BMW 7er, Modell E38 |
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14.04.2011, 06:49
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#11
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schnecke
Registriert seit: 05.02.2011
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E38-735i (03/96)
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
Leuchtete der Manipulationspunkt schon beim Kauf? (Müsste er ja..!)
Was steht ausserdem im Kaufvertrag? Eine Klausel wie im ADAC-Kaufvertrag, Zitat: "Der Vekäufer erklärt: dass das Kfz, soweit ihm bekannt, eine Gesamtfahrleistung von ... km aufweist"?
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....oder steht bei dir im vertrag vielleicht auch folgendes:
abgelesener tachostand?
dann null chance
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14.04.2011, 08:54
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
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Zitat:
Zitat von angro
Rechtsanwalt gibt imho nur Sinn, wenn du eine Manipulation des Vorbesitzers selber nachweisen kannst. Ansonsten kommt
da wohl nicht viel dabei heraus.
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Naja, das zu begutachten sollte doch kein Problem.
Hier hatte neulich ein anderes Mitglied beschrieben, dass bei ihm die Polizei vor der Tür stand, weil er unwissentlich ein manipuliertes Auto weiterverkauft hatte (also vor ihm hatte jemand gedreht). Da wurde bei der Untersuchuchung die komplette Kette der Vorbesitzer durchgegangen!
Wäre ich unzufrieden mit dem Auto, wäre das ein Grund für eine Rückgabe, ansonsten sollte der Kaufpreis entsprechend gemindert werden.
Mal abgesehen davon, dass der Tachodreher rechtlich belangt werden sollte!
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14.04.2011, 08:56
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
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Zitat:
Zitat von dummbatz
....oder steht bei dir im vertrag vielleicht auch folgendes:
abgelesener tachostand?
dann null chance
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Naja, wenn ich eine durch einen Gutachter bestätigte Manipulation nachweisen kann, dann würde ich halt mal mit dem Verkäufer reden. Tachodrehen steht deutlich unter Strafe mittlerweile und da könnte der Verkäufer dann zwischen Kaufpreiserstattung oder Anzeige wählen
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14.04.2011, 10:04
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#14
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Neues Mitglied
Registriert seit: 24.04.2010
Ort: Backnang
Fahrzeug: e 38 740i (Prod.dat.08/1994)
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Servus Rico
Frage:leuchtet der Punkt bei dir permanent?
Als der bei mir angefangen hat zu leuchten war es zu anfang immer wieder mal
und dann paar tage später hat er dauernd geleuchtet.
Hab dann bei BMW vorbeigeschaut und nachgefragt was da los ist?
Tja,von den jüngeren "Meistern" bekamm ich nur ein Schulternzucken und die Antwort "Mal da lassen,wir lessen den Fehler aus".
Als dann ein älterer Meister (wohl einer der alten Schule) vorbeischaute meinte er nur "Und wie alt ist ihre Batterie?".
Und was soll ich sagen,die Batterie war 5 Jahre alt und nicht mehr bei voller Leistung.Neue Batterie ist jetzt eingebaut und seitdem ist der Punkt nicht mehr aufgetaucht.
Muß nicht,aber könnte sein.
Gruß
Dusko
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14.04.2011, 10:06
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#15
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State of Independence
Premium Mitglied
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von 7erfly
Tachodrehen steht deutlich unter Strafe mittlerweile und da könnte der Verkäufer dann zwischen Kaufpreiserstattung oder Anzeige wählen
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Natürlich haftet der unmittelbare Vorbesitzer im zivilrechtlichen Sinne. Eine strafrechtliche Komponente betrifft ihn aber nicht, wenn ihm nicht nachgewiesen werden kann, dass er manipuliert hat!
Gerade E38 haben oft mehr als 2-3 Besitzer und da muss ggf. die Kette weitergegangen werden. Allerdings ist das dann Sache der Behörden, zivilrechtlich kann nur ein Käufer vom jeweiligen Vorbesitzer Schadenersatz fordern, in welcher Form auch immer. Es muss sich allerdings lohnen, für 30-50 gedrehte TKM bei einem E38 würde ich gewiss kein Fass mehr aufmachen!
