Sie sind nicht angemeldet! Jetzt interner Link kostenlos im Forum registrieren, weniger Werbung sehen, aktiv teilnehmen und weitere Vorteile nutzen! Diese Website nutzt Cookies. Bitte beachten Sie unsere interner Link Datenschutzerklärung.
  Start » Forum Impressum/Datenschutz | Site-Map
7-forum.com   ModelleForummein.7erService


Forumsfunktionen

BMW 7er, Modell E38
 Varianten
 interner Link 12-Zylinder-Benziner
 Detail-Infos
 Interaktiv
- Anzeige -

Zurück   BMW 7er-Forum > BMW 7er Modelle > BMW 7er, Modell E38



Antwort
 
Thema teilen Themen-Optionen Ansicht
Alt 05.05.2006, 07:26   #1
Möhre
Diebstahlopfer
 
Benutzerbild von Möhre
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Dallgow
Fahrzeug: E38-750iLA
Standard Euro+ vs. Händlergarantie

Hi Leute,

bevor ich hier den langen Leidensweg meines Wagens und von mir erzähle, hier eine sehr komprimierte Form:

Seit Kauf meines Premium-Selection-Wagens bei einem BMW-Autohaus im Januar 2006 macht dieser diverse Probleme. Bisher hat alles die Euro+ bezahlt. Jetzt kam es zu einer Reparatur, die die Euro+ nicht übernommen hat. Der Verkäufer meines Wagens weigert sich im Rahmen der Händlergarantie irgendwelche Leistungen zu erbringen "Sie haben doch die Euro+".

Kann sich der Händler so aus seiner Verpflichtung rausstehlen?
Dann hätter er ja zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen ... Provision für den Verkauf der Euro+ und keinerlei Garantieverpflichtungen mehr. Kann das sein?
Wie geht man hier am sinnvollsten vor? Sofort Anwalt? Über BMW?
Wie sieht es mit einem Kulanzantrag bei BMW aus? (der Wagen ist aus 4/00 mit 95Tkm)


Gruß, Möhre
Möhre ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2006, 08:24   #2
BlackSeven
Erfahrenes mit Glied
 
Benutzerbild von BlackSeven
 
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Hünfelden
Fahrzeug: kein 7er mehr...,dafür fliege ääh fahre ich einen Teppich...
Standard

Kann er nicht. Er muß im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung alle Mängel beseitigen. Manche Händler glauben, eine Garantieversicherung könne sie von dieser Verpflichtung entbinden. Abgesehen davon, dass das in der Regel immer nahe am Versicherungsbetrug ist, ist es ein Trugschluss.

So einfach ist das... Laß Dich nicht unterkriegen, drohe mit Anwalt und er wird sich's anders überlegen...
Gruß B7
__________________
Ein Pessimist ist nicht einmal glücklich, wenn er unglücklich ist (Man Ray)



Geändert von BlackSeven (05.05.2006 um 17:43 Uhr).
BlackSeven ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2006, 10:37   #3
greyhound
Ex 7er-Fahrer
 
Benutzerbild von greyhound
 
Registriert seit: 26.10.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Smart #3, BMW 218i Cabrio F23 (05-16), VW Bus T3 Westfalia Joker (03-81) 2.0 CU
Standard

Zitat:
Zitat von BlackSeven
Kann er nicht. Er muß im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung alle Mängel beseitigen. Manche Händler glauben, eine Garantieversicherung könne sie von dieser Verpflichtung entbinden. Abgesehen davon, dass das in der regel immer nahe amVersicherungsbetrug ist, ist es ein Trugschluss.

