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BMW 7er, Modell E32 |
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26.02.2004, 19:00
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#31
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: Alpina B12
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Mein Anwalt sagt gar nix, nur das ich entscheiden muß wie es weiter geht und das er die Zukunft nicht vorraus sehen kann. Als ich ihn auf arglistige Täuschung ansprach und das ich Zeugen hätte das es nicht so wäre, wusste er nichts hinzuzufügen. Habe ihm dann noch Gerichtsurteile zugemailt die ähnlich waren.
z.B:
Autokauf/ -Verkauf LG Dessau, 7 T 542/2002
Kauf ohne Gewährleistung
Seit 2002 gibt es ein Jahr Gewährleistung auf Gebrauchtwagen. Das bedeutet aber nicht, dass alle nachträglich erkannten Mängel in dieser Zeit kostenlos behoben werden, urteilte jetzt überraschenderweise das Landgericht Dessau. Im konkreten Fall hatte ein Mann einen 13 Jahre alten Ford Fiesta mit 122.500 Kilometern und einem Jahr TÜV für 600 Euro in einem Autohaus erworben. Im Kaufvertrag stand der handschriftliche Hinweis "keine Garantie". Nach 200 Kilometern stellte der Käufer fest, dass Regenwasser eindrang, Stoßdämpfer und Querlenker defekt waren. Die Klage des Autofahrers auf 1.000 Euro auf Schadenersatz wies das Gericht jedoch zurück. Der handschriftliche Zusatz sei als so genannte Beschaffenheitsvereinbarung anzusehen. Die Erklärung könne nur so verstanden werden, dass eine bestimmte Restlebensdauer sowie eine Mangelfreiheit bei Verschleißteilen wie Stoßdämpfern und Querlenkern nicht zur vereinbarten Beschaffenheit gehören sollte. Es sei nicht erkennbar, dass die Mängel über die normale Abnutzung eines 13 Jahre alten Pkw hinausgehen, meinte die Richter
oder:
Prospekt-Fehler
Darf ein Autokäufer Prospektangaben trauen? Nicht, wenn es nach dem Oberlandesgericht Koblenz geht. Ein Käufer wollte sein Auto zurückgeben, weil es entgegen der Prospektangabe steuerlich schlechter als Euro 2 eingestuft wurde. Das Gericht meinte: "Informationen" seien keine "Zusicherungen". Klage abgewiesen.
Will auch kämpfen, vor allem weil ich mir keiner Schuld bewusst bin. Sag es ja immer wieder, hätte den Wagen ja nicht noch zur Durchsicht gegeben, Klima neu - weil sie eben defekt war. Aber das nur zwei von vier Dämpfer härter wurden - kann man das als Laie wissen?
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26.02.2004, 19:19
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#32
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Mitglied BMW7er-Club
Registriert seit: 18.06.2003
Ort: Edemissen
Fahrzeug: leider z.Zt. keinen 7er
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Mal ne Frage:
Hast Du Rechtsschutz? Wenn ja - sowieso durchziehen!!! Die Typen (Käufer) haben doch einen an der Socke - dann kann man ja ein Uralt-Auto kaufen und letztendlich wird mir alles repariert!
Hast Du keinen Rechtsschutz: Frage Deinen Anwalt vorab nach den Kosten! Die stehen aufgrund der Forderung = Streitwert ja von vornherein fest! Entscheide dann.
PS: Bei einem Vergleich kassiert der Anwalt MEHR!!! Nur ein Denkanstoß!
Gruß Norbert
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26.02.2004, 19:27
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#33
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: Alpina B12
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Warum kassiert der Anwalt bei einem Vergleich mehr
Jetzt verstehe ich nix mehr.
Er hat mir erzählt ohne Gerichtsverfahren viel weniger Anwaltskosten.
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26.02.2004, 19:37
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#34
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nina gari mzee
Registriert seit: 25.01.2004
Ort: bei Karlsruhe
Fahrzeug: MB 560 SEC
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@littleblue:
Meine Meinung, ohne daß ich ein Rechtsverdreher bin:
Hier gehts ja so langsam ums Prinzip, wie viele schon bemerkt haben.
Lass Dich ja auf keinen Vergleich ein!!!
Zieh das durch, alles andere wäre ja faktisch ein Schuldeingeständnis.
Kann ja wohl alles gar nicht wahr sein! Ich wäre genauso auf 180 wie Du, wenn mir einer so kommen würde... das ist echt krass. Und viele die hier meinten "altes Auto kaufen und auf Verkäuferkosten durchreparieren lassen" und was alles in die Richtung ging - das zeigts ja genau auf, um was es hier geht. Und die Rechtssprechung hierzu beruht eben immer auf dem Grunsatz "arglistige Täuschung", dh. Dir hätte der Mangel bewußt gewesen sein müssen und Du hättest diesen absichtlich um einen höheren Kaufpreis zu erzielen verschwiegen. Und dies MUSS Dir wiederum nun der Käufer beweisen, nicht Du mußt Deine Unschuld nachweisen! Das angeblich "neue Recht" kommt bei Dir nämlich gerade nicht zur Anwendung, da Du die Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast ("Gewährleistungsausschluß"  . Warum? Ganz einfach: Händler (müssen Gewährleistung bieten) "leiden" unter der sogenannten Beweislastumkehr, dh. diese müssen beweisen daß alles ok war zum Zeitpunkt des Verkaufs, was ihnen nicht gelingen wird - daher geht hier ja vielen die Klammer. Dir als Privatperson kann das alles egal sein, denn Du hast laut aktuellem Kaufvertrag von mobile.de (den ich übrigens auch verwende) die Gewährleistung brav ausgeschlossen und das rechtswirksam. Die Beweislast liegt beim Käufer, Arglist wird er Dir nicht nachweisen können - welches Gericht soll hier anders entscheiden? Bei einem Amtsgericht weiß man nie, wenn Richterin Susi Klawuppke ihren Rappel kriegt. Aber bei diesem Streitwert (=Landgericht) siehts anders aus, da kannst Du auf ein rechtskonformes Urteil hoffen. Ansonsten Revision!
