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22.02.2005, 11:44
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#11
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Standheizer
Registriert seit: 01.04.2003
Ort: Oberbayern
Fahrzeug: 750i e65 LCI 320d e93 LCI X5 e53
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Zitat:
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Zitat von Beatsurfer
Mmmh, exakterweise muß man sagen, daß in diesem entschiedenen Falle gerade nicht der Händler die Gewährleistung ausschließt, sondern eben die Privatperson, welche nach § 164 BGB durch den Händler vertreten wird. Damit bestätigt der BGH eigentlich nur eine Selbstverständlichkeit, nämlich daß es für die Frage der maßgeblichen Eigenschaft des Vertragspartners (Unternehmer oder Verbraucher) nicht auf die Person des Vertreters (Händler) sondern die des Vertretenen (Verbraucher) ankommt. Der Verbraucher als Verkäufer kann natürlich die Gewährleistung ausschließen.
Damit bleibt also festzuhalten, daß ein Händler gleichwohl niemals bei eigenen Geschäften die Gewährleistung ausschließen kann.
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Genau!
Es hat schon mal ein Händler "eine Tonne Schrott" verkauft.
Wollte sich so von der Gewährleistung drücken, keine Chance, der Richter sagte, eine Tonne Schrott hat keinen TÜV und sieht nicht aus wie ein KFZ.
Er musste den Wagen zurücknehmen.
Der Händler kann die Gewährleistung (nicht zu verwechseln mit Garantie) nicht ausschließen.
__________________
Gruß Holger
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