Die Radabdeckung muß gewährleistet sein Der TÜV achtet besonders darauf, daß die Radlauffläche (siehe Definition) im Bereich der Linie A abgedeckt ist (siehe Zeichnung).
Defintion der Reifenlauffläche (laut TÜV): Der Teil des Reifens, der bei Geradeausfahrt mit der Fahrbahn in Berührung kommt.
Steht doch ganz klar da?
Mal von Jogi ausm Syndikat geklaut:
Allgemeine Infos zum Thema Rad / Reifenkombination:
Die Lauffläche des Reifens muss durch den Radkasten nach oben hin abgedeckt sein - dabei geht es um die reine Lauffläche (dort wo das Profil ist) - nicht die Reifenflanke oder das Felgenhorn! Letzteres darf auch weiter rausstehen - die abgedeckte Fläche sollte bis ca. 15 cm vor und hinter den Felgenmittelpunkt reichen
Die Freigängigkeit des Reifens muss in jeder Lage gewährleistet sein! Getestet wird meist: fahrzeug hinten links und vorne rechts gelichzeitig auf je einen Balken von ca. 15-20 cm Höhe fahren, sodaß das Auto diagonal auf der erhöhung steht.. anschließend Freigängigkeit sowohl aussen als auch innen im Radhaus prüfen - Lenkung dann sowohl links als auch rechts bis zum Anschlag einschlagen und erneut prüfen (auch innen)
Felge auf genügend Abstand zu Bremssattel, Federbein, Aufhängung etc. Prüfen (mind. 5mm-1cm!)
selbst die wahl des Reifenherstellers kann, bei gleicher Größe des Reifens, entscheidend sein! Verschiedene Marken verhalten sich unterschiedlich und "ziehen" sich anders auf der Felge (steilere / flachere Flanken)
Es gibt unterschiede bei gleichen Fahrzeugen! Was beim einen knapp passt, kann beim nächsten mit dem gelichen Auto knapp nicht mehr passen. Grund: ab Werk dürfen die BMWs eine gewisse Toleranz speziell in der Hinterachse haben - d.h. einen leichten Versatz nach rechts oder links!
darauf achten, daß direkt nach einer Tieferlegung Spur & Sturz neu vermessen und eingestellt werden müssen! Dies kann bedeuten, daß durch die Einstellung des Sturzes der Platz im Radkasten oben ncoh enger wird, da dann die Felge oben weiter nach aussen kippt
Bei Extremkombinationen Reifen,Felgen,Spurplatten sollten jeweils die Hersteller sowie der TÜV Prüfer zuvor zu Rate gezogen werden, welche Kombinationen überhaupt möglich sind.. meist ist von den Felgenherstellern eine Spurverbreiterung nur bis zu einem gewissen Maße erlaubt - ebenfalls schreibt der Fahrzeughersteller / TÜV vor, wieviel sich die Achse (in %) maximal verbreitern darf - ebenso sind spezielle Freigaben der Reifenhersteller notwendig, wenn man einen Reifen auf eine viel breitere Felge aufziehen will (sodaß eine extrem flache Flanke entsteht und das Felgenhorn übersteht)
Oft hilft es dem Prüfer, wenn ihr euch eine Kopie des Scheins von jemanden besorgt, der auf dem gelichen Fahrzeug bereits die einzutragende Kombination fährt! Dies ist jedoch nur eine Hilfe für den Prüfer! Keine Garantie für eine Eintragung
Sonderabnahme (wenn kein Gutachten / ABE für diese Kombination für euer Fahrzeug vorhadnen ist) Seit einiger Zeit ist es Vorschrift, daß Festigkeitsgutachten etc. in der Regel nicht mehr ausrechen für eine Sonderabnahme - es muss ein Gutachten für diese Felgen vorliegen, auch wenn das Gutachten eigentlich für ein ganz anderes Fahrzeug bestimmt ist - für vorder und Hinterachse können es unterschiedliche Gutachten sein