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BMW 7er, Modell E32 |
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23.06.2007, 20:45
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#31
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-->Do not go Gentle<--
Registriert seit: 20.05.2006
Ort: Zeven
Fahrzeug: E32-750iL (EZ10.91)(Bj12.90)
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Also :
1: Auto,Fahrzeugschein etc. alles bei mir zu hause
2: Bezahlt habe ich bis jetzt die von mir in auftrag gegebene arbeit,sprich tüv und AU (90€).
3: es ist eine freie werkstatt die ehemals eine bmw vertragswerkstatt war!!!
4: Die von denen verbauten teile würden mich woanders 150€ kosten,einbau würde ich selbst machen mit meinem vater(gelern. kfz Mechaniker) vergleichsangebot meinerseit von 200€ wären also fair!!
mfg christoph
ps:müssen die bremsverschleissfühler jedes mal mitgewechselt werden??sind auf der rechnung nämlich nicht aufgeführt!
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23.06.2007, 20:51
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#32
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† 05.12.2021
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.05.2006
Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Zitat:
Zitat von Heffernan187
Also :
ps:müssen die bremsverschleissfühler jedes mal mitgewechselt werden??sind auf der rechnung nämlich nicht aufgeführt!
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Hallo,
wenn sie noch nichts angezeigt haben und vorsichtig ausgebaut werden, müssen sie nicht ausgewechselt werden.
Entschuldige, der Preis bei mir war ja für die E65 Beläge. So sind 200 als "Friedensangebot schon ok.
Gruß Horst
__________________
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23.06.2007, 20:55
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#33
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BMW-Fan
Registriert seit: 02.10.2004
Ort: Bad Pyrmont
Fahrzeug: 730 i (E32) 04.88,323 CI (E46),Mazda Station Wagon Bj.1990
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Hallo,
ich denke das die 200 Euro als Vergleichsangebot fair sind.
Das der Bremsverschleisskontakt nicht ausgetauscht wurde bestätigt den TÜV Bericht ( Bremsklötze kurz vor der Verschleissgrenze ).
Einen Bremsverschleisskontakt,der noch in Ordnung ist muss man nicht zwingend austauschen.
Gruss Dirk
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24.06.2007, 15:11
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#34
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-->Do not go Gentle<--
Registriert seit: 20.05.2006
Ort: Zeven
Fahrzeug: E32-750iL (EZ10.91)(Bj12.90)
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ok danke euch leute ich werd mal gucken was sich machen lässt und halte euch auf dem laufenden!!!!
wenn noch jemand tipps oder meinungen hat,-bitte posten!!!
mfg christoph
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24.06.2007, 15:23
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#35
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Bei Unsicherheiten bzgl. Auftrag und Rechnung kann man sich an KFZ-Schiedsstellen wenden.
Die sind auf sowas spezialisiert und können kompetent beraten.
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24.06.2007, 15:36
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#36
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Gesperrt
Registriert seit: 30.01.2007
Ort: Hong Kong
Fahrzeug: E38-1996, Mitsubishi Spacewagon 2005, Toyata Hiace 1992
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wenn dir die 500 eier so wichtig sind (sag bitte nicht es geht dir ums prinzip) solltest du auch mal nachdenken ein anderes auto zu kaufen. und vor dem tuv termin die brembelaege zu pruefen sollte eigentlich eine selbstverstaendlichkeit sein. Ich bin mir sicher die wekstatt hat es nut gut gemeint.
mfg
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24.06.2007, 15:40
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#37
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Zitat:
Zitat von WDRL
wenn dir die 500 eier so wichtig sind (sag bitte nicht es geht dir ums prinzip) solltest du auch mal nachdenken ein anderes auto zu kaufen. und vor dem tuv termin die brembelaege zu pruefen sollte eigentlich eine selbstverstaendlichkeit sein. Ich bin mir sicher die wekstatt hat es nut gut gemeint.
mfg
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Diese Aussage halte ich nun - mit Verlaub- für unqualifiziert.