So einfach ist das... Laß Dich nicht unterkriegen, drohe mit Anwalt und er wird sich's anders überlegen...
Gruß B7
Richtig!!
Der Händler ist im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (mind. 1 Jahr, falls keine Begrenzung im Kaufvertrag steht, sogar 2 Jahre) in der Pflicht, auch mit EUROPLUS! In den ersten sechs Monaten der Gewährleistung werden alle Mängel (ausser Verschleissteile) als beim Verkauf vorhanden angesehen und müssen auf Kosten des Verkäufers beseitigt werden. Die sog. Beweislastumkehr, d.h. die Beweisführung das der Mangel bei Übergabe des Fahrzeuges nicht vorhanden war, greift erst nach den ersten 6 Monaten.

Also: Händler daraufhinweisen, angemessene Frist (14 Tage) zur Begleichung setzen, tut sich nicht => Anwalt.

Viel Erfolg und berichte mal weiter...
greyhound ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2006, 15:44   #4
stevenB12
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von stevenB12
 
Registriert seit: 20.12.2005
Ort: Braunschweig
Fahrzeug: W8 Variant
Standard

Es gibt einen ganz klaren unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

Gewährleistung / Sachmängelhaftung:
Sachmängelhaftung ist das gesetzlich geregelte Einstehen des Verkäufers für Mängel, die während des Zeitpunktes des Verkaufes bereits bestanden haben, sich aber erst später bemerkbar machen.

original Ges.Text

Gruß
stevenB12 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2006, 17:41   #5
Soundflax
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Soundflax
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Neißemünde
Fahrzeug: 530d 12/2018
Standard

Joo Möhre,
ich tät da aber mächtig mit de Füße aufstampfen...
Wie es sich mit der sog. Sachmangelhaftung verhält, habe ich Dir ja schon an anderer Stelle erläutert und die Vorredner haben das auch so erkannt.
Termin setzen, Rüge aussprechen, Anwalt einschalten...
In Bezug auf Kulanz kannste BMW vergessen, mein Antrag (Lichtmaschine im Eimer) wurde mal so eben abgeschmettert Bj. 2001 Scheckheft lückenlos, 107.000km auf der Uhr.
Teilweise ist es eine Frechheit, wie BMW mit Ihren "Premium-Gebrauchtwagen-Kunden" umgeht.
Trotzdem werde ich da den Kundenservice in München mal nen Briefchen schicken. Zu verlieren hab ich ja nischt...
Gruß
Karsten
__________________
LG Karsten
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) 
Soundflax ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.05.2006, 19:25   #6
DD
abnehmendes
 
Benutzerbild von DD
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D
Standard re:

Am besten mal bei Frau Lichtenberg in München beschweren und versuchen das ist die Ansprechpartnerin für Gewährleistung bei BMW in München!
Die Nummer lautet089/38255676
Gruss DD
DD ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2006, 06:54   #7
carlos
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 09.02.2006
Ort: Heinsberg
Fahrzeug: 728er von 1999
Standard Gewährleistung

Hallo Möhre.

Schwieriges Thema und ärgerlich dazu.
Vieleicht schast du mal hier nach..Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.wdr.de/tv/service/geld/in...0124/b_2.phtml
schien aufschlussreich. Ansonsten gibt es noch den Gesetzestext des BGB den der Händler ja mal aufmersam durchschauen kann..denn wer lesen kann ist schwer im Vorteil
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__437.html

Besten Gruß
Carlos

$
carlos ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
HiFi/Navigation: NAVI NAVI und nochmal NAVI appy E38: Tipps & Tricks 188 14.11.2022 18:12
Versicherungskosten E38 mit allen (hoffe ich) Modellen Marco BMW 7er, Modell E38 26 12.01.2008 16:23
NAVI NAVI und nochmal NAVI appy BMW 7er, Modell E38 28 12.07.2006 15:27


SiebenPunktSieben - das siebte 7er-Jahrestreffen - jetzt den Foto-Bericht anschauen!
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 23:55 Uhr.

7-forum.com Forum Version 6 powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Mit der Nutzung des Forums erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen einverstanden.
 

 
www.7-forum.com · Alle Rechte vorbehalten · Dies ist kein Forum der BMW Group