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14.04.2011, 12:06
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#16
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schnecke
Registriert seit: 05.02.2011
Ort: Hamburg
Fahrzeug: E38-735i (03/96)
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Zitat:
Zitat von 7erfly
Naja, wenn ich eine durch einen Gutachter bestätigte Manipulation nachweisen kann, dann würde ich halt mal mit dem Verkäufer reden. Tachodrehen steht deutlich unter Strafe mittlerweile und da könnte der Verkäufer dann zwischen Kaufpreiserstattung oder Anzeige wählen
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hier liegt aber der austausch des kombis vor, der verkäufer wird das ganz einfach mit einem defekt des alten begründen und dann ist nichts mehr mit beweisen
sicherlich wird strafrechtlich die kette der vorbesitzer verfolgt, dies ist zivilrechtlich aber fast ohne belang
zivilrecht bedeutet auslage der gerichtsgebühren, anwaltskosten, zeitinvestition (in der regel 6-12 monate 1. termin - evtl. einspruch der gegenpartei, neue kosten und noch mehr zeit)
rechne dir aus das du zwischen 10 und 30% den kaufpreis mindern kannst im falle des sieges dann werden dies sicherlich nur ein paar hundert euro sein
rückgabe wird möglich sein allerdings nur mit abzug der bereits erfolgten und noch kommenden nutzung - sprich wenn du klagen willst mußt du das auto ab sofort in die ecke stellen
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14.04.2011, 12:39
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#17
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von dummbatz
rechne dir aus das du zwischen 10 und 30% den kaufpreis mindern kannst im falle des sieges dann werden dies sicherlich nur ein paar hundert euro
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Und das gelingt ja auch nur, wenn der direkte Verkäufer dem TE das Fahrzeug verkauft hat in Kenntnis das der Tachostand nicht der Laufleistung des Fahrzeuges entspricht bzw. den Tacho selbst manipuliert hat oder manipulieren liess. Wenn der das Fahrzeug schon so kaufte ohne Kenntnis der Manipulation, dann kann man das zivilrechtliche vergessen.
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14.04.2011, 13:49
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#18
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Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
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Zitat:
Zitat von Andimp3
Wenn der das Fahrzeug schon so kaufte ohne Kenntnis der Manipulation, dann kann man das zivilrechtliche vergessen.
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Sicher? Immerhin hat der Kaufgegenstand einen nicht wegzudiskutierenden Mangel. Aber das können die hier anwesenden Herren RAe beantworten
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14.04.2011, 13:51
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#19
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 15.06.2010
Ort: Hildesheim/Giesen
Fahrzeug: Mini Cooper S F56
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Das ihr immer gleich alle klagen wollt
Erstmal würde ich mir kurz mein Fahrzeug von hinten bis vorne bei BMW oder einem Experten dafür auslesen und ein Urteil zum Kilometerstand (paßt/ist manipuliert/weiß man nicht) einholen. Das dürfte ja nun nicht die Welt kosten.
Und wenn etwas manipuliert wurde, würde ich noch mal beim Verkäufer vorsprechen. Ich habe gerade schon Privatverkäufer wegen nichtigeren Kleinigkeiten Preisnachlässe gewähren sehen
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14.04.2011, 14:04
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#20
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von McTube
Sicher? Immerhin hat der Kaufgegenstand einen nicht wegzudiskutierenden Mangel. Aber das können die hier anwesenden Herren RAe beantworten
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1. Was denn für einen Mangel ? Km-Anzahl ist kein Mangel.
2. Der Verkäufer hat (davon gehe ich zumindest aus) nicht die km-Leistung sondern bestenfalls den km-Stand im Kaufvertrag dokumentiert.
3. Selbst wenn man das als Mangel ansehen wollte so wäre es doch (im von mir beschriebenen Szenario) einer der dem Verkäufer nicht bekannt war. Dann wäre er nur noch in der Haftung wenn er eine Gewährleistung übernommen hätte. Das wird er aber (davon gehe ich jedenfalls aus) nicht getan haben
Oder um es zusammen zu fassen:
Wenn der Verkäufer keine Gewährleistung über die Laufleistung des Fahrzeuges gegeben hat und auch keine arglistige Täuschung vorliegt hat der Käufer schlichtweg Pech gehabt.
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