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BMW 7er, Modell E38 |
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24.09.2008, 20:23
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: rickenbach
Fahrzeug: 740,M62 BJ3/98,328itouring/95,Honda Fireblade CBR900RR(sc28)
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was schleift den am boden?? evt bringt es auch was, leicht schräg rein zu fahren
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24.09.2008, 21:28
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#2
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Registriert seit: 03.01.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 740i (E38)
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Ich habe auf die schnelle noch ein Paar Grafiken vorbereitet.
Tom
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24.09.2008, 21:30
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#3
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Registriert seit: 03.01.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 740i (E38)
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...
Tom
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24.09.2008, 21:33
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#4
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Tanken is doch geil!
Premium Mitglied
Registriert seit: 30.07.2006
Ort: Rosenheim
Fahrzeug: e46, Turbo
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Genau das meinte ich.
Hast aber schön gemacht. Is dir grad langweilig?
Hast den 8er mit 3d-Scanner rein gebracht?
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25.09.2008, 11:24
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#5
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Individualer
Registriert seit: 05.08.2006
Ort: Meerbusch
Fahrzeug: E32-740iA Individual VIN DD59309 von 11/93 Farbe Daytona Violett Pearl zweifarbiges Nappaleder Silbergrau
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Zitat:
Zitat von Tom740i
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Tom
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Hallo Leute
Super Grafiken.
Also, hier stellen sich weitere Fragen.
- Darf lt. Vermieter da irgend eine Baumaßnahme getätigt werden?
Glaube ja nicht das kamadee die Rampen als mobile Teile nutzen würde.
- Was sagen die anderen Mieter die dort unten parken?
Welche Fahrzeuge fahren noch dort ein? Stimmen deren Spurbreiten für solche Rampen?(gemeint sind die in Längsrichtung)
Von der Logik finde ich die Quervariante besser. Für ungeübte, bzw talentfreie Mitbürger wird es ein Fiasko über Längsrampen zu fahren.
Mit einer akzeptierten Lösung hat kamadee aber nur Punkt 1 seiner Liste von Stolpersteinen abgearbeitet. Die ganze vorwärtz-rückwärtz gurkerei mit Gefahr von Schrammen und Dellen kann er mE nur durch Spiegel und Anfahr-Polstern an den Säulen annähernd lösen.
Über allem steht aber auch hierfür die Frage, was sagt der Vermieter.
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Frage: Gibt es meinen Wagen in der Konstellation noch einmal?
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24.09.2008, 20:25
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#6
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Mitglied
Registriert seit: 22.03.2008
Ort: Leonberg
Fahrzeug: 523iA E39 (11/98), 523i touring E39 (02/99), 2800 E3 (02/73)
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Hallo!
Jaja, das Parkhaus-Problem...
Eigentlich zu dumm, dass heutzutage aus -meiner Meinung nach- falsch verstandener Raumökonomie die Tiefgaragen moderner Bauten so eng und verwinkelt sind, dass es gerade mal für ´nen Smartie-Tummelplatz reicht
Man braucht aber nicht mal einen 7er, um die gleichen Probleme zu haben wie oben beschrieben, bei einem Bekannten tauchten diese schon mit einem Mitsubishi-Cabrio auf!!
Aber selbst bei Einzelgaragen älteren Datums ist man nicht vor Überraschungen gefeit - in unsere Garage (Bj. ´60) passten Mopped und E39 wunderbar rein. Mit dem 7er dann die böse Überraschung: entweder er ist 10 cm zu lang oder die Garage 10 cm zu kurz...  (1960 gab´s ja auch noch nicht mal den E3...)
Habe mittlerweile aber auch einen Tiefgaragenplatz mit Doppelparker-Lift (unten, OHNE Schleifen  ), in die ich sogar bequem reinfahren kann. Es gibt zum Glück doch noch Ausnahmen!
Ansonsten würde ich empfehlen, eventuelle Um- oder Aufbaumaßnahmen bei der nächsten Miteigentümer-Versammlung bzw. mit der Hausverwaltung zu besprechen. Denn vielleicht bist Du ja nicht der Einzige mit dem Scheif- und Kurbelproblem in Eurer Tiefgarage!
Grüße Jürgen
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24.09.2008, 20:30
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.12.2005
Ort: rickenbach
Fahrzeug: 740,M62 BJ3/98,328itouring/95,Honda Fireblade CBR900RR(sc28)
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also in meine garage passt 7er und fireblade(motorrad) gerade so rein, motorrad steht an der seite (vor dem linken vorderrad) passt gerade so..
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25.09.2008, 16:24
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#8
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Gast
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Hmm ...
Bin da mal schlaumeierlich ...
Da es sich wohl um eine Anlage mit Eigentumswohnungen handelt, brauchst Du auf jeden Fall die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft, wenn DU bauliche Änderungen an der Gemeinschaftsanlage durchführen möchtest. Einfach so Bretter etc. hinzulegen könnte Ärger bedeuten ... Was sagt Dein WEG-Vertrag ?
Bauordnungsrechtlich wird Deine Tiefgarage sicherlich eine TG in Form einer "Mittelgarage" (100 bis 1.000 qm) oder gar "Großgarage" (über 1.000 qm) sein. Hier gilt bundesweit die Garagen- und Stellplatzverordnung (§ 1 Abs. 7 GaStellV). Unter § 3 ist genau geregelt, wie eine Rampe GENEIGT (nicht meht als 15 v.H. bzw. 5 v.H. auf einer Länge von 3 m zwischen öffentlicher Straße und TG-Rampe) und BREIT (2,75 m bzw. in gewendelten Rampenbereichen min. 3,50 m) sein muss. Die Länge und Breite der Stellplätze regelt dann § 4 GaStellV.
Warum das Ganze ...
Normalerweise sollte ein E38 problemlos in eine TG einfahren können ! Stimmt aber die Ausführung der baulichen Anlage nicht, dann hat entweder die Eigentümergemeinschaft die Kosten zu tragen (!) oder ggf. (?) kannst Du vom Verkäufer einen Teil des Kaufpreises zurückfordern.
Es ist aber auch Fakt, dass die Verordnung seit etlichen Jahren nicht angepasst wurde (hier schläft der Gesetzgeber) und die Fahrzeuge immer größer werden. Manchen SUV bekommst Du nicht mehr in eine Duplex hinein ... oder bei 2,30 m Breite des Stellplatzes geht die Tür nicht mehr gescheit auf ... Ausserdem beträgt die Länge eines Stellplatze nur "min. 5 m" ...
Grüsse
Jürgen
Geändert von Jue (25.09.2008 um 16:27 Uhr).
Grund: Ergänzung
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25.09.2008, 19:15
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#9
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Wie ist es mit rückwärts reinfahren? Oder zu unübersichtlich?
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Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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25.09.2008, 19:23
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#10
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User 13
Registriert seit: 03.02.2008
Ort: Heringen
Fahrzeug: 735i-e32 Bj.91 und Fiesta Xr2i Bj.90
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Tolle Zeichnungen 
Hab grad gesehen das ich CADdy++ auch noch rummliegen habe.
Sollte ich wohl auch mal dafür begeistern 
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