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BMW 7er, Modell E38 |
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05.05.2006, 07:26
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#1
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Diebstahlopfer
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Dallgow
Fahrzeug: E38-750iLA
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Euro+ vs. Händlergarantie
Hi Leute,
bevor ich hier den langen Leidensweg meines Wagens und von mir erzähle, hier eine sehr komprimierte Form:
Seit Kauf meines Premium-Selection-Wagens bei einem BMW-Autohaus im Januar 2006 macht dieser diverse Probleme. Bisher hat alles die Euro+ bezahlt. Jetzt kam es zu einer Reparatur, die die Euro+ nicht übernommen hat. Der Verkäufer meines Wagens weigert sich im Rahmen der Händlergarantie irgendwelche Leistungen zu erbringen "Sie haben doch die Euro+".
Kann sich der Händler so aus seiner Verpflichtung rausstehlen?
Dann hätter er ja zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen ... Provision für den Verkauf der Euro+ und keinerlei Garantieverpflichtungen mehr. Kann das sein?
Wie geht man hier am sinnvollsten vor? Sofort Anwalt? Über BMW?
Wie sieht es mit einem Kulanzantrag bei BMW aus? (der Wagen ist aus 4/00 mit 95Tkm)
Gruß, Möhre
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05.05.2006, 08:24
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#2
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Erfahrenes mit Glied
Registriert seit: 19.10.2003
Ort: Hünfelden
Fahrzeug: kein 7er mehr...,dafür fliege ääh fahre ich einen Teppich...
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Kann er nicht. Er muß im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung alle Mängel beseitigen. Manche Händler glauben, eine Garantieversicherung könne sie von dieser Verpflichtung entbinden. Abgesehen davon, dass das in der Regel immer nahe am Versicherungsbetrug ist, ist es ein Trugschluss.
So einfach ist das... Laß Dich nicht unterkriegen, drohe mit Anwalt und er wird sich's anders überlegen...
Gruß B7
__________________
Ein Pessimist ist nicht einmal glücklich, wenn er unglücklich ist (Man Ray)
Geändert von BlackSeven (05.05.2006 um 17:43 Uhr).
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05.05.2006, 10:37
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#3
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Ex 7er-Fahrer
Registriert seit: 26.10.2004
Ort: Düren
Fahrzeug: Smart #3, BMW 218i Cabrio F23 (05-16), VW Bus T3 Westfalia Joker (03-81) 2.0 CU
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Zitat:
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Zitat von BlackSeven
Kann er nicht. Er muß im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung alle Mängel beseitigen. Manche Händler glauben, eine Garantieversicherung könne sie von dieser Verpflichtung entbinden. Abgesehen davon, dass das in der regel immer nahe amVersicherungsbetrug ist, ist es ein Trugschluss.
So einfach ist das... Laß Dich nicht unterkriegen, drohe mit Anwalt und er wird sich's anders überlegen...
Gruß B7
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Richtig!!
Der Händler ist im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung (mind. 1 Jahr, falls keine Begrenzung im Kaufvertrag steht, sogar 2 Jahre) in der Pflicht, auch mit EUROPLUS! In den ersten sechs Monaten der Gewährleistung werden alle Mängel (ausser Verschleissteile) als beim Verkauf vorhanden angesehen und müssen auf Kosten des Verkäufers beseitigt werden. Die sog. Beweislastumkehr, d.h. die Beweisführung das der Mangel bei Übergabe des Fahrzeuges nicht vorhanden war, greift erst nach den ersten 6 Monaten.
Also: Händler daraufhinweisen, angemessene Frist (14 Tage) zur Begleichung setzen, tut sich nicht => Anwalt.
Viel Erfolg  und berichte mal weiter...
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05.05.2006, 15:44
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 20.12.2005
Ort: Braunschweig
Fahrzeug: W8 Variant
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Es gibt einen ganz klaren unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie
Gewährleistung / Sachmängelhaftung:
Sachmängelhaftung ist das gesetzlich geregelte Einstehen des Verkäufers für Mängel, die während des Zeitpunktes des Verkaufes bereits bestanden haben, sich aber erst später bemerkbar machen.
original Ges.Text
Gruß
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05.05.2006, 17:41
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Neißemünde
Fahrzeug: 530d 12/2018
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Joo Möhre,
ich tät da aber mächtig mit de Füße aufstampfen...
Wie es sich mit der sog. Sachmangelhaftung verhält, habe ich Dir ja schon an anderer Stelle erläutert und die Vorredner haben das auch so erkannt.
Termin setzen, Rüge aussprechen, Anwalt einschalten...
In Bezug auf Kulanz kannste BMW vergessen, mein Antrag (Lichtmaschine im Eimer) wurde mal so eben abgeschmettert  Bj. 2001 Scheckheft lückenlos, 107.000km auf der Uhr.
Teilweise ist es eine Frechheit, wie BMW mit Ihren "Premium-Gebrauchtwagen-Kunden" umgeht.
Trotzdem werde ich da den Kundenservice in München mal nen Briefchen schicken. Zu verlieren hab ich ja nischt...
Gruß
Karsten
__________________
LG Karsten
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05.05.2006, 19:25
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#6
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D
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re:
Am besten mal bei Frau Lichtenberg in München beschweren und versuchen das ist die Ansprechpartnerin für Gewährleistung bei BMW in München!
Die Nummer lautet089/38255676
Gruss DD
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