BMW 7er, Modell E38 |
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02.04.2014, 13:44
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#121
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Gast
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Zahlung: sofort bei geklärter Schuldfrage
Regressanspruch: max 5.000€
Vorsatz: Nein, denn ich darf der Meinung des Prüfers mehr Gewicht beilegen als der Meinung eines Forums (was nicht heißt, dass ich nicht auf Eurer Seite bin was das recht haben angeht, der Vorsatz ließe sich nur schwer beweisen)
Schlechtes Gewissen: Nein, da wie geschildert Sicherheitspolster bestehen die ich nicht in beanspruche
Risiko: Ja, sieht auch die Justiz so wie im genannten Urteil
Der Unterschied zwischen uns beiden ist, dass Du die Rechtsprechung über die Physik stellst. Du donnerst mit 4 Personen über die Bahn, weil Du es kannst und darfst. Dein veränderter Bremsweg ist Dir egal.
Mir aber wirfst du etwas hypothetisch vor, dass ich unter keinen Umständen tun würde und untermauerst das mit: Du könntest ja...
Auch wenn Du das Recht auf Deiner Seite hast, die größere Gefahr stellst Du in dem Moment dar. Ich will Dir auch nicht vorwerfen ein unüberschaubares Risiko einzugehen sondern lediglich im Vergleich zeigen warum es unnötig ist, hier zu versuchen es so darzustellen als würden wir zu gunsten der Optik Menschenleben auf's Spiel setzen.
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02.04.2014, 14:25
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#122
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seven till heaven
Registriert seit: 12.05.2002
Ort: Dortmund
Fahrzeug: e65 750i LCI 2006 Japan + e46 320Ci Cabrio 2001
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Zitat:
Zitat von DanoreyV12
Zahlung: sofort bei geklärter Schuldfrage
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Was wenn der TÜV-Prüfer dann sagt "Mit dem richtigen Lufdruck wäre das nicht passiert" o.ä. Lässt sich die wirkliche Ursache in so einem Fall schnell und ohne weiteres klären...
Es geht doch nicht um die Meinung des Prüfers oder einzelner Forums-Member sondern um klar belegte Zahlen, Tabellen und wie Setech schon mehrfach sagte Physik und Kräfte.
Ich donnere übrigens nicht über BAB's, hab zwei kleine Kinder an denen ich doch sehr hänge. Bin mehr der Cruiser. Meine Frage war nur was dagegen spricht mit einem eigens dafür gebauten Oberklasse KFZ dieses zu tun, technische Pflege und Verkehrssicherheit mal vorausgesetzt.
Und du fährst also wirklich nie mal längere Strecken auf heissem Asphalt mit über 100 km/h und könntest in die Situation einer plötzlichen Vollbremsung/Gewichtsverlagerung geraten in denen deine Gummis "Spielraum" brauchen? Auch ohne Begleitung nur mit dir und vollem Tank wiegt dein Panzer deutlich mehr als 2to.
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02.04.2014, 14:51
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#123
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Gast
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Soweit ich das jetzt gelesen habe, ist der hohe TI nur in Abhängigkeit von Geschwindigkeit jenseits 200km/h notwendig. Würde das Fahrzeug nur 180km/h laufen, würde auch ein TI von 90/95 ausreichend sein.
Und mir geht's eben darum, dass Du sagst ich solle ein schlechtes Gewissen haben aufgrund eines rein theoretischen Risikos während Du Dein praktisches Risiko außer acht lässt, nur weil es gebilligt wird.
Und ferner geht es mir darum, dass diese Tabellen, Zahlen und die damit modellierte Physik Extremwerte darstellen die theoretisch zwar vorkommen können, für mich persönlich aber realitätsfern sind. Wer sagt Dir denn, dass Dein TI 100 noch ausreicht wenn Du in den Urlaub fährst? Es wird wohl kaum jemand einwiegen.
