kommt immer darauf an, wie schnell die das beim Zoll bearbeiten in D. oder ob es so durchgeht ohne Pruefung.
Hatte schon mal was nach nach D geschickt, das hat 3 Wochen gedauert, dann wieder nur 5 Tage weil es einfach durch ging ohne Zollpruefung.
Das faellt ja eh unter den Freibetrag, aber weil das Paket etwas gross ist, wird es wohl immer geprueft.
Uebrigens wird die Wertgrenze fuer Kleinsendungen ab 1.12.2008 angehoben:
Durch die jetzt im Amtsblatt der EU veröffentlichte Verordnung (EG) Nr. 274/2008 wurde unter anderem die Wertgrenze für die Kleinsendungen (Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 - ZollbefreiungsVO) von derzeit 22 Euro auf 150 Euro angehoben. Die Verordnung und die damit erhöhte Wertgrenze tritt am 01. Dezember 2008 in Kraft. Kleinsendung bis zu dieser Wertgrenze sind bei direktem Versand aus einem Nicht-EU-Staat zollfrei und in Deutschland auch von der Einfuhrumsatzsteuer befreit. Maßgeblich für diese Wertgrenze ist der Warenwert einschließlich der ausländischen Umsatzsteuer, aber ohne Versandkosten. Als eine einheitliche Sendung gilt dabei jede Warenmenge, die an demselben Tag von demselben Lieferanten an denselben Einführer abgesendet worden ist und von derselben Zollstelle abgefertigt wird.
Beachten Sie auch, das bestimmte alkoholische Getränke, Tabakwaren und Parfüms/Eau de Toilette von der Zollfreiheit ausgenommen sind.
Geschrieben am Montag, 7. April 2008 | Zollrecht |
http://www.meisen.info/kleinsendunge...llverkehr-2685