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BMW 7er, Modell E32
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Alt 25.11.2005, 17:43   #11
Pat_750i
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Registriert seit: 18.09.2005
Ort: Berlin
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Zitat:
Zitat von JB740
und, aber nur haftpflicht o. TK, richtig?

gruß jürgen
Meinst du die Frage jetzt ernst?!... Seit wann gibs Vollkasko bei Autos die über 10Jahre alt sind?!....
Pat_750i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2005, 17:44   #12
Pat_750i
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Fahrzeug: Mehrere :)
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Zitat:
Zitat von Tyler Durden
Steuer = 0.-€ ?!?
Jährliche 200.- €

beim V12...!!!



Zahlt die Versicherungsgesellschaft die KFZ-Steuer oder wie oder was?!?

Auto einfach im Ausland versichern ...
Pat_750i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2005, 21:35   #13
Denki325i
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Fahrzeug: BMW 325iA E46
Standard

Hallo Pat_750i,

mit einem im Ausland zugelassenem Auto sollte man sich nicht erwischen erwischen lassen.

Das ist illegal, das Fahrzeug muss dort angemeldet und zugelassen sein, wo der regelmäßige Fahrer seinen Lebensmittelpunkt hat, zusätzlich wird in der Zulassungsordnung vom Haupt-Ruhepunkt gesprochen, also der Ort, wo das Fahrzeug regelmäßig parkt, da ist schon der reine Fahrbetrieb mit ausgeklammert.

Verstoß gegen die Zulassungsordnung (Ordnungswidrigkeit 3 Punkte) + Steuerhinterziehung (Vorstrafe).

Ist die Deckungssumme der ausländischen Versicherung geringer, als die nach dem deutschen Pflichtversicherungsgesetzt vorgeschriebenen Beträge, kommt noch mal ein Verstoß wegen Nichteinhaltung des Pflichtversicherungsgesetzes dazu.

Wenn man dich erwischt, musst du nachweisen, das du dich mindestens 185 Tage im Jahr im Zulassungsland befindest. Das gilt auch, wenn der Wagen auf jemand anderen zugelassen ist.

Dann meldest du dein Auto hier wieder an, und darfst unter Umständen noch Einfuhrzoll zahlen.

Ich glaube, das der Spareffekt nicht das Risiko aufwiegt.

Gruss

Dierk
Denki325i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2005, 23:11   #14
Pat_750i
Immer etwas neues :)
 
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Registriert seit: 18.09.2005
Ort: Berlin
Fahrzeug: Mehrere :)
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Das stimmt so nicht.
Ich kann das Auto auf meinen Opa in Polen anmelden.
Und in Deutschland fahren. Das hat nichts mit Steuerhinterziehung oder sonst was zutun. Habe mich schon da erkundig und das wäre alles legal...
Pat_750i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.11.2005, 23:29   #15
7erfahrer
OUT OF ORDER
 
Registriert seit: 16.07.2004
Ort:
Fahrzeug:
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Schau mal bei der WGV (Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.wgv-online.de) rein

730ia
regionalklasse 6
Schadenfreiheit 10
Typklasse 22
Ca 500 euro im Jahr+ volle leistungen
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Alt 25.11.2005, 23:51   #16
schikra125
Mitglied
 
Registriert seit: 12.03.2004
Ort: Hanau
Fahrzeug: BMW 735i (E32)
Standard

@Denke325i
Mhh....deine Argumentation erscheint auf den ersten Blick recht plausibel jedoch...woher beziehst du deine Informationen?!
Wie bereits erwähnt kann, solang der Fahrzeughalter im Ausland lebt, kann man sich immernoch über einen Leihvertrag den wagen ausleihen....man ist ja schließlich nur der benutzer des wagens, oder?!
Sehe immer öfters leute mit nem Pl-zeichen rumfahren und kann mir gut vorstellen dass diese die fahrzeuge aus finanziellen gründen im ausland angemeldet haben!!!
Mhhh...dank der grünen Versicherungskarte ist die Deckung ja gegeben....und...wo kein Kläger da kein richter!!!

MfG
Marc
__________________
Da steh´ich nun, ich armer Tor,
Und bin so klug als wie zuvor!
schikra125 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2005, 00:17   #17
Ralph735iA
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 18.10.2003
Ort: Main-Kinzig-Kreis
Fahrzeug: e60 530ia M54B30
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Brauche für das alte Ding keine Kasko mehr.

