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BMW 7er, Modell E38 |
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15.04.2009, 20:48
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#21
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.06.2002
Ort: Aarau/ CH
Fahrzeug: E32
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achja...das kann sein...Ferrari :-)
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Geändert von GIBGUMMI (15.05.2009 um 03:17 Uhr).
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15.04.2009, 21:10
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#22
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abnehmendes
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Berlin
Fahrzeug: ich F15 M50D, Frau F15 25ds-Drive, Sohn F15 M50D, Tochter E84 23D
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re
Ich verstehe den :-) nicht in deiner überschrift.
Und wieso Lohnende Reparatur hört sich ja so an als ob Dir der Schaden geradeso recht kommt Ich würde Brechen wenn soetwas passieren würde.
Mfg DD
__________________
Ulrich Paul Hentschel *18.12.1939 - † 22.03.2010.
Ginga *06.12.1997 - † 05.03.2012.
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15.04.2009, 21:11
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.06.2002
Ort: Aarau/ CH
Fahrzeug: E32
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Zitat:
Zitat von DerDicke
Ich verstehe den :-) nicht.
Mfg DD
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:-) dafür, dass niemand verletzt ist 
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15.04.2009, 23:21
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#24
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Duisburg, Wesel
Fahrzeug: E38, 735i M62 o.Tu, Bj. 7.97
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Zitat:
Zitat von at4wobe1
Ich will ja nicht geschaeftsschaedigend fuer unsere ehrbare Anwaltsschaft klingen, aber wofuer brauchst du fuer so eine Pillepalle ein Mietmaul?
Edit: Die Frage geht an MuFFe.
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Ganz einfach um keine arbeit mit den ganzen sch...ß zu haben, Ist schon praktisch, keine fehler machen zu können, auch wenns die versicherung mal wieder teurer macht.
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15.04.2009, 23:36
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#25
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 11.07.2008
Ort: Duisburg, Wesel
Fahrzeug: E38, 735i M62 o.Tu, Bj. 7.97
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Achso, dein gutachter sollte natürlich nicht der instandsetzer sein, den kannste dir frei aussuchen.
Ich habe "damals" einen freien lacker beauftragt alles instandzusetzen, mit rechung und allem pipapo, um vorurteilen entgegenzuwirken ich hätte vorsätzlich provit aus den unfall gezogen.
1: hatte ich die arbeit und das risiko einen fähigen betrieb für solche arbeiten zu finden.
2: der anwalt hat alles für mich geregelt, die instandsetzung dauerte 7 tage, im gutachten waren 5 ausgewiesen, ich habe die vollen 5 tage nutzungsausfall (ca. 800€ !) im nachhinein überwiesen bekommen, dafür mußte ich nur aktuelle fotos der reparatur inkl. rechnung meinem anwalt überreichen (foto mit aktueller tageszeitung). ICH möchte das bei (in meinem fall knapp 5k € schaden) nicht alles selber regeln, außer ich kenn den verursacher persönlich.
3: es ist halt ein nettes taschengeld wenn man sich für die instandsetzung einen fähigen betrieb sucht, und ein anwalt für einen alles erledigt, für mich persönlich liegt die grenze fürn anwalt bei um die 1k€ schaden, je nach lage.
Gruß MuFFe
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16.04.2009, 08:22
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#26
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Neues Mitglied
Registriert seit: 02.04.2008
Ort:
Fahrzeug: 728i, Bj. 11/99
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Moin Frank...
Also...die ganzen Tips und Hinweise zu diesem Thema hören sich nicht schlecht an und sind vielleicht grundsätzlich nicht so verkehrt aber viele Tips hier sind unbedingt abzuraten. Zunächst einmal kannst Du froh darüber sein, dass sich der Unfallverursacher absolut korrekt verhalten hat und den VU unverzüglich bei der Polizei gemeldet hat. Es kommt in anderen Fällen extrem oft vor, dass parkende Autos beschädigt werden und der Verursacher macht sich von dannen, der Geschädigte bleibt dann auf seinem gesamten Schaden sitzen. Jegliches anderes Verhalten seitens des Verursachers in Deinem Fall hätte den Verd. der Verkehrsunfallflucht zur Folge, also sei froh, dass Du nicht "in die Röhre" guckt; So viel schon einmal dazu. Nun zu Deiner Schadenabwicklung, sofern noch nicht geschehen: Zunächst solltest Du nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen und Dich zu allererst um einen Anwalt bemühen. Diese Hinweise hier von anderen Mitgliedern sind absoluter Quatsch, denn die Unfallursache ist geklärt. Du meldest Dich also erst einmal pers. oder tel. beim Unfallverursacher, erfragst, sofern noch nicht bekannt, dessen Versicherung, rufst im Anschluss die Versicherung an und teilst dieser mit, was passiert ist. Es ist keinesfalls anzuraten, vor Absprache mit der Versicherung in Eigenregie einen freien Gutachter auszuwählen, was Dir sicherlich grundsätzlich zusteht oder wie ein oder mehrere Mitglieder geschrieben haben, schon vor Absprache mit der Versicherung eine Abtretungserklärung bei einer Werkstatt zu unterschrieben. Du kannst das Pech haben, dass die Versicherung sich bei einer dann ihrer Meinung nach überhöhten Rechnung oder Kostenvoranschlag quer stellt und die Zahlung zunächst verweigert, sofern Du entsprechendes mit der Vers. noch nicht abgesprochen hast. In diesem Fall kannst Du dann das Pech haben, dass ein Anwalt für Dich eintreten muss. Also fazit zum Abschluss: 1. Verursacher anrufen 2. Gegnerische Versicherung auf jeden Fall vor Reparatur informieren und fragen, ob diese den Sachschaden an Deinem Fahrzeug begutachten will und erst danach nach Absprache mit der Vers. entscheiden, ob Du Dich auszahlen lassen willst (abzüglich der MwSt. bei Eigenreparatur) oder Du bringst Dein Fahrzeug gem. Absprache mit der Vers. in eine Fachwerkstatt und lässt es dort fachgerecht reparieren. Diese Möglichkeiten stehen Dir frei. Aber: Niemals (!!) etwas in Bezug auf Schadensregulierung ohne Wissen der geg. Versicherung unternehmen. Das könnte Probleme geben und sie wird verm. zunächst sämtliche Zahlungen verweigern, erst recht, wenn es sich bei der gegn. Vers. um eine Wald- und Wiesenversicherung handelt, denn diese sind manchmal auf jeden Euro angewiesen.
