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BMW 7er, Modell E38 |
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01.01.2004, 14:18
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#1
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† 2023
Registriert seit: 20.10.2002
Ort:
Fahrzeug: E32, Velociped NL
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Hi !
Das klingt alles sehr abenteuerlich.......
Der Ersatz-KFZ-Brief wäre für mich schon Grund genug gewesen,nicht zu kaufen.
Frage : Habt Ihr einen sschriftlichen(!) Kaufvertrag abgeschlossen?
Wenn ja,was für einen (Nach Vorlage,z.B.vom ADAC ) ?
Hast Du darüberhinaus Zeugen,als der Verkäufer Dir Mängel geschildert hat,oder das mit
dem dritten Besitzer ?
Nächster Schritt :
SOFORT zum TÜV. ALLE Mängel feststellen lassen !
Dann sofort auf Wandlung des Vertrages bestehen. Soll heißen: Geld zurück,Auto zurück.
Macht der Verkäufer das nicht,sofort einen Anwalt einschalten.
Gruß von Knuffel,
der bei derartigen Abläufen ein sehr ungutes Gefühl hat,wie Du ja auch!
__________________
Gruß
Knuffel
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01.01.2004, 14:52
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.03.2003
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: E39 V8 19.3 l/100 km & AUDI
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Die ADAC-Rechtschutzabteilung in München (Tel.: 0 89 7676 0) hilft Dir vielleicht auch wenn Du noch kein Mitglied bist. Also als erste Anlaufstelle würde ich es mal versuchen...
Eine Erstberatung beim Anwalt kostet nicht soviel
Auch die Anwaltshotlines sind nicht sooo schlecht. Die 30 Euro für das Telefongespräch können sich lohnen.
Hotlines
Zitat:
Original geschrieben von Tarik 730d
danke für euren tipps aber einen rechtsschutz habe ich leider nicht ärgerlich :((
probe bin ich schon gefahren ölverlust hatte ich ja auch gesehen aber hab halt gedacht ist normal war es nicht in diesem falle. nun was ich jetzt am besten tun hab gerade nach geschaut bei kligernder kälte hab alle abdeckungen runtergenommen also die einspritzdüsen sind trocken diesel kann es nicht sein ich glaub es sind doch die servoschläuche. es hat nämlich die selber farbe vom servo öl so rötlich braun.
soll ich meiner meinung nach vom vertrag zurücktreten oder doch reparieren lassen?
das mit ADAC für 120 Euro wie läuft das genau hab null ahnung dr.kohl?
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01.01.2004, 15:27
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#3
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Mitglied
Registriert seit: 25.12.2003
Ort: Mönchengladbach
Fahrzeug: 635 CSi ´87, 735i E32 ´87
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Tarek,
Du schreibst:
habs ohne garantie gekauft also privat obwohl er handelsgewerbe betreibt LKW vermietungen MAN
Das ist unter Umständen Deine Rettung. Sowohl wenn er den Wagen gekauft hat um ihn wieder zu veräussern als auch wenn er den Wagen als Firmenwagen hatte muss er für das Auto mindestens ein Jahr gerade stehen.
Wünsch Dir viel Glück !
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01.01.2004, 16:00
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#4
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Wir sind Papst!
Registriert seit: 13.12.2002
Ort:
Fahrzeug: VW
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Hi,
klingt alles wirklich sehr abenteuerlich!
Ich verstehe eben nicht, wieso Du erst den wagen kaufst, dabei wohl schon gesehen hast, dass das Lenkrad verzogen ist... und ihn jetzt erst bemängelst. Zudem ein Tipp - wenngleich er auch etwas zu spät ist: Man kauft sich nie einen 7er ohne Garantie. Ist es ein Händler, muß er Dir für ein Jahr Garantie geben - ob er will oder nicht.
Und der beste Tipp: Immer bei BMW einen Gebrauchtwagen kaufen, da sie keinen Schrott verkaufen und man die €Plus Garantie für bis zu 2 Jahre abschließen kann.
Also: Schau, ob Du vom Kaufvertrag zurücktrete kannst..., dann schau mal bei www.bmw.de rein, ob Du einen Gebrauchten für das Geld findest, das Du zur Verfügung hast.
MfG
Jo
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01.01.2004, 16:06
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#5
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the Senior :-)
Registriert seit: 24.12.2002
Ort: Meerbusch-Büderich
Fahrzeug: 740i, Bj 03/17
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Ohne KFZ-Schein???
hatten wir nicht vor 14 tagen einen ähnlichen fall???
da kann man wirklich nur noch den kopf schütteln.
gruss jürgen
1. ADAC ist ein guter tip.
2. verbraucherberatung
3. damit drohen, anzeige zu erstatten, dann teilt das KBA die vorbesitzer mit.
