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BMW 7er, Modell E38 |
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06.08.2007, 14:05
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#11
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.11.2004
Ort: Donaueschingen
Fahrzeug: 525tds E34 und 730D E38
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..... dann möge er die "Kleinigkeiten" in Ordnung bringen und das 10Jahre alte Auto in einen funktionstüchtigen Zustand versetzen. Es sei denn, er hat vor dem Verkauf die Eine, oder Andere Funktion ausgeschlossen. Natürlich darf er auch das "Software"problem beheben (lassen).
Selbst wenn er die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen haben sollte, ist dies bei einem Verkauf von gewerblich an privat unwirksam. Die mitgelieferte Garantie spielt dabei keine Rolle.
Gruß Reiner
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Ich liebe die Momente - vor allem die Drehmomente meines Diesels
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06.08.2007, 14:58
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#12
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 31.05.2006
Ort: Hamm
Fahrzeug: 750Li Bj.02.2006 Twingo Bj.12.2008
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also von mir hätte er nur zu hören bekommen, das ich es in diesem fall halt über einen anwalt regeln muss. da der gute man ja scheinbar es so möchte. einen versuch war es ja wert, aber wer nicht hören will, ...........!
gruß
elvir
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06.08.2007, 15:22
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#13
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
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Nachdem es im normalen Ton nicht funktioniert hatm, würde ich da auch mal einen Anwalt seine Arbeit machen lassen. Im Grunde ist damit dann schon der Weg vorbestimmt!
Gruß
Frank
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