei: in dem Wort "nichts" hat schon ein Apostroph (') nichts verloren und schon gar kein Akut über einem Leerzeichen (´)
Ist mir gerade ein Rätsel, wo der herkommt.
Merci!

Danke Euch!
Salvador Dali ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2016, 18:17   #5
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

Noch kann man als Privatverbraucher mit seinem ehrlich erworbenen Bargeld machen, was man will
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2016, 18:39   #6
Claus
State of Independence
 
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Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von juelz Beitrag anzeigen
Wenn du das Geld danach auf deinem Konto einzahlst wird das i.d.R. beim Finanzamt gemeldet. Dazu sind die Kreditinstitute verpflichtet.
Das ist so nicht ganz korrekt:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Bareinzahlung auf Konto 16000 Euro - frag-einen-anwalt.de

Zitat: "Ihre Bareinzahlung von 16.000,00 € auf Ihr Privatkonto im Rahmen einer bereits bestehenden Geschäftbeziehung mit der Ihr Konto führenden Bank wird demnach vom GwG tatbestandsmäßig nicht erfasst."

Wer ganz auf Nummer sicher sein will (so würde ich es machen), zahlt eben 14.900 Euro ein und legt den Rest ein paar Tage unters Kopfkissen. Dann wird auch nichts irgendwohin gemeldet.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.02.2016, 23:41   #7
TomS
Hoher Priester
 
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Registriert seit: 26.11.2002
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Fahrzeug: Panamera ST Turbo, VW Touareg R
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Zitat:
Zitat von KaiMüller Beitrag anzeigen
Noch kann man als Privatverbraucher mit seinem ehrlich erworbenen Bargeld machen, was man will

NOCH ist hier das richtige Wort!

Og trift übrigens nicht zu wenn auch nur ein Vertragspartner gewerblich ist.

Musste gerade eine BMW Schulung zum GwG mitmachen. Es ist unfassbar an was Verdacht auf Geldwäsche so alles beruhen kann - Branche, Historie, Herkunft etc. pp. Jeder Bankmensch muss gerade ein ähnliches Zertifikat machen.
TomS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2016, 08:23   #8
juelz
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Benutzerbild von juelz
 
Registriert seit: 28.04.2011
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Fahrzeug: E38 740i 08.99
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Zitat:
Zitat von Claus Beitrag anzeigen
Das ist so nicht ganz korrekt....
Die Rede ist ja auch von knapp 20k und nicht 16. Banken können diese Meldung schon bei 8 oder 12 k machen wenn der Verdacht besteht und man nicht gerade als seriöser Kunde bei der Bank bekannt ist.
juelz ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2016, 11:17   #9
ebodeth
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 16.02.2009
Ort: ingolstadt
Fahrzeug: X6-35D
Standard

Also ehrlich, niemand läuft mit 20 T€ rum.
Also mach folgendes:
Kaufvertrag, dann gib dem Käufer den KFZ-Brief und behalte die Schlüssel.
Dann meldet er das Auto an und kommt mit den Nummernschildern.
Dann setzt ihr euch gemeinsam an den Rechner, er überweißt online das Geld und druckt die Überweisungsbelege aus.
Danach gibst Du Ihm die Schlüssel.
Natürlich könnt Ihr auch auf die Bank gehen und eine Sofortüberweisung machen.
Eine Überweisung kann man nicht wieder rückgängig machen.
ebodeth ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.02.2016, 12:45   #10
Claus
State of Independence
 
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Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von juelz Beitrag anzeigen
Die Rede ist ja auch von knapp 20k und nicht 16.
Zumindest das spielt wohl kaum keine Rolle, denn schon ab 15 k€ ist eine Identifizierung des Einzahlers zwingend vorgeschrieben, wenn nicht persönlich bekannt. In der Praxis dürfte wohl beides nicht gemeldet werden, wenn man diese Transaktion bei seiner eigenen langjährigen Hausbank vornimmt.

Von Verdacht spreche ich hier übrigens nicht, das können Banken immer machen, praktisch unabhängig vom Betrag. Aber was wäre das für eine Hausbank, die schon bei 3 k€ den eigenen Kunden verdächtigt und verpfeift?
Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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