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BMW 7er, Modell E32
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Alt 09.01.2006, 11:55   #11
Thunderbird
dem sein Fuffi fehlt :-(
 
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Fahrzeug: 730i E32 07/91, 535i E34 9/89, 325i E30 8/88
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Zitat:
Zitat von bagwa
Das ist ja das, was ich oben bereits schrieb. Den korrekten Einbau zu prüfen wird am Ende annähernd so teuer wie der Einbau selbst, die Einsparung ist also sehr gering.
Kann ich Dir nicht ganz zustimmen, die 27 Euro waren die Kosten für die Abgasuntersuchung inkl. der Einbauüberprüfung und dem Schreibkram für Zulassungsstelle.

Der Preis für die AU kommt ja in der Werkstatt zusätzlich zum Einbau auch noch dazu, also da ist schon noch ein recht massiver Unterschied.

Meins wurde ja noch vom Vorbesitzer beim Boschdienst eingebaut, der hat für das Ganze knapp 600 Euro gelöhnt, wobei 190 Euro nur für den Einbau war.

Gruss Torsten
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Alt 09.01.2006, 12:05   #12
JackRed
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Registriert seit: 07.12.2005
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Mich wundert das aber wirklich jetzt. Denn: Ich habe damals so ein Teil bestellt (für E36), selbst in ca. 1 Stunde ORDENTLICH eingebaut, Funktionstest gemacht (Mittels einer Art "Brücke", dient nur dazu um zu hören, ob die "Pumpe" surrt). Dann zur Dekra, nett Hallo gesagt. Er die Papiere genommen, kurz was ausgefüllt, Autogramm drunter, 34,70 Euro kassiert und "Viel Spaß beim Sparen" gewünscht... das war schon alles! Hat nicht mal die Motorhaube aufgemacht... hätte das Teil gar nicht einbauen müssen... oder nach dem Einbau ausbauen und wieder verkaufen ))
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Alt 09.01.2006, 12:44   #13
MTK730
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Fahrzeug: Opel Omega FL 3.2 mit Vialle LPi / kein 7er mehr,den hat ein guter Freund übernommen
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Zitat:
Der Preis für die AU kommt ja in der Werkstatt zusätzlich zum Einbau auch noch dazu, also da ist schon noch ein recht massiver Unterschied
In der Einbaubescheinigung steht explizit drin, dass KEINE neue AU gemacht werden braucht. Ich wüsste auch nicht wie man die korrekte Funktion des EGS an einem AU-Testgerät überprüfen will.Vergleichswerte im kalten Betriebszustand des KAT stehen garnicht zur Verfügung.Die gewünschte Funktionsweise wird im TÜV-Gutachten der Fa. GAT zertifiziert, fachgerechter Einbau vorausgesetzt. Und nur dieser kann in dem Wisch für die Zulassunsstelle bescheinigt werden. Ich habe selbst eingebaut und der KFZ-Meister meines Vertrauens (ich habe wohl auch sein Vertrauen ) hat kurz drübergeschaut und abgestempelt. Zufällig war gerade der TÜV Prüfer im Haus, von diesem stammen die o.g. Aussagen bzgl. AU.

Gruss, Rüdiger
__________________

Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ...
"Lieber grosse Autos als kleine Panzer !!!" (aus "Kottan ermittelt", ORF)

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Alt 09.01.2006, 13:01   #14
Thunderbird
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Zitat:
Zitat von MTK730
In der Einbaubescheinigung steht explizit drin, dass KEINE neue AU gemacht werden braucht. Ich wüsste auch nicht wie man die korrekte Funktion des EGS an einem AU-Testgerät überprüfen will.Vergleichswerte im kalten Betriebszustand des KAT stehen garnicht zur Verfügung.Die gewünschte Funktionsweise wird im TÜV-Gutachten der Fa. GAT zertifiziert, fachgerechter Einbau vorausgesetzt. Und nur dieser kann in dem Wisch für die Zulassunsstelle bescheinigt werden. Ich habe selbst eingebaut und der KFZ-Meister meines Vertrauens (ich habe wohl auch sein Vertrauen ) hat kurz drübergeschaut und abgestempelt. Zufällig war gerade der TÜV Prüfer im Haus, von diesem stammen die o.g. Aussagen bzgl. AU.

Gruss, Rüdiger
Ich weiss zwar nicht, welche Einbaubescheinigung du hast, bei mir steht folgendes drin (ist die Originaleinbauanleitung von GAT)

Aufrüstung OTTO/GKAT Fahrzeuge EURO 2



Fahrzeugtyp: BMW Baureihe: E 31/ E 32



Maßnahmen zur Einstufung in ein schadstoffarmes Fahrzeug



Das GAT EGS darf nur in dafür vorgesehene Kraftfahrzeuge gemäß Verwendungsbereich eingebaut werden.



Wichtige Vorbereitungsarbeiten:

Luftfilter, Ventile, das Gemischbildungssystem und das Zündungssystem sind bei dem umzurüstenden Fahrzeug auf einwandfreie Funktionsfähigkeit zu überprüfen und gegebenfalls nach Werksangaben neu einzustellen bzw. zu erneuern. Eventuell vorhandene Fehlerspeicher sind auszulesen und die Fehler zu beseitigen. Das Fahrzeug darf nur nachgerüstet werden, wenn der Motor und die Abgasanlage sich im Serienzustand befinden. Tuningmaßnahmen zur Leistungserhöhung müssen zurückgenommen werden! Vor dem Einbau des GAT EGS ist eine AU nach §47 a StVZO in Verbindung mit Anlage Xla vorzunehmen. Es gelten die unter Punkt IV. angegebenen Einstell- und Grenzwerte.