In Hong Kong mag das so gang und gebe sein, aber hierzulande muss man einer Werkstatt schon nen Auftrag erteilen, bevor man abkassiert werden kann.
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24.06.2007, 16:00
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#38
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.06.2002
Ort:
Fahrzeug: xxx
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Diese Aussage halte ich nun - mit Verlaub- für unqualifiziert.
In Hong Kong mag das so gang und gebe sein, aber hierzulande muss man einer Werkstatt schon nen Auftrag erteilen, bevor man abkassiert werden kann.
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Richtig.....vor allem wäre ein kurzer Anruf beim Kunden doch des ganzen Problems Lösung gewesen 
Geändert von werty (24.06.2007 um 16:52 Uhr).
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24.06.2007, 16:49
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#39
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-->Do not go Gentle<--
Registriert seit: 20.05.2006
Ort: Zeven
Fahrzeug: E32-750iL (EZ10.91)(Bj12.90)
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Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Diese Aussage halte ich nun - mit Verlaub- für unqualifiziert.
In Hong Kong mag das so gang und gebe sein, aber hierzulande muss man einer Werkstatt schon nen Auftrag erteilen, bevor man abkassiert werden kann.
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sehe ich genau so... ein anruf hätte mir bzw der werkstatt alles erspart!!!
Natürlich geht es ums geld,wenn es eine rechung von 50€ gewesen wäre hätte ich die kohle bezahlt und gut wärs gewesen obwohl es trotzdem eine frechheit bleibt einfach am auto zu reparieren ohne einwilligung....-abgesehen davon das diese reparaturen nicht einmal von nöten gewesen wären für die plakette.
ich denke einfach man darf diese werkstätten nicht mit sowas durchkommen lassen 420€ sind (jedenfalls für mich) eine menge geld,und wenn ich dann noch höre das ist nunmal so du fährst halt ein 7er bmw,-dann könnte ich  kotz......
nur weil ich ein wagen fahre der vor 15 jahren mal 160000 DM gekostet hat,bin ich noch längst nicht reich,und muss meine kohle zum fenster rausschmeissen!!!
Fakt ist,-die reparatur war für den tüv nicht relevant,und wurde ohne meine einwilligung von der werkstatt trotzdem durchgeführt.
mfg christoph
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24.06.2007, 18:12
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#40
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Moderator
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Ruhrgebiet
Fahrzeug: S50B32
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Zitat:
Zitat von Heffernan187
....
Fakt ist,-die reparatur war für den tüv nicht relevant,und wurde ohne meine einwilligung von der werkstatt trotzdem durchgeführt.
mfg christoph
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Christoph,
Meine Sicht aus Erfahrung: Richtig ist das bestimmt nicht was die gemacht haben. Das dumme ist nur dass Du nix schriftliches hast, die aber auch nicht. Wenn Du einen Anwalt hast den Du mal fragen kannst OHNE dass der gleich dein Portemonaie ausräumt würde ich das evtl. tun bevor ich mit denen spreche um halbwegs auf der Höhe zu sein - man kann hier viel fabulieren, aber der Anwalt kennt die Paragraphen. Sollte die Sache eskalieren bedenke dass vor Gericht recht gesprochen wird und nicht Gerechtigkeit geübt, und bei fast jedem Anwalt ein unsichtbares Schild mit der Aufschrift "Um keinen Preis einen Streit vermeiden" über der Tür hängt. Mit Gutachtern und Gerichtskosten etc. blabla bezahlst Du zwar evtl. nur die Hälfte, aber dafür das doppelte und dreifache an Gebühren. Also zu den Herren hin und eine Einigung versuchen, zumindest als ersten Weg. Es kann sehr gut sein dass die auch wissen das der Gang zum Gericht die schlechtere (teurere) Lösung ist.
Grüsse
Michael
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