460kg sind nicht all zu viel Spielraum
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02.04.2014, 15:30
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#124
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seven till heaven
Registriert seit: 12.05.2002
Ort: Dortmund
Fahrzeug: e65 750i LCI 2006 Japan + e46 320Ci Cabrio 2001
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Keine Sorge, bei Urlaubsfahrten wird der Bimmer auch nicht überladen. Fahre aber ohnehin 103Y XL
Soweit ich richtig informiert bin brauchst du die Reserven nicht nur bei Vmax und voller Beladung sondern auch in Extrem Situationen wie Vollbremsung und Lastwechsel etc. Gerade im Sommer bei hohen Tempararuren und glühenden Reifen und daraus resultierender Druckveränderung im Reifen.
Manchmal ist weniger mehr, aber halt nicht immer.
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02.04.2014, 16:02
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#125
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der Begeisterte
Registriert seit: 16.10.2007
Ort: bei Tauberbischofsheim
Fahrzeug: E38 730i Schalter (Bj. 04/95), Omega B Kombi 2.5 V6 Schalter (07/98)
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Zitat:
Zitat von mahooja
Fahre aber ohnehin 103Y XL
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DU STREBER !!!!
Ich fahr nur 101W XL
.
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02.04.2014, 17:09
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#126
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von mahooja
Und wenn das nach einem Unfall durch den geplatzten Reifen ein anderer Gutachter feststellt, gibt es Schwierigkeiten mit der Haftung. Auch ohne entsprechendes Vergleichsurteil. Keine Versicherung der Welt sagt dann "Der Reifen war zwar unterdimensioniert aber wir zahlen gerne". Natürlich kann man dann versuchen den zuständigen TÜV-Menschen zu belangen, aber auch das wird bestimmt ein langer Weg. Punkt.
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Du kannst es nicht lassen, oder? Diese Behauptung (und nichts anderes ist es, als Deine eigene persönliche Meinung, die nichts mit der Rechtsprechung zu tun hat) ist schlichtweg falsch! Ein passendes Urteil bist Du auch immer noch schuldig geblieben, stattdessen schiebst Du meine Argumentation einfach beiseite, die ursprünglich eine ernstgemeinte Frage meinerseits war.
Deiner technischen Argumentation kann ich folgen, aber in Bezug auf TÜV, Legalität, Versicherungen etc. liegst Du einfach nur daneben.
Und das hier ist auch einfach nur Nonsens:
Zitat:
Zitat von mahooja
Falls es wirklich mal zu einem Unfall mit Personenschaden kommt durch einen geplatzten unterdimensionierten Reifen, wird ein Unfallforensiker das Auto begutachten und diesen Umstand feststellen. Ob das nun für den Fahrer/Halter oder den TÜV-Prüfer unangenehm wird sei meinetwegen dahingestellt. Bin mir aber sicher das es seitens der Versicherung keine Zahlung gibt, bis alle Umstände (Reifenalter, richtiger Luftdruck etc.) endgültig geklärt sind.
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Nur 2 Beispiele:
1.) Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wie alt Reifen sein dürfen. Ergo muss die Versicherung auch zahlen, wenn bei einem Unfall die Reifen 11 Jahre alt und für den Unfall ursächlich sind (sofern sich das überhaupt feststellen lässt, denn auch neue Reifen platzen beim Überfahren von scharfen Gegenständen).
2.) Richtiger Luftdruck? Wer will das bei einem geplatzten Reifen im Nachhinein wirklich feststellen?
Für menschliche Unzulänglichkeiten (= wer kontrolliert schon täglich den Luftdruck?) ist man schließlich haftpflichtversichert! Und die Versicherungen zahlen immer! Regress bis max. 5.000 Euro, in einigen Fällen 10.000 Euro (bei Vorsatz etc.). Keine Versicherung kann sich hierzulande um ihre Pflicht zur Deckung eines Schadens drücken. Selbst wenn ein Fahrzeug abgemeldet ist und es widerrechtlich am Straßenverkehr teilnimmt und damit ein Unfall verursacht wird, zahlt die Versicherung, auf die das Fahrzeug zuletzt angemeldet war. Die Rechtsprechung ist da übrigens ziemlich eindeutig!
