Zitat:
Zitat von imoenvia
ja das sehe ich genauso wie du...
Leider sieht es der Händler nicht so. Seiner Meinung nach hat er die flackernde Öllampe beseitigt indem er den Sensor gereinigt hat.
Er hat das Geräusch ja auf das Getriebe/Wandler beschränken können. Gut für ihn...
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Warum soll das gut für den Händler sein ?
Wenn die Gewährleistung gilt, kann sie nicht durch irgendein Privatverständnis ausgehöhlt werden.
Getriebe und Wandler sollten zur Gewährleistung gehören.
Ich mache da einfach mal einen Analogieschluß zu einer (gängigen) Reparaturkostenversicherung, die Getriebe und Wandler als "Nichtverschleißteile" sieht und demzufolge Ersatz leisten würde.
Also nehme ich die gleiche Verpflichtung bei Deiner Interpretation des Gewährleistungsumfanges an.
Im Anhang der Leistungsauszug einer solchen Versicherung, der nur zeigen soll, dass nach gängigem Verständnis beim Automatikfahrzeug Getriebe und Wandler nicht zu den Verschleißteilen zählen.
Allerdings könnte Dein Fahrzeugalter, km-Leistung und Kaufpreis eine Rolle spielen, wenn daraus herleitbar wäre, dass Du eher einen Teileträger als ein fahrfähiges Fahrzeug mit TÜV und Gewährleistung gekauft hast. Aber das muß beidseits begründet werden.
Auch Dein Anwalt sollte Dir dezidiert anhand des Kaufvertrags seine Skepsis erklären.
Wie lange liegen Deine erste Fahrzeugabholung und Deine Geräuschfeststellung auseinander ?