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BMW 7er, Modell E32 |
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08.10.2004, 08:48
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#1
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Mitglied
Registriert seit: 13.03.2004
Ort: Aschaffenburg
Fahrzeug: 735iA BJ1990, sterling-silber
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Hatte einen Unfall, vielleicht hat jemand Tipps?
Servus,
gestern hatte ich das Pech/Glück, im Kreuzungsbereich von einem E36 gerammt zu werden. Schuldfrage ist klar, er ist mir halt aus Unachtsamkeit hinten drauf gefahren und dies auch in einer Schulderklärung unterschrieben. Bekomme jetzt die Daten von seiner Versicherung (VHV). Der Schaden ist auf den ersten Blick überschaubar: Stosstange hat einige Macken und steht leicht schief am Heck, das Blech unterhalb des Nummernschildes hat eine kleine Delle, beide Auspuffendrohre sind verbogen, die hinteren Innenkotflügel haben einen Riss. Falls noch mehr sein sollte, wird dies mit Sicherheit der freundliche BMW-Händler herausfinden, von dem ich mir jetzt einfach mal einen Kostenvoranschlag besorgen werde. Ob ich dann tatsächlich alles oder überhaupt etwas dort machen lasse, bleibt doch letzten Endes mir selbst überlassen, oder? Hatte noch nie so etwas, vielleicht gibts Tipps, wie ich mich am cleversten verhalte. Hab schon einiges Geld in den Wagen gesteckt und will ihn auch vorerst behalten, aber ein bisschen Geld rauskriegen schadet ja wirklich nicht...
Gruss, TJ
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08.10.2004, 11:03
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#2
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E39 Schrauber
Registriert seit: 02.02.2004
Ort: Bochum
Fahrzeug: 523i
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moin
fahr einfach zum sachverstaendigen hin, lass ein gutachten machen und gibst das ganze einen rechtsanwalt, du musst dafuer nichts bezahlen, denn dafuer kommt die gegnerische versicherung auf
so mach ich das wenn mir einer drauffaehrt
gruß magli
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08.10.2004, 15:53
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#3
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nur ölich fröhlich..
Registriert seit: 18.05.2002
Ort: Schwerin M/V
Fahrzeug: E32 740 iL 01.94 // E39 523i AT 04.98 // E39 523iT 06.00 // E30 335i in Bau..
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Zitat:
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Der Schaden ist auf den ersten Blick überschaubar: Stosstange hat einige Macken und steht leicht schief am Heck, das Blech unterhalb des Nummernschildes hat eine kleine Delle, beide Auspuffendrohre sind verbogen, die hinteren Innenkotflügel haben einen Riss.
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Ohne dich enttäuschen zu wollen,aber das läuft auf wirtschaftlichen Totalschaden hinaus.
Stossstange samt träger darunter hin - Trägerblech ausbeulen evtl schweißen - Auspuffendtopf tauschen UND im ungünstigsten Fall ist die ganze Anlage bis vorne gestaucht.Vom Innenkotflügel (welchen meinst du?den Radhauskoti oder im Kofferraum die Träger hinter der Verkleidung?)
Such dir einen Gutachter und lass den Schaden schätzen.Reparatur muß bis 30% über Beschaffungswert übernommen werden.Hoffe mal du bist in dieser Spanne drin.
gruß Marco
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08.10.2004, 17:24
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#4
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
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Wenn
die Schuldfrage so eindeutig geklärt ist, wie Du sagst, gehe zu einem Sachverständigen und danach zu einem Rechtsanwalt, denn neben dem reinen Schaden am Fahrzeug (oder dem Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden) (übrigens das mit den 30% stimmt, aber mehr gibts nicht) bekommst Du auch die Anwaltskosten, die Sachverständigenkosten, eine Unkostenpauschale und eine Nutzungsentschädigung. Wie siehts denn mit Schmerzensgeld aus? Beim Arzt gewesen? HWS Syndrom führt oft erst ein paar Tage später zu richtigen Schmerzen. Eigener Haushalt? Vielleicht konntest Du ja wegen Schmerzen ein paar Tage die Hausarbeit nicht erledigen. Könnte einen Ersatz geben.
Gruß Markus
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08.10.2004, 17:26
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#5
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
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Ach,
habe ich vergessen. Wenns ein Totalschaden ist, kommst Du ohne Gutachten sowieso nicht weiter. Den Sachverständigen kannst Du Dir aussuchen. Nimm nicht den von der Versicherung.
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08.10.2004, 18:50
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#6
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Weltfremdes Individuum
Registriert seit: 21.05.2002
Ort: Ketzin
Fahrzeug: 730iA V8 Bj. 07.92
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Hm, ich hatte neulich Einbruchschaden:
- Beifahrerseite Scheibe eingeschlagen
- Fahrerseite Schäden am Rahmen der Tür (versucht aufzuhebeln)
- Kratzer am Bordcomputer und Instandsetzung des Radiokabelbaums
= Schadenhöhe 3000,- Eur.
Wiederbeschaffungswert: 3200,-
Bestes Restwertangebot von Aufkäufer: 1500,-
Natürlich hab ich das nicht gemacht, weil für 3k bekomme ich kein Auto was so gut in Schuss ist. Aber du siehst, wie wenig Geld das Auto wert ist.
Gutachten und Anwalt gelten als Unfallfolgekosten und werden von der gegenerischen Versicherung übernommen. (Das gilt auch für Mietwagen, solange Auto repariert wird.) Sind aber Unfallfolgekosten und zählen nicht zu den Reparaturkosten. Der Gutachter wird also Reparaturkosten ermitteln, Wertminderung durch den Unfall. In deinem Fall sicherlich auch den Wiederbeschaffungswert. Also unterm Strich dürfen die Reparaturkosten wohl 130% des Wiederbeschaffungswertes nicht überschreiten. Das ist so die Grenze ohne gegen die Schadensminderungspflicht zuverstossen.
Ergänzung:
Du musst nicht die Rechnung vorlegen. Wenn ein Gutachten oder ein Kostenvoranschlag vorliegt, kannst du den Schaden ersetzt bekommen. In deinem Fall wäre das wohl besser sich das selbst ein bisschen zu richten.
Geändert von Kosch (08.10.2004 um 19:07 Uhr).
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