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BMW 7er, Modell E38
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Alt 23.01.2004, 19:26   #1
Nekoelschekrat
Mitglied
 
Registriert seit: 17.07.2003
Ort: Köln
Fahrzeug: 740 iAL BJ. 12/96
Standard

Die Frage ist,wie die Allianz argumentiert (wobei ich bezweifle,dass sie damit erfolg haben werden,denn:
Wenn ein eigentumsübergang stattfindet (was wohl bei den meisten halterwechseln der Fall ist),
fällt das Risiko (das Fahrzeug weg).
Der neue Eigentümer hat selbstverständlich die Wahl einer neuen Versicherung,ganz gleich,wer der Versicherungsnehmer ist.
Und bevor wir uns lange streiten,kann man ja zur Not noch eine Mitversicherungsnehmererklärung in den Vertrag einbringen,Halter und Vn ist die Ehefrau und dann schaut der Vorversicherer nur noch dumm aus der Wäsche.
Im Zeitalter der technischen VWB-Anfragen ist es ohnehin eher ungewöhnlich ,dass so ein Fall auffällt.
Könnte mir da höchstens vorstellen,dass aufgrund desselben Kennzeichens aus der Anfrage ein Sachbearbeiter-
fall wird.Ansonsten ist es doch inb der Praxis eher selten,dass man damit Probleme bekommt,oder?
Nekoelschekrat ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2004, 22:24   #2
Soundflax
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Soundflax
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Neißemünde
Fahrzeug: 530d 12/2018
Standard

Zitat:
Ansonsten ist es doch inb der Praxis eher selten,dass man damit Probleme bekommt,oder?
Leider ist das gängige Praxis, da jede Gesellschaft um seine Kunden kämpft.
Um so größer, um so schlimmer, sind da meine Erfahrungen.


Zitat:
Weiche" Tarifmerkmale ind der KFZ-Versicherungt werden AUSSCHLIESSLICH bei Eheleuten gewährt,nicht bei
Auch hier liegst Du leider falsch. Also ich kenne Gesellschaften die haben
1. keine "weichen" Tarifmerkmale
2. gewähren auch bei z.B. Lebenspartnern weiche Tarifmerkmale

@jaguarman
schau doch mal weit vorn im Thread mein Posting dazu, und dann glaube ich,
löst sich Dein Tip in Luft auf,oder?
__________________
LG Karsten
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Soundflax ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2004, 23:27   #3
gandalf
U2U Geheimhalter
 
Benutzerbild von gandalf
 
Registriert seit: 30.01.2003
Ort: Dorsten
Fahrzeug: E34 Touring 520 M50 Bj.05/1996
Standard

@ Soundflex

Ich denke hier will keiner wissen was geht, sondern was vielleicht geht.

Für alle Versicherungsvermittler die sich mit anderen unterhalten wollen. Ist aber nur für Vermittler.

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) Experten

Gruß

Hubertus
__________________
Gandalf
gandalf ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2004, 23:35   #4
Soundflax
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Soundflax
 
Registriert seit: 13.04.2002
Ort: Neißemünde
Fahrzeug: 530d 12/2018
Standard

@gandalf
Lieber Hubertus,

stehende Ovationen!!!
Ich habe ja schon viel gehört, aber was man hier noch so zu lesen bekommt, welche Ideen manche haben,
und welche Vorstellungen das haut die stärkste Mutter um...
Soundflax ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2004, 15:52   #5
tollkuehn
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 11.12.2003
Ort: düsseldorf
Fahrzeug: 730D F01 2013, Z4 M, Vw Tiguan 2014, Mercedes Viano 2012
Standard

Eine Variante kann klappen:

Du meldest den Wagen ab.
Sendest die Abmeldebescheinigung mit bitte um Vertragsaufhebung
(Beabsichtige in nächster Zeit keine Zulassung, bitte um Stornierung...BlaBlaBla "nächste Zeit" ist nicht rechtlich klar definiert) an den bisherigen Versicherer.

Dieser wird im Regelfall den Vertrag nicht nur "vorübergehend stilllegen" sondern stornieren
und Dir den entsprechenden Nachtrag zur stornierung nebst Abrechnung des Restbeitrages
(sofern vorherige Vertragslaufzeit mindestens 1 Jahr erfüllte und nicht erst seit 1.1. war, dann Kurzzeittarif laut AKB) zusenden.

Sobald Du dieses hast - kann dauern... kannst Du wieder auf Deinen Namen anmelden

Da der Versicherer den Vertrag seinerseits storniert hat, und dieser somit nicht wie bei der nur vorübergehenden
Stillegung schwebend wirksam ist (Thema Nachversicherung Haftpflicht und Ruheversicherungsrechte Kasko)
hat der Versicherer meines Erachtens den Anspruch auf ältere Rechte verwirkt.

Bescheidene Meinung des Versicherungsbetriebswirtes...
Vergleiche auch "Prölss/Martins Kommentare zum Versicherungsvertragsrecht".

Ob der Versicherer es dennoch versucht ist eine andere Frage - habe ich in der Praxis jedoch noch nicht erlebt.

Gruß - Michel
tollkuehn ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.01.2004, 15:55   #6
gandalf
U2U Geheimhalter
 
Benutzerbild von gandalf
 
Registriert seit: 30.01.2003
Ort: Dorsten
Fahrzeug: E34 Touring 520 M50 Bj.05/1996
Standard

Wie immer könnte funktionieren.

Gruß

Hubertus der nur das macht was funzt
gandalf ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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