Zitat:
Original geschrieben von WOKKE
Ein Gebrauchtwagenhändler MUSS ein Jahr Gewährleistung geben, wenn er an einen Privatman (-frau) ein gebrauchtes Fahrzeug verkauft. Wie soll er das tun bei einem Fahrzeug, welches etliche Jahre und km auf dem Buckel hat und welches der Händler selbst kaum kennt.
|
Dann soll er das Fahrzeug erst gar nicht ankaufen.
Oder so wie der legendäre Gitarrenhändler: Verkauft dem Kunden eine teurere neue Gitarre, nimmt (billig) seine alte (schlechter Zustand) in Zahlung und zertrümmert diese dann vor den Augen des verduzten Kunden "Damit sie nicht meinen, ich will mit sowas Geschäfte machen."
Das Problem ist mit einem Verkauf an einen anderen Händler doch nicht gelöst.
Damit wird nur der schwarze Peter weitergeschoben.
Export ist eine Möglichkeit zur Entsorgung... aber bei älteren Autos oft zu teuer.
Das neue Gewährleistungsrecht ist wirklich ein Problem bei älteren Autos.
Aber niemand zwingt Händler, alte Autos in Zahlung zu nehmen.
Können die Händler einen Neuwagen nur mittels Inzahlungnahme eines alten verkaufen; müssen die sich vorher überlegen, ob genug daran verdient ist, um das Reparaturrisiko vom alten für 1 Jahr einzugehen.
Gruss,
Holger