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BMW 7er, Modell E32 |
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- Anzeige -
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08.12.2004, 00:03
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#21
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RAUBSAUGER©
Registriert seit: 14.08.2004
Ort: Nürnberg
Fahrzeug: XKR 4,2
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Zitat:
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Zitat von Artos
snip
wiederbeschaffungswert: 2100,00 eus
momentaner restwert: 1120,00 eus
(die ganzen werte sind inkl. mwst)
reparaturdauer: 5 tage
wiederbeschaffungsdauer: 10 tage
der geringe wiederbeschaffungsert hat mich etwas überrascht. für einen 730 mit ez 9/92, 146000km und recht guter ausstattung nur 2100 eus  ...und so einen soll man auch noch in nur 10 tagen finden
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Der Wagen geht unbeschädigt an einen arabischen Exporteur für 3 - 3.500 Euro. für 2.100 Euro gibts nicht mal nen Golf mit der Laufleistung.
Früher hatte man Anspruch auf einen unabhängigen Gutachter 
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08.12.2004, 01:35
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#22
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.10.2003
Ort:
Fahrzeug:
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Zitat:
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Zitat von JPM
Sei froh dass sich der Verursacher gemeldet hat. Kommt ja so gut wie überhaupt nicht mehr vor.
@Andreas69
Hast du Anzeige erstattet? Meistens kann die Polizei Gutachter usw einsätzen tut dies leider nicht.
Einem Freund ist dies mit dem Z3 passiert - die Lackspuren führten deutlich zu einer Spedition - und am Hänger war auch der Silberne Lack des BMW's jedoch war die Polizei zu faul diesem Sachverhalt genauer nachzugehen.
Hoffe Du hast VK
JPM
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Heisst das, dass die Sache im Sand verlaufen ist
Ja, ich hab natürlich Anzeige erstattet.
Der Schaden wurde bei der Polizei von der sogenannten "Fluchtabteilung"
erstaunlicherweise sehr akribisch aufgenommen (Fotos gemacht,Lackspuren
gesichert etc.) - hätte eher gedacht, dass die sagen: hat eh keinen Sinn,
wird nichts bei rauskommen, lohnt daher den Aufwand nicht ...
Ein Parkplatzwächter hatte mir gesagt, dass er ein bestimmtes Auto wüsste,
was aufgrund des Farbabriebs in Frage käme.
Heute hat mich die Polizei angerufen. Sie hatten den Fahrer gebeten, mit
seinem Auto bei Ihnen vorbeizukommen.
Ergebnis: besagtes Fahrzeug scheidet als Unfallverursacher aus.
Sein Auto war zwar überall zerbeult und verschrammt und an einigen Stellen
kam unter blauem Lack die Ursprungsfarbe weiss wieder hervor, allerdings
hätte der Lack Metallicelemente aufweisen müssen
Vor Jahren hat mir mal ein 7er-Fahrer (!) am hellichten Tag mitten in der Stadt
eine komplette Wagenseite zerkratzt, da ich ihm einen Parkplatz weggeschnappt hatte.
Er übersah dabei leider  die Überwachungskamera
der Bank, der der Parkplatz gehört .
So doof kann man doch garnicht sein
Von Beruf war er übrigens Prof.Dr. an einer Wirtschaftsuni,
aber dennoch - oder vielleicht deswegen  - ein durchgeknallter
irrer Psychopath
Bei der Schadensregulierung verzichtete ich auf eine Anzeige, da er sich
einsichtig zeigte und zusätzlich zum Gutachten einer Lackiererei einen
"Aufpreis" zahlte 
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08.12.2004, 02:11
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#23
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 16.10.2003
Ort:
Fahrzeug:
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Zitat:
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Zitat von nob
In Kürze, was bei unseren Gerichten auch etwas länger brauchen kann, wird meine Tochter das vor Gericht ausfechten.
Nachbar stellt sein Auto in der schlecht beleuchteten Tiefgarage 70 cm über den Parkplatz hinaus in den Fahrweg. Bettina fährt den Alfa Rückwärts, muß einem einfahrenden Wagen etwas ausweichen und schrammt mit dem Kotflügel die Stoßstange am alten Opel des Nachbarn an.