Langer Text, aber ich hoffe ich konnte Dir dadurch meine Sicht der Dinge nahelegen.
Fazit: Laß Dich nicht unterkriegen, ziehs durch.
Und beruhige Dich. Trink ein Bier, kuck nachher Alarm für Cobra 11 und Balko - das bringt Dich auf andere Gedanken!
("Mach Dir keine Sorgen"-wünschen bringt ja nichts, Du machst Dir doch welche - drum lass ichs weg, auch wenn ich's so seh!)
[Bearbeitet am 26.2.2004 um 20:38 von HC6666]
[Bearbeitet am 26.2.2004 um 20:40 von HC6666. Grund: Grammatikalische Überarbeitung - der Verständlichkeit wegen  )]
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26.02.2004, 19:38
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#35
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Mitglied BMW7er-Club
Registriert seit: 18.06.2003
Ort: Edemissen
Fahrzeug: leider z.Zt. keinen 7er
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Dann schau mal in die BRAGO = BundesRechtsAnwaltsGebührenOrdnung
Ist hier kein RA, der mal seinen Senf dazugeben kann????
Ich weiß dass es so ist - jedoch habe ich das im Moment nicht so im Kopf, wie sich das zusammensetzt.
Gruß Norbert
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26.02.2004, 19:46
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#36
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nina gari mzee
Registriert seit: 25.01.2004
Ort: bei Karlsruhe
Fahrzeug: MB 560 SEC
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Zum Thema BRAGO und Gebühren: Kuckst Du hier
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26.02.2004, 20:26
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#37
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: Alpina B12
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Danke HC6666,
solche Worte brauchte ich jetzt. Werde jetzt wirklich Cobra11 schauen und mich entspannen. Schlafe diese Nacht wohl mal wieder etwas schlechter aber denke das ich dem Vergleich nicht zustimme.
Leute die mich schon mal kennengelernt haben merkten bestimmt schnell das ich kein "Schlitzohr" bin sondern Autoliebhaber und das mir das richtig an die Nieren geht. Eine Schande überhaupt wenn man bedenkt das dieses Auto nicht grad häufig auf der Welt vorkommt.
Eine Menge lieber Menschen stehen hinter mir, sind oft genug mitgefahren und hatten es auch nie bemerkt und können freien Herzens bestätigen das ich es nicht wußte.
Genauso schön ist es das ich mich im Forum deswegen etwas "aushäulen" kann. Danke für die vielen Antworten - wirklich!
Mal sehen was kommt
Andre
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26.02.2004, 20:28
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#38
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
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Drücke Dir auch die Daumen...
Zu beweisen das man die Unterschiede beim EDC III nicht unbedingt erkennen kann .. das sollte sich ja wohl machen lassen. Ich habe hier ja 2 12 Ender ... und wenn ich da umschalte sind die Änderungen doch eher kaum nachvollziehbar. Gerade bei dem neueren EDC dürfte da jeder Gutachter ähnliches aussagen können.
Gruss
Frank
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26.02.2004, 20:41
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#39
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Mitglied BMW7er-Club
Registriert seit: 18.06.2003
Ort: Edemissen
Fahrzeug: leider z.Zt. keinen 7er
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Zitat:
Original geschrieben von littleblue
Danke HC6666,
solche Worte brauchte ich jetzt. Werde jetzt wirklich Cobra11 schauen und mich entspannen. Schlafe diese Nacht wohl mal wieder etwas schlechter aber denke das ich dem Vergleich nicht zustimme.
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Buhuuuuuuuuuu - schaue auch grad Cobra 11 (Werbung) - hast den E32 gesehen den sie geschrottet haben??? - HEUL!!!
Gruß Norbert
[Bearbeitet am 26.2.2004 um 20:41 von Crazy]
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26.02.2004, 20:49
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#40
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† 15.09.2007
Registriert seit: 25.05.2003
Ort: Bad Zwischenahn
Fahrzeug: 750ia e32 04-92 150TKm
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Ich habe so etwas schon hinter mir,
habe damals meinen Pontiac Fiero gegen einen Saab 9000t getauscht,
heute kann ich nur darüber lachen !
Ich hatte auch keine Rechtschutz ! (Augen zu und durch  ) Man hat ja eh keine andere Wahl!
Der wollte einfach alles neu haben,
Kat, Bremsen incl. Scheiben, Scheibenwischerintervall, Abgaskrümmer,
Motor vom Schlaflicht, Batterieplattform, Kupplung, Lenkgetriebe uvm. ca. 6500DM !
Er hatte jedoch vor Gericht keine Chance, selbst den Briefverkehr, der sich immerhin
über 1 Jahr hinzog brauchte ich nicht bezahlen !
Das beste war, das er extra aus dem Ruhrpott mit seinem Bruder angereist ist
zur Verhandlung (incl. Hotel  ) , beide mit langem Ledermantel und Aktentaschen
Das war im nachhinein einer der schönsten Tage meines Lebens !
Diese Genugtuung<?
Mich hat das alles keinen Pfennig gekostet !
Also, mach Dir keine all zu großen Sorgen !
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«7er Perfekt in Form und Funktion.»
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