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Alt 13.08.2007, 13:13   #1
pimphustler
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 12.06.2007
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: F01 750i (09.2008)
Standard Original BMW Batterie Defekt (1,5 Jahre alt)

Hallo zusammen,

morgen werde ich nun hoffentlich mein Schätzchen anmelden da das EGS System nicht früh genug eingebaut werden konnte. Allerdings wurde nun festgestellt dass die Batterie die am 24.1.2006 von BMW eingebaut wurde defekt ist, d.h. sie lässt sich nicht voll laden. Nun habe ich schon bei BMW angerufen um rauszufinden wie es mit einer Reklamation aussieht und die sagten dass sie 2 Jahre Garantie hat. So weit so gut, nur fing der Teilemann dann am Telefon von Tests zu erzählen die sie ausführen müssten damit sie die Batterie selber bei BMW reklamieren könnten und damit sie sicherstellen können das alles ok ist, blablabla. Ich habe allerdings eine Quittung und die dazugehörige Batterie (die allerdings 2005 Herstellungsdatum hat...) die defekt ist. Meiner Meinung nach sollten die die Batterie einfach austauschen und fertig, zum Spaß komme ich da ja schliesslich nicht vorbei. Oder weiß da jemand mehr zu dieser Situation?

Michael
pimphustler ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2007, 17:19   #2
pimphustler
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 12.06.2007
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: F01 750i (09.2008)
Standard

Ok, vielleicht war meine Frage nicht genau genug: Hat BMW irgend ein Argument mit dem sie behaupten könnten dass die Batterie nicht unter Garantie sofort ersetzt wird so lange sie fachgerecht behandelt wurde? Die Batterie wurde von BMW im Auto eingebaut und 1,5 Jahr später ist sie platt, um die Geschichte mal etwas kürzer zu formulieren...
pimphustler ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2007, 17:56   #3
pleshiboy
E24 Liebhaber
 
Benutzerbild von pleshiboy
 
Registriert seit: 20.05.2007
Ort: Minden
Fahrzeug: E39, 523i
Standard

Solange es nichts kostet, lass sie doch testen.
Hauptsache du bekommst eine neue.
Die werden wahrscheinlich nur die Batterie ans Ladegerät hängen und dann mit dem Säureprüfer schauen ob sie wirklich defekt ist.
pleshiboy ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2007, 18:04   #4
McTube
Moderator
 
Benutzerbild von McTube
 
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
Standard

Hört sich an als ob der Wagen länger gestanden hätte, war die Batterie dabei nicht abgeklemmt (insbesondere bei neueren) ist sie den Sulfattod (Tiefentladen, aufgequollen) gestorben. Das können die wenn sie wollen anführen und die Garantie zurecht verweigern.

Grüsse

Michael
McTube ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2007, 18:19   #5
pimphustler
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 12.06.2007
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: F01 750i (09.2008)
Standard

Ohne jetzt zu wissen was mit der Batterie wirklich ist, aber sagen wir mal sie wäre den Sulfattod gestorben weil das Auto gestanden hätte, verstehe ich trotzdem nicht wieso dann die Garantie hinfällig werden könnte? Oder steht irgendwo in den AGBs dass man das Auto fahren muss damit die Batterie nicht kaputt geht? Meines Wissens ist ein Versagen ohne mutwillige Zerstörung oder falsche Anwendung des Produkts eigentlich immer ein Garantiefall, es sei denn es wird explizit auf irgend etwas hingewiesen. Ich glaube nicht dass die Batterie tiefentladen ist, denn es ist noch etwas Saft drauf. Mir geht es hier um das Prinzip an sich welches man anwendet wenn es um Garantieleistung geht. Ich verstehe nicht die Argumentation wie man jemandem der z.B. sein Auto nicht benutzt und sich dadurch die Batterie tiefentlädt die Garantie verweigern könnte. Er hat die Batterie in sein Auto eingebaut und es danach nicht genutzt, aber wo wird darauf hingewiesen dass man das nicht tun darf? Es ist ja am Ende die Entscheidung des Nutzer ob er es nutzt oder nicht. Das würde ja heissen dass man durch Nichtnutzen des Produktes die Garantie verlieren würde und das macht nun wirklich keinen Sinn.
pimphustler ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2007, 19:38   #6
McTube
Moderator
 
Benutzerbild von McTube
 
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
Standard

Ich will Dir nur sagen woran Du bist....

Ich zitiere dich mal:

dass die Batterie nicht unter Garantie sofort ersetzt wird so lange sie fachgerecht behandelt wurde?

Die nicht abzuklemmen ist nicht fachgerecht wenn er länger steht.

An der Kaffemaschine steht auch nicht dass der frische Kaffe zu heiss zum trinken ist, und da wir hier nicht in Amerika sind biste selbst schuld wenn Du Dir die Schnute verbrennst und kannst nichts einklagen. Jedenfalls hoffe ich zumindest dass das noch so ist.

Ausserdem ist nicht gesagt dass das die Ursache ist, und auch nicht dass die nicht auf Kulanz tauschen wenn doch - was ich für Dich hoffe. Ich meinte ja nur WENN der gestanden hat und WENN das Sulfatierung ist DANN köööönnten die berechtigt nein sagen. Und mit Bearbeitungszeiten musst Du leben - das dürfen die. Wird sofort getauscht ist das freiwillig. Bearbeitungszeiten verlängern aber die Gewährleistungsdauer!

Und noch was: Garantie und Gewährleistung (das erste wird ja gerne für das zweite gehalten) sind nicht das gleiche!

Gewährleistung = gesetzlich, heute 2 Jahre
Garantie = freiwillig, Leistung im Ermessen des Verkäufers

Nach 6 Monaten ist übrigens die Beweislast i.d.R. bei Dir!

Grüsse

Michael
McTube ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 14.08.2007, 07:22   #7
bagwa
Ich halt mich `raus...
 
Benutzerbild von bagwa
 
Registriert seit: 24.10.2005
Ort:
Fahrzeug: BMW 535i E34
Standard

Zitat:
Zitat von pimphustler Beitrag anzeigen
So weit so gut, nur fing der Teilemann dann am Telefon von Tests zu erzählen die sie ausführen müssten damit sie die Batterie selber bei BMW reklamieren könnten und damit sie sicherstellen können das alles ok ist, blablabla. Ich habe allerdings eine Quittung und die dazugehörige Batterie (die allerdings 2005 Herstellungsdatum hat...) die defekt ist.
Das Werk verlangt grundsätzlich bei allen auf Garantie eingesandten Ersatzteilen ein Meß-oder Fehlerprotokoll o.Ä. Ohne solch ein Protokoll werden alle Anträge grundsätzlich abgelehnt, unabhängig davon, ob die Teile sachgerecht behandelt wurden oder nicht. Es ist also keine Schikane des Händlers sondern feste Bestimmumg des Werks zur Garantieabwicklung.
bagwa ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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