Wir hatten Ihm bei ca. 200 € maximalem Schaden an seiner Karre 100 € angeboten. Das reichte Ihm nicht und nun klagt er. Mein Anwalt meint ohne Anteil am Gesamtschaden kommt der Falschparker nicht herum.
cu nob
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Ich hab mal vor ein paar Jahren einen Oldtimer (Mercedes 280 SE 3.5, W111)
wegen abgelaufener Saisonkennzeichen auf dem Tiefgaragenparkplatz einer
Bekannten geparkt.
Das Fahrzeug war mit einer Schutzhülle abgedeckt.
Auf dem besagten Parkplatz stand jahrelang nur der Kleinwagen (Toyota
Starlet  ) der Bekannten.
Einige Tage später will ich noch was aus dem Auto holen und denk mir:
he, sch....e, wieso ist die Plane hinten kaputt
Beim abdecken seh ich dann die Bescherung: Irgendwer muss mit voller Wucht
so gegen das hintere linke Eck das Autos gestossen sein, dass das Auto einen
halben Meter an die Tiefgaragenwand vorgeschoben worden war -
natürlich mit den entsprechenden Schäden vorne und hinten
Ich war völlig mit den Nerven runter und musste erstmal die Tiefgarage
verlassen. Noch dazu ist mir irgendwas eingefallen von wegen dass die Polizei
bei Unfällen auf Privatgelände sowieso nicht kommt
Als ich mich nach einiger Zeit halbwegs beruihgt hatte, ging ich nochmal in
die Tiefgarage um den Schaden anzusehen, beim runterziehen der Plane fiel
mit dann ein winziges Eck weissen Papiers auf, das zwischen Seitenfenster
und Fenstergummidichtung steckte, aber schon fast in den Fensterschacht
runtergerutscht war
Es war die Visitenkarte eines Vogels, der im selben Haus seinen Firmensitz hat
Auf der Karte stand allerdings garnichts drauf von wegen Unfall oder so
Später stellte sich dann heraus, dass er links neben dem Parkplatz meiner Bekannten seine Autos in einer ca. 3 Wagenlängen grossen Vertiefung abstellt(e) und einfach die Wagenausmasse des Mercedes unterschätzt hatte, da er
ja nur den kurzen Japsen gewohnt war .
Dieses A....loch hatte es aber nicht mal für nötig befunden - und der Unfall lag schon einige Tage zurück bis zur Entdeckung - meine Bekannte über den Vorfall zu informieren
Er muss mit so einer Wucht gegen den Mercedes geprallt sein, dass bei seinem
fast neuen Porsche Turbo dessen hinteres rechtes Rad fast abgerissen war
Schaden bei ihm waren ca. 24.000 DM, bei mir 17.500 DM 
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08.12.2004, 08:24
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#24
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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@Andreas69
also bei meinem Freund wurde obwohl er um eine Lackprobe des Lasters gebeten hat von der Polizei nichts unternommen. Sie meinten das sein Standardfarben von LKW's - was ich aber nicht glaube - hinzu hat er selbst nachgefortscht und silbernen Lack ander Stütze des Hängers gefunden. Nja Pech gehabt ist auch nach 3 Jahren verjährt.
Kommen da noch andere fhzge in Betracht? Ist sicherlich schwer zu recherchieren bzw gibt es ja unmengen an Werkstätten wo der andere es reparieren könnte oder?
Zum Prof.Dr. usw es ist wirklich Schade zu welchen Methoden manche Leute greifen und wie sich der Großteil der Bevölkerung verhält. Wozu ist man den Haftpflicht verischert? Damit man falls mal was passiert einen Zettel an die Scheibe macht - man zahlt ja keinen Cent für den entstandenen Schaden und wenn man es nicht wöchentlich krachen läßt wird man auch nicht so schnell hochgestuft in der Prämie.
Viel Erfolg noch ist sicherlich sehr ärgerlich so ein Schaden.
Würde die Verischerung ihn via VK oder TK übernehemen?
Gruß Philipp
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08.12.2004, 10:43
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#25
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Mitglied
Registriert seit: 07.12.2004
Ort: Mainz Kastel
Fahrzeug: BMW 740iA 4.4 (E38)
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haben die dir einen zettel drangehängt, wussten später aber nicht das sie dich gerammt haben? lol was das`?