So, nun genug geschrieben, ich hoffe, ich habe Dir etwas geholfen und wünsche Dir viel Erfolg bei der Abwicklung.
LG Markus
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16.04.2009, 10:05
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#27
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.06.2002
Ort: Aarau/ CH
Fahrzeug: E32
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Danke...ist ja ein Ferrari
Geändert von GIBGUMMI (15.05.2009 um 03:18 Uhr).
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16.04.2009, 12:05
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#28
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Neues Mitglied
Registriert seit: 02.04.2008
Ort:
Fahrzeug: 728i, Bj. 11/99
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Jo Frank...Wenn ich Deine Zeilen richtig gelesen habe, ist Dein Wagen durch einen anderen PKW beschädigt worden, der Verursacher hat die Polizei gerufen...So weit, so gut...Nun weiß ich allerdings nicht, wie Du darauf kommst, dass Du postalisch eine Unfallanzeige geschickt bekommst...Von wem denn ? Ich glaube nicht, dass sich die Polizei darum bemüht, Dir ohne Deine eigenen Bemühungen die Personalien und Versicherung des Verursachers zu schicken. Dies in Erfahrung zu bringen, wird Deine Aufgabe sein. In Hamburg (dort komme ich her) sieht es zumindest so aus, dass sich der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall wie Du ihn hattest, bei der Polizei selbst meldet und dort das pol. Az. sowie die Personalien des Verursachers und dessen Versicherung (sofern die Polizei bei der Unfallaufnahme den Verursacher danach gefragt hat) in Erfahrung bringt und sich dann im Anschluss mit der gegn. Versicherung in Verbindung setzt.
Was die Reparatur des Schadens betrifft, so gibt es Werkstätten, die führen sowohl Blech- und Karosseriearbeiten als auch Achsvermessungen durch. Zumindest hier bei uns im Norden gibt es teilweise erhebliche Preisunterschiede bei Reparaturen jeglicher Art. Zum Freundlichen würde ich nicht fahren, denn die geben ihre Kundenfahrzeuge für Blecharbeiten sehr oft in kleine nahe liegende Fachwerkstätten und schlagen bei der Fahrzeugrückgabe an den Kunden noch einmal ordentlich auf die Rechnung was drauf. So wie ich den Blechschaden auf den Bildern sehe, handelt es sich hier mit Sicherheit um eine Bagatelle, die man(n) mit ein wenig handwerklichem Geschick selbst reparieren kann. Linken Kotflügel auf jeden Fall als Originalneuteil besorgen. Stoßstange, so weit erkennbar, ist reparabel. Und wenn nicht, dann als gebrauchtes Teil bei der Bucht besorgen. Beide Teile fachgerecht zum Lackieren vorbereiten und zum Profilackierer bringen. Gas dem Lacker, Du brauchst keine Rechnung. Was die Achsvermessung betrifft, telefonierst Du ein wenig in Deiner Region rum und fragst nach den aktuellen Preisen. Lass Dir hierfür besser eine Rechnung ausstellen wegen der Gewährleistung.
Verstehen kann ich genau so gut wie Du, dass ein Blechschaden dieser Art optisch sehr unschön ist. Trotz der Optik: Lass Dir Zeit bei der Schadensregulierung und überstürze nichts. Denn: Gut Ding will Weile haben...
Eine Verletzungsgefahr für andere Verkehrsteilnehmer dürfte bei einem derartigen Sachschaden äußerst gering sein. Solltest Du dennoch Bedenken haben, so klebst Du die abgefallene Stoßleiste provisorisch wieder an, bis die Zahlungsmodalitäten mit der Versicherung geklärt sind. Der Wagen ist ja nun nicht gleich verkehrsunsicher... Und außerdem: No risk no profit... 
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16.04.2009, 13:31
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#29
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 12.06.2002
Ort: Aarau/ CH
Fahrzeug: E32
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boah
So stehts da...erhalte ich per Post... 
Geändert von GIBGUMMI (15.05.2009 um 03:18 Uhr).
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16.04.2009, 14:49
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#30
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Gesperrt
Registriert seit: 15.04.2006
Ort:
Fahrzeug: suche e39 M54
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... schon mal auf der Dienststelle angerufen und hast dich informiert.
Vielleicht ist das Schreiben eine Fälschung und du wartest ab und nichts passiert.
Deine Versichung sagt dann vllt. nur:"Hätten Sie sich da mal bei uns gemeldet, wie es im Vertrag steht..."
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