Haftpflicht
Klasse: R6
TK 22
SF 21

= 127,80€ / halbjährlich

Gruß Ralph
Ralph735iA ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2005, 01:49   #18
Denki325i
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Ort: Heikendorf bei Kiel
Fahrzeug: BMW 325iA E46
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@ Pat_750i Selbst dein polnischer Opa muss hier Steuern zahlen, wenn sein Auto hier länger bewegt wird, das steht in der Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Kraftfahrzeugsteuer Durchführungsverordnung , außerdem muss dein Opa in Polen 60% vom Wagenwert Einfuhrsteuer bezahlen. (Habe nur bisschen gegoogelt)

@ schikra125 Mein Wissen ziehe ich aus eigener Erfahrung, da ein Auto von mir regelmässig in DK von einem Dänen gefahren worden ist, das ganze hat rund 40.000 DM Strafe und Steuern gekostet. Da haben mir der ADAC und 2 Anwälte gesagt, das es in Deutschland ebenso ist. Ausserdem habe ich mir einmal in Spanien ein Mietwagen geliehen, mit Einwegmiete nach Deutschland, da musste ich in Österreich den Mietwagen wechseln, da bekam ich in Österrreich einen Mietwagen mit deutschem Kennzeichen.

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Hier kann man in Artikel 3 auch nachlesen das es verboten ist das der Opa seinen Wagen verleiht.

Nun mal zur Logik: Wenn es so einfach wäre sein Auto im Ausland anzumelden, dann würde es in Deutschlands Fußgängerzonen außer Schuhgeschäfte, auch Anmeldeshops aus irgendwelchen Ländern geben.

Gruss

Dierk

Geändert von Denki325i (26.11.2005 um 02:02 Uhr).
Denki325i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2005, 02:55   #19
Pat_750i
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Zitat:
Zitat von Denki325i
@ Pat_750i Selbst dein polnischer Opa muss hier Steuern zahlen, wenn sein Auto hier länger bewegt wird, das steht in der Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Kraftfahrzeugsteuer Durchführungsverordnung , außerdem muss dein Opa in Polen 60% vom Wagenwert Einfuhrsteuer bezahlen. (Habe nur bisschen gegoogelt)
Naja, man kann es so sehn und so... Ich bin öfters in Polen und von daher fährt das Auto teil in D und teil in PL...
Und man versteuert den Wagen so, wie es im Kaufvertrag steht...
Und ich weiß ja nicht, ob du deinem Opa einen Wagen verkaufst oder schenkst...
Ich hoffe du weißt wie ich es meine...
Pat_750i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.11.2005, 03:00   #20
Pat_750i
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Fahrzeug: Mehrere :)
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Zitat:
Zitat von schikra125
@Denke325i
Mhh....deine Argumentation erscheint auf den ersten Blick recht plausibel jedoch...woher beziehst du deine Informationen?!
Wie bereits erwähnt kann, solang der Fahrzeughalter im Ausland lebt, kann man sich immernoch über einen Leihvertrag den wagen ausleihen....man ist ja schließlich nur der benutzer des wagens, oder?!
Sehe immer öfters leute mit nem Pl-zeichen rumfahren und kann mir gut vorstellen dass diese die fahrzeuge aus finanziellen gründen im ausland angemeldet haben!!!
Mhhh...dank der grünen Versicherungskarte ist die Deckung ja gegeben....und...wo kein Kläger da kein richter!!!

MfG
Marc
Hmm... Wieso ein Leihvertrag?!... Wenn du das Auto von deinem Vater oder sonst was nimmst, machst du dafür ein Leihvertrag?!... ist doch Familie und in wenn es bei der Versicherung angegeben ist, find ich es gut so...
Und ich sehe nix dabei falsch, wenn man das macht... Guckt euch nur an was die Regierung mit uns macht... Zieht uns immer mehr Geld aus der Tasche... Und die schwule MWST soll 06 auf 19% hoch... Ticken ja nicht mehr richtig die affen da...
Ich weiß noch, wie die CDU am 11.7.05 gesagt hat, das wenn eine Familie ein Einkommen von BIS 38.800€ hat, wird es zu 0% versteuert! Dann ist das brutto Gehalt NETTO! Haben die gesagt... Ich weiß das Datum so genau, da ich es vor 2Wochen nochmal gesehn habe...
Pat_750i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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