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08.12.2004, 15:18
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#26
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Mehr als 20 Jahre dabei
Registriert seit: 12.12.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: Alfa Romeo Giulia Quadrifoglio (Bj. 2024), 740iA VFl (Bj. 1998) R 1200 RT (Bj. 2017) Golf TSI (Bj. 2024)
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Ich würde sagen
Zitat:
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Zitat von JPM
Bräuchte mal Rat von euch und den Mitgliedern der "Rennleitung"
Wenn man ausparkt aus einem makierten Parkplatz und man dabei von einem im Halteverbot auf dem Gehweg stehenden Fhzg behindert wird und dieses leicht anstößt - trägt man dann, da man die Sorgfaltspflicht im Verkehr hat 100% der Schuld?
Ist meiner Mutter passiert. Unser Cabrio hat einen hauchdünnen Kratzerin der Stoßsleiste - der andere (alter Passat) will nun sein ganzes Auto reparieren lassen - hat sogar Teile mit Gewalt abgebrochen - Problem REnnleitung kam nicht bzw wurde nicht gerufen. Keine Zeugen.
Haben der Versicherung gesagt dass sie genauen Wert aufs Gutachten legen sollen da der GEschädigte mehr Schäden angibt als entstanden sind. Auch unlogisch von ihm wenn wir keinen Schaden haben.
Was meint ihr zu dieser Angelegenheit?
Rechtlich würde ich, mit meinem Wissen nach 5 Semestern, sagen, dass meine Mutter Pech hat bzw hatte und die Schuld trägt, der andere jedoch evntuell wegen versuchten Verischerungsbetruges belangbar wäre, falls die Versichrung der Sache nachgeht.
Gruß Philipp
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Deine Mutter ist alleine Schuld, denn es ist was anderes, wenn ein im Verbot stehendes Fahrzeug den fließenden Verkehr behindert, oder wenn man selbst aus dem ruhenden Verkehr einfährt (ausparkt). Schaden kann minimiert werden, wenn der Unfallgegner nachweisbar Schäden abrechnet, die nicht auf den Unfall zurückzuführen sind. Ist das nachweisbar? Evtl. kann der Unfallgegner dann gar nicht mehr nachweisen, was auf den Unfall und was nicht auf den Unfall zuzrückzuführen ist. Dann würde er in einem Rechtsstreit verlieren, denn er ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, welche Schäden ihm entstanden sind.
Wegen des dann ggf. vorliegenden versuchten Betrugs zu Lasten der Versicherung muß nicht die Versicherung der Sache nachgehen. Die Strafanzeige könnt Ihr bei der StA oder jeder Polizeidienststelle selbst machen.
Sollte die Versicherung zahlen und es stellt sich eine Straftat heraus, könnt Ihr von dem Unfallgegner evtl. Euren Schaden (erhöhter Versicherungsbeitrag) ersetzt verlangen.
Um sicher was zu sagen bräuchte man da aber ein bißchen mehr Info.
So, macht 2,50 € 
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08.12.2004, 18:42
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#27
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Ex 740i VFL & 750i FL E38
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Bodensee/ Südwestpfalz
Fahrzeug: VW Golf IV GTI 132KW Bj 08/02; BMW 325i E30 Cabrio Bj 10/86
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Danke Marks - hoffe der Anwaltssatz ist nicht so neidrig für einen Stellungsnahem
Hab heute gehört dass Ende der 90iger ein Lohn von 1000DM im Monat für einen Anwalt sittenwidrig sei.
Zum Thema:
Schuld hat meine Mutter auch rechtlich denke ich eindeutig.
Der Kerl versucht Schäden zu deklarieren die überhaupt nicht entstandensein können - z.B. auf der anderen Seite. Hinzu hat er Teile mutmaßlich abgerissen und abgeborchen die garnicht in Kontakt mit unserem Auto waren. Kann man dies als Versicherungsbetrug vefolgen? DIe Versicherung meinte sie schickt einen Gutachter diesbzgl hin. Sofern wie aufgestuft werden sollte - würde ich eine Klage in Betracht ziehen persönlich - da an unserem Auto rein garnichts ist und an seinem ein "Totalschaden" so wie der Gegner es darstellt.
Naja erstmal abwarten. Es war der einzigste Unfall wenn man es so nennen kann meiner Mutter in 40 Jahren. Ok einmal ist ihr einer vorne reingefahren als sie an einer Kreuzung stand - aber keine Schuld. Eigentlich eine ordentliche Leistung.
