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BMW 7er, Modell E38
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Alt 17.10.2003, 12:59   #31
The Stig
Some say...
 
Benutzerbild von The Stig
 
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
Standard

€ WOKKE

Es geht hier nicht um einen Händlerverkauf, sondern um einen PRIVATverkauf.
Da greift die Schuldrechtreform nicht so, wie Du es beschreibst.
Das ist doch im Prinzip genau die Diskussionsgrundlage hier!
__________________
Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) BMW Classic Allgäu
The Stig ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2003, 16:45   #32
WOKKE
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von WOKKE
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Kaarst
Fahrzeug: E24-M635CSi, E24-635CSi, E24-635CSiA, E31-850Ci, E38-750iL (FL), E38-735i (FL)
Standard @ Red.Dragon

Zitat:
Original geschrieben von WOKKE
Übrigens: bei Kauf von Privat gibt es auch keine Gewährleistung und schon gar keine Garantie.
korrekt, bei Kauf von Privat greift diese Schuldrechtsreform nicht (s.o.), wie ich es auch in anderen Worten zu erklären versucht habe. Das es allerdings um einen PRIVATverkauf geht, kann ich aus dem Eröffnungsthread nicht erkennen. Meines Erachtens ist die rede von einem potentiellen Kauf von einem Händler.
Gruß
Wolf
WOKKE ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 17.10.2003, 19:56   #33
7isheaven
Gast
 
Ort:
Fahrzeug:
Standard

Zitat:
Original geschrieben von WOKKE
Ein Gebrauchtwagenhändler MUSS ein Jahr Gewährleistung geben, wenn er an einen Privatman (-frau) ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft. Wie soll er das tun bei einem Fahrzeug, welches etliche Jahre und km auf dem Buckel hat und welches der Händler selbst kaum kennt.
Dann soll er das Fahrzeug erst gar nicht ankaufen.

Oder so wie der legendäre Gitarrenhändler: Verkauft dem Kunden eine teurere neue Gitarre, nimmt (billig) seine alte (schlechter Zustand) in Zahlung und zertrümmert diese dann vor den Augen des verduzten Kunden "Damit sie nicht meinen, ich will mit sowas Geschäfte machen."

Das Problem ist mit einem Verkauf an einen anderen Händler doch nicht gelöst.
Damit wird nur der schwarze Peter weitergeschoben.

Export ist eine Möglichkeit zur Entsorgung... aber bei älteren Autos oft zu teuer.

Das neue Gewährleistungsrecht ist wirklich ein Problem bei älteren Autos.
Aber niemand zwingt Händler, alte Autos in Zahlung zu nehmen.
Können die Händler einen Neuwagen nur mittels Inzahlungnahme eines alten verkaufen; müssen die sich vorher überlegen, ob genug daran verdient ist, um das Reparaturrisiko vom alten für 1 Jahr einzugehen.

Gruss,

Holger
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Alt 17.10.2003, 21:22   #34
harley01
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 11.12.2002
Ort: Elsdorf
Fahrzeug: BMW 740 i V8
Standard hallo 7er fan`s

ich bin selber händler und ich kann dazu nur sagen, dass man als händler keinem privatmann ein auto verkaufen kann. diese absicherung nur an wiederverkäufer/gewerbebetreibende ist normal nach den heutigen gesetzen. man muss einfach selber in der lage sein, einen (seinen) 7er zu checken, wenn man auf das gewäsch eines verkäufers angewiesen ist, muss einem klar sein, dass der egal wie, geld verdienen will. ich habe bisher meistens glück gehabt.
ich finde es ätzend diese oberflächliche meinung über händler, aber wenn man durch die getönte scheibe sieht,
ist es schon makaber wie die händler - aber nicht nur händler - hinters licht geführt werden von ahnungslosen "weiss ich nicht - keine ahnung - hab ich nie gemerkt - das hab ich nicht gewusst" u.s.w.
harley01 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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