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"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
Geändert von Claus (02.04.2014 um 17:21 Uhr).
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02.04.2014, 18:07
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#127
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seven till heaven
Registriert seit: 12.05.2002
Ort: Dortmund
Fahrzeug: e65 750i LCI 2006 Japan + e46 320Ci Cabrio 2001
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Reicht doch schon wenn die Versicherung die Zahlung raus zögert oder 5 - 10k fällig werden. Mir wäre es Ärger in keinster Form wert Kutschen Räder zu fahren. Na klar ist das meine Meinung und alle anderen können natürlich machen was sie wollen. Ich persönlich möchte aber keine Reifen fahren von denen ich vorher schon weiß das der TI in Extremsituationen zu gering sein kann.
Wenn alles gut wäre hätte der TÜV-Mann bei 12kolben doch grünes Licht für TI 96 gegeben oder? Aber wenn er weiter sucht wird es schon einer eintragen und sei es mit reduzierter Achslast.
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02.04.2014, 18:22
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#128
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von mahooja
Wenn alles gut wäre hätte der TÜV-Mann bei 12kolben doch grünes Licht für TI 96 gegeben oder? Aber wenn er weiter sucht wird es schon einer eintragen und sei es mit reduzierter Achslast.
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Scheinbar gibt es da einen Ermessensspielraum, allerdings wurde ja in dem schon recht langen Thread auch schon herstellerseitig eine Freigabe von 21"-Rädern für den E38 erteilt (Hamann?).
Ich würde mir auch keine Rad/Reifen-Kombi ans Auto packen, die bereits ein TÜV-Prüfer abgelehnt hat. Mir geht es auch eher um den Grundsatz, dass man als Fahrer eines Autos juristisch auf relativ sicherer Seite ist, wenn eine TÜV-Eintragung legal erfolgt ist. Wenn nicht auf diese, auf wen sonst soll sich ein technisch unbedarfter Fahrzeugbesitzer verlassen, ohne seine Sorgfaltspflicht dabei zu verletzen? Und weiterhin ging es mir um die Aussage, dass sich eine Versicherung nicht so ohne Weiteres um ihre Pflicht zur Zahlung bei einem Haftpflichtschaden drücken kann. Das dient ja letztendlich vor allen Dingen dem Schutz von unbeteiligten Dritten, wie Fahrzeuginsassen oder Unfallgegnern. In Deutschland bleibt so leicht keiner auf seinem Schaden sitzen, den ein anderer im Straßenverkehr verursacht hat (ausgenommen bei Fahrerflucht).
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02.04.2014, 18:56
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#129
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seven till heaven
Registriert seit: 12.05.2002
Ort: Dortmund
Fahrzeug: e65 750i LCI 2006 Japan + e46 320Ci Cabrio 2001
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Naja wenn man den Medien wenigstens ab und zu Glauben schenken darf gibt es schon haarsträubende Fälle, bei denen Versicherer sich aus der Verantwortung ziehen (wollen).
Ich jedenfalls kann, wenn ich denn möchte, guten Gewissens auch mal Gas geben. Und diese gute Gefühl möchte ich nicht missen. Aber jeder ist seines Glückes Schmied
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02.04.2014, 19:49
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#130
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State of Independence
Premium Mitglied
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Zitat:
Zitat von mahooja
Ich jedenfalls kann, wenn ich denn möchte, guten Gewissens auch mal Gas geben.
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Ich fahr eh nur M-Parallel in 18". Ich tue mir keine 21"-Räder an ("isch hab Rücken" ). Höchstens die 20"-Räder von Alpina gefallen mir noch, aber auch bei denen leidet der Komfort und die Achsteile...
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