Und meine Versicherung läuft auf sie
Gruß Philipp
P.S.: Wenn wir der Versicherung mitgetelt haben dass es sich event. um einen Versicherungsbetrüger handelt - müssen wir dann aktiv werden oder nicht die Verischerung - schließlich will der Gegner mehr Geld von der Versicherung - obwohl wir den Vertrag mit der Versicherung haben.
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08.12.2004, 18:46
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#28
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 23.05.2004
Ort:
Fahrzeug:
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MOin,
ja danke auch dir Thorsten........
Ich habe es zwar nicht so ausfühlich geschrieben, ist aber auch egal, was soll ich da zig möglichkeiten aufzählen wo es nicht so eindeutig wäre wenn es zum Thema nix bringt ...................
Ich nehme dann auch 2,50 ,- .............
Gruß
Thorsten
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08.12.2004, 21:28
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#29
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...der mit dem Benz tanzt
Registriert seit: 31.03.2004
Ort: Hemer
Fahrzeug: E32-730iA-R6 M30B30 09/93-Zul. 27.09.1993, Klimaautomatik
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@JPM aus eigener Erfahrung
hi jpm.
meiner frau ist vor 2 oder 3 jahren etwas ähnliches passiert, allerdings als fahrradfahrer.
sie überquert mit unserer tochter schiebenderweise einen fussgängerüberweg, kommen aus einer untergeordneten strasse 2 pkws. der erste hat keine probleme. der zweite knallt hinten beim ersten drauf, dicker schaden, und verklagt meine frau auf zahlung des schadens als alleinschuldige.
wäre in dem fall eine sache unserer privathaftpflicht gewesen. (auch bei der HUK-Coburg). habe dort angerufen, und den fall ausführlich geschildert.
antwort: "da will sich einer auf unsere kosten bereichern. nicht mit uns. lassen sie es auf eine gerichtsverhandlung ankommen. wer ist ihr anwalt? soll auch uns vertreten, nebenklage wegen versuchten versicherungsbetrug. wir gewähren für diesen fall vollen rechtsschutz. und wenns teurer wird als der schaden, auch egal, wir lassen uns nicht verar$chen und betrügen. geht ihnen auch noch schriftlich zu."
vor gericht: seine klage wurde abgewiesen, er war erstens laut gutachter viel zu schnell, zweitens ohne vorfahrt achten auf die hauptstrasse reingerast ist, und deshalb der versuchte versicherungsbetrug als erwisen angesehen. dicke geldstrafe, seine versicherung musste den schaden am anderen zahle, und er noch seinen eigenen.
will damit sagen:
ruf direkt in der zentrale eurer versicherung an, lass dir den kompetenten mann geben, erklär die sache genau, und sprecht dann das gemeinsame vorgehen genau miteinander ab.
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Grüsse an Alle.
Ekki, der aus Faulheit meist nur klein schreibt
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rollst Du noch, oder....
fährst du schon BMW ???
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09.12.2004, 10:31
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#30
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 26.07.2002
Ort: Wunstorf
Fahrzeug: E32-735iA (88), E30-320i Cab, E39-520i, E87-116i, F23-220i Cab
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Alles in Butter
Zitat:
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Zitat von Artos
das gestern erstellte gutachten lag heut schon bei uns im fax. das urteil kurz und schmerzlos: Wirtschaftlicher Totalschaden "rotzundwasserheulendersmily" .
naja, ich hatte ja schon damit gerechnet. kurz noch par zahlen:
gesamtkosten der unfallinstandsetzung: 2443,01 eus
wiederbeschaffungswert: 2100,00 eus
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Kein Grund zur Trauer !
Wenn die Reparaturkosten größer als der Wiederbeschaffungwert sind, liegt zwar automatisch ein "Wirtschaftlicher Totalschaden" vor, die Versicherungen müssen aber trotzdem eine Reparatur von bis zu 130% vom Wiederbeschaffungwert bezahlen. Das geht allerdings nur, wenn Du eine entsprechende Rechnung vorlegst.
In Deinem Fall liegt der Wiederbeschaffungswert liegt bei 2100 EUR, Du kannst den Wagen also für max. 2730 EUR reparieren lassen und bekommst noch zusätzlich Nutzungsausfall ...
Grüße, RR
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