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30.11.2011, 11:29
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#1
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Dickschiffkapitän
Registriert seit: 13.08.2010
Ort: Unterammergau
Fahrzeug: E32 735iA, BJ 5.1992, EZ 8/92, Nissan Patrol 2,8 TD EZ 01/92, Ford Transit 2,4 TDE
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ich denke dass wir das soweit geklärt haben, auf die in Deutschland typische Weiße, es ist nicht so ganz klar...  
Danke
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30.11.2011, 12:15
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
Abgesehen davon ist eine Feinstaubplakette eine Urkunde.
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Gehört zu den Eigenschaften einer Urkunde im rechtlichen Sinn nicht auch dass diese den Aussteller erkennen lässt ? Dann wäre die Plakette nach meiner Rechtsauffassung keine Urkunde.
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30.11.2011, 12:24
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#3
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V12-infiziert
Premium Mitglied
Registriert seit: 28.07.2007
Ort: Warendorf
Fahrzeug: 2014 760Li, 1984 745i, 2019 320d, 2008 Opel Vectra C Caravan, 1998 Mercedes-Benz SL 280, 2003 Mercedes-Benz 320 Sportcoupé, 1990 VW Golf 2 Special 1.8
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Der Aussteller steht doch druff 
__________________
Viele Grüße
Sebastian
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30.11.2011, 12:27
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#4
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Undercover Mitglied
Registriert seit: 20.07.2005
Ort: UN
Fahrzeug: BMW 440iX GC MPPSK (F36); BMW 728iA E38 FL (11.1998); MB 450SE W116 (12.1976), MB SLK 200K R170 (2003)
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Zitat:
Zitat von Andimp3
Gehört zu den Eigenschaften einer Urkunde im rechtlichen Sinn nicht auch dass diese den Aussteller erkennen lässt ? Dann wäre die Plakette nach meiner Rechtsauffassung keine Urkunde.
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Der Aussteller wird auf dem runden Stempel auf der Vorderseite benannt.
__________________
Wenn du nichts Hilfreiches beitragen kannst: Störe!
Dabei sein ist alles!
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30.11.2011, 13:09
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#5
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Gast
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Ich sag ja, Claus: Experten.
Ich äußere mich dazu nicht weiter  . Wenn Du etwas wissen willst, Email an mich.
Da bekommst Du dann allerdings auch rechtlich fundiertes und nicht "ich meine, dass..."  .
Edit: Meine persönliche Meinung zu den Plaketten ist hier nachrangig. Das, was ich vor 2 Jahren schrob, gilt nach wie vor.
Geändert von John McClane (30.11.2011 um 13:21 Uhr).
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30.11.2011, 13:56
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#6
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 12.10.2002
Ort: Hammersbach
Fahrzeug: Mercedes W211-420CDI
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Zitat:
Zitat von E66-Fan
Der Aussteller wird auf dem runden Stempel auf der Vorderseite benannt.
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Oeh echt jetzt ? Das grüne Ding was ich mal bei ATU geholt hab sah genauso aus wie das von der Zulassungsstelle meine ich. Muss ich mal mit der Lupe ran :-D
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29.11.2011, 11:33
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#7
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Born to run
Registriert seit: 23.11.2010
Ort: Berlin
Fahrzeug: E30, E36, E38, C4
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Ich würde nicht darauf wetten, dass das unberechtigte Führen einer versehentlich von der Zulassungsstelle ausgegebenen grünen Plakette ohne Strafe ausgeht, wenn man erwischt werden sollte.
Unser Staats- und Beamtenapparat ist hinsichtlich des Eingestehens eigener Fehler ja eher zurückhaltend unterwegs. Im Zweifelsfalle hat man da zunächst eher eine Anzeige wegen Urkundenfälschung "an der Backe"
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29.11.2011, 13:21
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#8
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von ramsesp
Unser Staats- und Beamtenapparat ist hinsichtlich des Eingestehens eigener Fehler ja eher zurückhaltend unterwegs.
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Dem ist nichts hinzuzufügen.
Zitat:
Zitat von ramsesp
Im Zweifelsfalle hat man da zunächst eher eine Anzeige wegen Urkundenfälschung "an der Backe".
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Hier muss ich Dich korrigieren: In einem der zahlreichen Threads zu diesem Thema (im BG?) wurde dargelegt, dass es sich eben nicht um eine Urkundenfälschung handelt, da eine Umweltplakette eben keine Urkunde darstellt.
Ich weiß, dass es verschiedene Ansichten gibt, aber wenn ich a) sehe, dass viele Leute ihr Kennzeichen selbst auf der Plakette verewigen (oft nicht einmal lesbar) und dann weiterhin sehe, dass manche Firmen, die Plaketten verkaufen, ihre Werbung auf die Rückseite drucken, schließe ich mich der vorherrschenden Meinung an, dass es sich dabei unmöglich um eine amtliche Urkunde handeln kann und § 267 StGB Absatz 1 zum Tragen käme.
Da ich von Umweltzonen überhaupt nichts halte, da deren Sinnlosigkeit eigentlich erwiesen ist, hätte ich persönlich auch keine Skrupel, mir eine falsche Plakette an die Scheibe zu pappen. Obwohl eher ein gesetztreuer Bürger, werden da die Grenzen meines Rechtsverständnisses aufgrund mangelnder Sinnhaftigkeit überschritten.
Leider wird man bei uns im Lande nicht klüger und die - offensichtlich schlecht infomierten - Leute oder sogar die DUH verklagen Städte wie Wiesbaden auf zwangsweise Einrichtung von Umweltzonen. Verwerflich finde ich, dass sich sogar oberste Gerichte finden, die auch noch entsprechende Urteile fällen und die Städte verdonnern. Na ja, soll ja auch Richter geben, die Grün wählen. Schilda lässt grüßen! 
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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29.11.2011, 19:44
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#9
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Ehemaliges Mitglied
Registriert seit: 17.06.2009
Ort:
Fahrzeug: .
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Zitat:
Zitat von ramsesp
Ich würde nicht darauf wetten, dass das unberechtigte Führen einer versehentlich von der Zulassungsstelle ausgegebenen grünen Plakette ohne Strafe ausgeht, wenn man erwischt werden sollte.
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Sehe ich auch so.
@Asrael: Ist der Volvo nen Diesel, dass der keine grüne bekommt und wen ja, wieso kauft man sich dann sowas?
__________________
Das Denken ist allen Menschen erlaubt, doch vielen bleibt es erspart.
___________________Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.
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29.11.2011, 21:00
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#10
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.07.2011
Ort: Berlin
Fahrzeug: E32-730i V8 (06.93)
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In Berlin wird nur kontrolliert ob Du eine hast. Wenn ein Sachverständiger die zuteilt, musst Du dich als Laie ja wohl darauf verlassen können, das der weis was er tut. Also nen Bussgeld oder so würde bei keinem Gericht durchgehen. Es könnte allerdings bei der nächsten Tüv/ Abgasuntersuchung von einem eifrigen Prüfer wieder aberkannt werden
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