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BMW 7er, Modell E38
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Alt 24.12.2002, 08:03   #11
Blade
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Blade
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort:
Fahrzeug: 740i (09/97) , DB 300 SL
Standard

Hi,

richtig ist, dass es seit dem 1.1.2002 beim Kauf von NEUTEILEN 1 Jahr Garantie und anschließend 1 Jahr Gewährleistung gibt. Man muss Gewährleistung und Garantie voneinander unterscheiden, da sie nicht das Gleiche sind.

Wie es bei Gebrauchtteilen, bzw. Austauschteilen ist, dass kann ich leider nicht sagen.

Gruß
Blade
Blade ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.12.2002, 09:13   #12
TripleX
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von TripleX
 
Registriert seit: 08.07.2002
Ort: Singen
Fahrzeug: MB 320 CDI
Standard

@ ASS

mein allerherzlichstes Beileid und sowas zu Weihnachten!!!
Lasse dich nicht unterkriegen und genieße die Tage trotzdem. Hoffe das alles klappt
mit der garantieübernahme.


Viele Weihnachtliche Grüsse Thorsten
TripleX ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2003, 19:35   #13
ASS
Schwarzfahrer
 
Benutzerbild von ASS
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: VW T5
Standard

@ll,

heute Auto wiederbekommen und läuft. Kosten 25 EUR für neue Getriebehalter.

Gru(A)ss
ASS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2003, 19:49   #14
Möhre
Diebstahlopfer
 
Benutzerbild von Möhre
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Dallgow
Fahrzeug: E38-750iLA
Standard

Na dann ... Glückwunsch!

Hat zwar 'ne Weile gedauert, aber wenn ich Dich recht verstehe, hast Du nur die 25 Piepen bezahlt, richtig? Der Rest dann die Werkstatt oder der Getriebefritze oder wie?

Gruß, Möhre
Möhre ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2003, 23:47   #15
ASS
Schwarzfahrer
 
Benutzerbild von ASS
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: VW T5
Standard

der Getriebefritze

Gru(A)ss
ASS ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 10.01.2003, 00:12   #16
Kurti
Uhrenfetischist
 
Registriert seit: 05.09.2002
Ort: Leipzig
Fahrzeug: 2 x E30, T4 VR6
Standard

Gewährleistung:
Ab dem 1.1.2002 gibt es folgende Regelungen
Man hat beim Kauf von Neuteilen oder eines neuen Erzeugnisses 2 JAhre Gewährleistung. Das Wort Garantie gibt es im Gesetz nicht und eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung die bestimmten Bedingungen des Garantiegebers unterliegt!
Die Gewährleistung beinhaltet grundsätzlich in den ersten 6 Monaten:
Volle Gewähr des Verkäufers/der Werkstatt. Nachweispflicht liegt beim Verkäufer dass es kein Gewährleistungsfall ist (unsachgemäße Behandlung oder so).
Die restlichen 18 Monate ist der Verkäufer in der Nachweispflicht dass der Mangel schon bei der Übergabe bestand, Folgeschäden sind nicht von der Gewährleistung abgedeckt.
D.h. wenn die Lagerschalen des Motors nach 10 Monaten kaputt gehen und man kann durch einen Gutachter nachweisen dass ein Gussfehler oder so was vorliegt bekommt man die Lagerschalen ersetzt, wenn man es genau nimmt auch den Einbau, nicht aber den evtl. kapitalen Motorschaden mit dem Pleul was aus dem Block guckt.
Bei Reparaturarbeiten oder Vekauf gebrauchter Artikel kann der Verkäufer die Gewährlitung auf 12 Monate verkürzen, die ersten 6 Monate aber auch so wie oben beschrieben.

Wenn also nach 8 Monaten die Hintergrundbeleuchtung des teueren großen Plasmabildschirms von Apple kaputt geht ist das kein Garantiefall weil die Beleuchtung bei Übergabe ja funzte.
Nur das Apple die Bildschirme für amerikanische Verhältnisse mit 110 Volt konzipierte und nun scheinbar billigend in Kauf nimmt dass die Dinger nicht lange halten.
Die nennen die nun kostenlose Rep. Kulanz und nach 12 Monaten machen die dann einfach mal nix.
Erging meinem Bruder so.
Tatsache ist dass die neuen Gewährleistungsgesetze der EU nix als Kundenverarsche nd Dummenfang sind. Die meisten Firmen haben bisher freiwillig 1 Jahr GArantie gegeben, das ist nu vorbei! Wegen der angeblich längeren Gewährleistungszeit haben sich auch fast alle Produkte so enorm verteuert. Irgendwie muß es ja bezahlt werden!
Desweiteren hat der Verkäufer vor Geldrückgabe oder Wandlung nun erst mal die Möglichkeitr der "NAchbesserung".

Was sagt uns das? Nicht alles neue ist gut, Gesetze sowiso nicht!

Grüße Kurti
Kurti ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2003, 10:23   #17
Ische
Mitglied
 
Registriert seit: 03.10.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38 - 750i
Standard

Ich möchte dich ja nicht entmutigen, aber das mit dem Getriebe hatte ich bei meinem 540i 5x.
War nicht bei ATB sondern bei Automatix, ist in Rangsdorf am SüdringCenter, bin da hin weil ich den Tip von der Huttenstr. bekam. Die bringen ihre Autos auch da hin, nur wenn Du ihn bei BMW abgibst bezahlst du 4000 € und bei Automatix 2000 € *grins*.
Aber nun zu meinem Tip Garantie ist 1 Jahr, bei Automatix Km frei, nur Ölwechsel nach 2 tkm.
An deiner Stelle würde ich immer genau auf die Gänge achten (auch 1.Gang) und sowie Dir irgendwas komisch vorkommt geich wieder hin und lass dir immer eine Rechnung geben, auch wenn es nichts kostet. Hauptsache ist das auf der Rechnung steht Garantiearbeiten am Getriebe oder so, dann hast du immer den Beweis das es beim erstenmal nicht richtig gemacht wurde und dein Jahr Garantie bleibt bestehen.

So war es jedenfalls bei mir, aber der 540 ist ja nun Gott sie dank weg war immer ein komisches Gefühl beim fahren, immer diese Ungewisseit ob der Rückwärtsgang noch geht.

Ich drücke dir die Daumen
Ische ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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