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01.01.2004, 16:15
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 04.08.2002
Ort: Frankfurt/Main
Fahrzeug: BMW 728i (E38)
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Hallo Tarek,
Ich denke, Du solltest gut vorbereitet zum Verkäufer gehen, bevor Du möglicherweise
nocheinmal einen Fehler machst Im einzelnen :
1. Hast Du einen schriftlichen Kaufvertrag ? Wenn ja, mit welche Inhalt ?
( km Stand, wieviel Vorbesitzer, Unfallfreiheit zugesichert ect.?)
2. Wenn kein schriftlicher Kaufvertrag, gibt es für Aussagen des Verkäufers
bzw. Zusagen irgendwelche Zeugen ?
3. Ich würde das Fahrzeug in jedem Fall einem öffentlich bestellten Sach-
verständigen vorführen, der insbesondere folgendes feststellen soll :
a) ist das Fz. unfallfrei? Wenn nein, genauen Unfallschaden beschreiben
lassen
b) vom SV feststellen lassen, welche Mängel vorliegen.
c) vom SV feststellen lassen, wieviel km das Fahrzeug zurückgelegt hat.
Mit diesem schriftliche Gutachten kannst Du dann Deine weiteren Mass-
nahmen treffen, so z.b. :
- falls es sich um ein Unfallfahrzeug handelt und der Verkäufer hat auf
eine entsprechende Frage behauptet, das Fz wäre unfallfrei, kannst Du
das Fz zug um zug gegen Erstattung des Kaufpreises zuirückgeben
- falls das Fz Mängel hat, die mit einem normalen Verschleiss nichts zu
tun haben, kannst Du, wenn du als Privatmann das Auto gekauft
hast und der Verkäufer Unternehmer ist, die Mängel dem Verkäufer
mitteilen und ihn auffordern, die Mängel zu beseitigen. Tut erdas nicht, kannst Du die
Mängelbeseitigung selbst in Auftrag geben und die Kosten von ihm verlangen.
So, ich hoffe Dir vorab ein paar Tipps und Hinweise gegeben zu haben. Ansonsten
bitte melden.
Lepulus
__________________
und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir :
" Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen."
... und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer...
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01.01.2004, 16:42
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#7
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jetzt endlich M-Fahrer...
Registriert seit: 06.10.2002
Ort: Großraum München
Fahrzeug: 740iA E38 (M60) + MRoadster
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Zitat:
Original geschrieben von knuffel
Das klingt alles sehr abenteuerlich.......
Der Ersatz-KFZ-Brief wäre für mich schon Grund genug gewesen,nicht zu kaufen.
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Das meine ich aber auch!!!
Sorry, aber diese Story kann ich nicht glauben... - das ist betimmt nicht ernst gemeint
Für mich klingt das wie ein Fake...
Grüße
Constantin :cool:
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01.01.2004, 16:47
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.03.2003
Ort: Heidelberg
Fahrzeug: E39 V8 19.3 l/100 km & AUDI
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Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Die €Plus Garantie gibts nur noch für ein Jahr...
Zitat:
Original geschrieben von Jo
Hi,
... 7er ohne Garantie. Ist es ein Händler, muß er Dir für ein Jahr Garantie geben - ob er will oder nicht.
Und der beste Tipp: Immer bei BMW einen Gebrauchtwagen kaufen, da sie keinen Schrott verkaufen und man die €Plus Garantie für bis zu 2 Jahre abschließen kann....
Jo
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01.01.2004, 16:58
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 01.06.2002
Ort:
Fahrzeug: E32
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Zitat:
Original geschrieben von Tarik 730d
1.problem. original fahrzeugbrief ist abhanden gekommen hat nur ersatzbrief wo nur 1fahrzeughalter erfasst ist. ich wäre der 3 hat ermir zwar gesagt.
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Hallo Tarik!
Ruf mal bei der Kfz-Zulassungsstelle an, wo das Fahrzeug zuletzt angemeldet war. Die müssten noch den ersten Brief haben, zumindest eine Kopie.
Gruß Lars
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01.01.2004, 16:59
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#10
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Neues Mitglied
Registriert seit: 01.01.2004
Ort: ramstein-miesenbach
Fahrzeug: bmw 730d
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hi leute ,
nach langen hick hack hat der verkäufer mir zugesagt eine garantie für 1 jahr zu geben und die jetzigen mängeln zu beseitigen. soll ich das angebot jetzt mittlerweile eingehen oder doch lieber anwalt einschalten und fahrzeug zurück geben? also lepulus kaufvertrag haben wir abgeschlossen mit allem inhalt kmstand unfallfrei hat er zugestimmt aber auch unbekannt vermerkt? vorbesitzer hat er 2 eingetragen also bin ich der 3.
constantin es ist kein fake wie du denkst solche kommentare mag ich im moment nicht hören.
dies ist kein pkw für 5000 euro hab 19000 euro hingeblätert. manchmal denk ich hättest doch lieber ein mazda 6 geholt vollausstattung für 22000 mit 3 jahre garantie kfz steuerfrei 1 jahr naja was solls. jetzt hab ich den salat
soll ich dem verkäufers angebot eingehen ?
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