Gem. §19 StVZO (StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung) muß bei JEDEM Teil, welches nicht mit einer ABE versehen ist bzw. wenn es aus der ABE hervorgeht, der ordnungsgemäße ANBAU bescheinigt werden. Bezüglich des Luftfilters "verschlechert" sich das Ansauggeräuch des Motors, weil die Kapselung durch den Luftfilterkasten ja fehlt! Daher bekommst Du i.d.R. hier in D das Ding niemals eingetragen.
Zitat:
Wenn mir einer sagt, du mußt das oder das Teil eintragen lassen dann frage ich immer nach der Begründung!
Zb die Tieferlegungsfedern. Ok verstehe ich, die Scheinwerfer sind tiefer als normal und ein anderes Fahrwerk beeinträchtigt die Verkehrssicherheit, leuchtet ein. Möchte ja im falle das......auch keine Schwierigkeiten mit der Versicherung.
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Die Begründung liegt hier in der sog. "Gefährdungsvariante". Soll heißen, dass es hier immer einige Bastler gibt, die sich z.B. eine Rad/Reifen-Kombination anbauen, die zu einer erheblichen Gefährdung anderer führen, weil eben beispielsweise die Räder an den Radhauskanten schleifen oder ähnlich. Österreich scheint diesbezüglich so eine Art gelobtes Land zu sein

:zwink !
Nein, aber wenn das Teil nicht richtig fest ist und sich während der Fahrt löst...
Zitat:
BTW: Ich bin mit meiner Ölwanne 3cm vom Boden entfernt, meine Federn sind nicht eingetragen und keine Sa*** interessierts
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Ha, damit wärst Du hier ein sicherer Kandidat für eine Stilllegung

! Aber keine Panik, die StVZO gilt nur für deutsche Zulassungen!