Zusätzlich zu den im Rahmen der AU zu prüfenden Punkten, sind Messungen der Abgaskonzentration bei erhöhtem Leerlauf von ca. 3500 min-1 und 4500 min-1 durchzuführen. Die zulässigen Grenzwerte sind ebenfalls unter Punkt IV. aufgeführt. Dieser zusätzliche Funktionstest muss durch eine anerkannte AU-Werkstatt durchgeführt werden.

Fahrzeug entsprechend nachfolgender Einbauanleitung umrüsten.

Bei der zuständigen Zulassungsstelle die Änderung der Fahrzeugpapiere beantragen. Dazu wird die beiliegende von der Einbauwerkstatt aus- gefüllte und abgezeichnete Einbaubescheinigungbenötigt.

Der Typ beim GTÜ sagte mir dazu lediglich, daß man die AU auch nachher machen kann, denn da müssen die Werte ja ebenfalls stimmen und wenn vorher alles ok sei, sollte es nach dem Einbau ja auch so sein.

Gruss Torsten
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Alt 09.01.2006, 13:09   #15
Moistä
Der, der Motoren mag :-)
 
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Bei mir war das genau so wie MTK730 geschrieben hat. Total easy. Naja. Ob es jetz 30€ mehr oder weniger kostet is ja auch eigentlich wurscht.
__________________
Greetz vom Moistä

Lieber driften statt ASC

Ich brauche kein adaptives Kurvenlicht...ich kann driften
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Alt 09.01.2006, 13:20   #16
Thunderbird
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Zitat:
Zitat von Moistä
Bei mir war das genau so wie MTK730 geschrieben hat. Total easy. Naja. Ob es jetz 30€ mehr oder weniger kostet is ja auch eigentlich wurscht.
Im Endeffekt habe ich es bei meinen Einbauten ja auch so gehalten. Habe ja auch alles selber eingebaut, bis auf das bei meinem, da wars ja drin.
Mein Bekannter stempelt dann brav ab und das wars. Ich weiß aber auch, daß da immer ein Wisch dabei war, wo die Abgasdaten reingeschrieben werden musstenn. Den hat dann die Zulassungsstelle mit bekommen. Daher wahrscheinlich die AU. Aber wichtig ist doch das es drin ist, man will ja noch ein bisserl was sparen wenns geht.

Gruss Torsten
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Alt 09.01.2006, 13:38   #17
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@ Thunderbird

Aus welchem Jahr stammt dein Auszug der GAT Einbauanleitung ?

Ich habe den Verdacht, dass hier der Gesetzgeber neuerdings erst die zusätzliche AU verlangt, Abzocke incl.
Interessant ist,dass selbst das funktionierende EGS in den zu prüfenden Betriebszuständen garantiert keine Änderungen in den Messwerten bringt.
Bei warmen Motor und diesen Drehzahlen hat das Ventil längst dicht gemacht Was soll das dann also?

In den Unterlagen meines 1. EGS für einen 320i E30 Produktion ca.1995 (das EGS) steht ausdrücklich noch KEINE AU NOTWENDIG !

In den Unterlagen meines aktuellen EGS f. den E32 aus 02/2005 steht auch nichts von einer neuen AU, aber es wird auch nicht mehr ausdrücklich auf die Unnötigkeit hingewiesen.

Scheinbar kommt jetzt der nächste Schritt
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Alt 09.01.2006, 16:42   #18
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Zitat:
Zitat von MTK730
@ Thunderbird

Aus welchem Jahr stammt dein Auszug der GAT Einbauanleitung ?
Is ja lustig, die Einbauanleitung stammt vom April 2004, da wurde das Teil vom Bosch-Dienst in Fellbach eingebaut.
War aber lt. Vorbesitzer eh interessant, denn die BMW NL in Stuttgart, wo er den Wagen neu gekauft und regelmäßig hat warten lassen, wollte das Teil nicht einbauen, weil es ihnen angeblich zu kompliziert sei.

Beim 535i den jetzt mein Sohn fährt, stand so weit ich weiß auch nichts von AU drin, aber die Anleitung hab ich nicht mehr.

Vielleicht haben die Unterschiede gemacht zwischen 6 und 12 Zylinder, obwohl ich da keinerlei Sinn erkennen könnte.

Gruss Torsten
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Alt 09.01.2006, 16:58   #19
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@ Thunderbird

Der Unterschied zw. R6 u. V12 (ev. auch V8) kann tatsächlich die Ursache für die verschiedenen Abnahmevorschriften sein. Der GAT-EGS f. den R6 liegt garantiert ein anderes TÜV-Abgas-Gutachten zugrunde als der beim V12. Wenn dann der Prüfingenieur f. die V12 geistige Blähungen hatte, steht auch ganz schnell mal was von AU im GAT-Gutachten.Das wird dann von GAT natürlich 1:1 so weitergereicht.

Gruss,Rüdiger
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Alt 09.01.2006, 17:08   #20
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Zitat:
Zitat von MTK730
@ Thunderbird

Der Unterschied zw. R6 u. V12 (ev. auch V8) kann tatsächlich die Ursache für die verschiedenen Abnahmevorschriften sein. Der GAT-EGS f. den R6 liegt garantiert ein anderes TÜV-Abgas-Gutachten zugrunde als der beim V12. Wenn dann der Prüfingenieur f. die V12 geistige Blähungen hatte, steht auch ganz schnell mal was von AU im GAT-Gutachten.Das wird dann von GAT natürlich 1:1 so weitergereicht.

Gruss,Rüdiger
Hallo Rüdiger,

das kann natürlich durchaus die Ursache sein. Man weiss ja auch nie, ob sich nicht einer ein Denkmal setzen will nur weil er sich "Inscheniör" nennt. (Forumskollegen natürlich ausgenommen )

Gruss Torsten
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