Es gibt auch Versicherungen die bis 50.000€ kein Problem damit haben

, aber meistens werden ja die Eltern als Schadensverursacher genommen
Hier mal ein Auszug an Leistungen wie eine sehr gute PHV aussehen kann:
Tarifdaten
Deckungssumme Personen- und Sachschäden pauschal 50 Mio EUR
Deckungssumme für Vermögensschäden 50 Mio EUR
Deckungssumme für Mietsachschäden 50 Mio EUR
Selbstbeteiligung max. je Schadensfall 0 EUR
Die wichtigsten Einschlüsse
Forderungsausfallversicherung ab
1 EUR
Schäden durch nicht deliktfähige Kinder bis
50.000 EUR
Geltungsbereich Europaweit unbegrenzt<br>Weltweit 5 Jahre
Grobe Fahrlässigkeit
Bauherrnhaftpflicht
200.000 EUR
Öltank in Litern
10.000 ober- und unterirdisch
Häusliche Abwässer, Abwässer durch Rückstau Straßenkanals, private Abwassergrube
Allmählichkeitsschäden
Gefälligkeitsschäden
Vermietung einer Wohnung im selbst bewohnten Einfamilienhaus
Einfamilienhaus selbstgenutzt
Ferienwohnung im Inland selbstgenutzt
Privater Schlüsselverlust bis
50.000 EUR (Selbstbehalt 150 EUR)
Dienstlicher Schlüsselverlust bis
50.000 EUR (Selbstbehalt 150 EUR)
Alleinstehendes Elternteil im Haushalt
Tagesmutter, unentgeltliche Tätigkeit
Mitversicherung eines Au-Pair
Ehrenamtliche Tätigkeiten der versicherten Personen
Schäden an gemieteten, geliehenen oder gepachteten Sachen bis
10.000 EUR (SB 150)
Geliehene Surfbretter und Segelboote ohne Motor
Schäden durch Hüten fremder Pferde oder Hunde
Schäden durch Modellfahrzeuge / Flugmodelle ohne Motor
Fahrräder, Besitz und Gebrauch
Ausübung von Sport
Weitere Besonderheiten
* motorgetriebene Kinder-Kfz, Rollstühle, Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte und sonstige selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, nicht versicherungspflichtige Anhänger
* Erlaubter Gebrauch von Waffen und Munition zu privaten Zwecken
* Mietsachschäden an Räumen in Gebäuden 10 Mio. EUR
* Schäden während der Teilnahme an fachpraktischem Unterricht
* Tätigkeit als Tagesmutter / Tageseltern / Babysitter (entgeltlich, nicht Kiga / Kita / Hort)
* Nachversicherungsschutz bei Wegfall der Mitversicherung
* sonstige unverheiratete, allein stehende Personen außer Kinder des VN (in häuslicher Gemeinschaft bei gemeinsamer behördl. Meldung, keine Wohngemeinschaften) inkl. Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern etc.
* selbst genutztes Einfamilienhaus (auch Doppelhaushälfte, Reihenhaus) und Wochenend-/Ferienhaus in Europa
* gelegentlicher Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Kfz im europäischen Ausland
* bei Personenschäden maximal 8 Mio. EUR je geschädigte Person