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BMW 7er, Modell E38
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Alt 20.01.2015, 18:32   #51
M3-Atze
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Ich habe mir, nach kurzer Zeit, wieder einen Satz gekauft. Beim ersten sterben
nach u. nach die SMD-LED,s.
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Alt 20.01.2015, 18:39   #52
MR1580
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Ich hab meine von @ BerlinTaxi bekommen und die sind erste Sahne! Kein Basteln, alte raus neue rein freuen.
__________________
Lg aus Berlin
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Alt 20.01.2015, 18:53   #53
PacificDigital
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nuja... Panikmache
Wenn ich nun deine Aussage wörtlich nehme und dann Scheinwerfer aus einem F01 in meinen E38 einbaue... dann habe ich Scheinwerfer mit der E-Kennzeichnung und rassel trotzdem mit Pauken und Trompeten durch.... da die Scheinwerfer lediglich in Verbindung mit einem F01 zulässig sind!
Gut, bei den Kennzeichenleuchten ist das natürlich kein Thema, solange die Dinger nicht blenden (und das habe ich schon extrem erlebt) sagt doch kein Mensch was... insbesonders wenn die komplette Leuchte die E-Kennzeichnung hat und bauartbedingt auch vernünftig passt...
__________________
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Alt 20.01.2015, 18:59   #54
MR1580
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Ort: Berlin/ Frohnau
Fahrzeug: A6 4f Avant
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Und was und ist mit denen die ihre Front komplett umbauen und alles durch den Tüv bringen?
Also zb eine e65 Front an ein e36 bauen.
Oder e60 an e39, hab ich schon gesehen!
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Alt 20.01.2015, 19:35   #55
PacificDigital
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jau... das ist ne gute Frage... diese Umbauten gibt es, ob es da ne spezielle Abnahme gibt.... keine Ahnung! Aber dann kannst du ja auch wegen der0 Kennzeichenbeleuchtung nen komplettes F01-Heck verbauen... dann klappt es auf alle Fälle
Im Ernst... vernünftige Kennzeichenleuchten in die originale Halterung und wenn möglich mit E-Kennzeichnung bringen sicher keine Probleme... Meine sind ohne E-Kennzeichen und der TÜV'ler war begeistert... auch wegen der Rückfahrkamera
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Alt 20.01.2015, 19:58   #56
MR1580
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Ja, die cam will ich auch noch !
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Alt 20.01.2015, 20:25   #57
mystica
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Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
Standard

Zitat:
Zitat von Arcticbear Beitrag anzeigen
Wer an seinem zugelassenem Fahrzeug mit Betreibserlaubnis Bauteile verbaut oder zugelassene Teile verändert und für dies keine Zulassung meist auch nur ABE hat verliert die Straßenzulassung. Damit die Betriebserlaubnis!

Fahrer in grenznahen Gebieten aufgepasst! Die ausländischen Behörden rund um Deutschland sind da weniger human und Strafen noch erheblich empfindlicher als im LOWpreis Land Deutschland!

Nur mal so am Rande!
Hallo,

nur mal so aber nicht am Rande sind deine Aussagen heutzutage nicht mehr richtig und außerdem sehr schwammig.

Zum Beispiel bei Lampen und Leuchten benötigt man keine Zulassung oder ABE. Es genügt wenn die Leuchte Bauartgenehmigt ist. Ist also eine E1 Kennzeichnung auf der Leuchte, so darf diese auch verbaut werden, unabhängig an welchem Fahrzeug, solange es sich nicht um fahrzeugspezifische Leuchten handelt.

Die Aussage das im Ausland noch stärker kontrolliert wird und noch stärker bestraft wird, wird so wohl kaum irgendwie belegbar sein. Die ausländischen Ordnungshüter werden wohl mit unserer StVZo sicher etwas überfordert sein und mit Sicherheit nicht so bewandert sein, das sie genau sagen können was an einem "Deutschen Fahrzeug" in Deutschland erlaubt ist und was nicht. Darum geht es aber, denn ein deutsches Fahrzeug muss dem Deutschen Recht entsprechen und nicht dem tschechischen oder italienischen oder sonstwas.

Schöne Grüße
Horst
__________________

Geändert von mystica (20.01.2015 um 20:31 Uhr).
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Alt 02.02.2015, 16:53   #58
Schinko_74
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Ort: Homburg
Fahrzeug: 745i 02/2004 , Polo Variant '98
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Zitat:
Zitat von mystica Beitrag anzeigen
Hallo,

nur mal so aber nicht am Rande sind deine Aussagen heutzutage nicht mehr richtig und außerdem sehr schwammig.

Zum Beispiel bei Lampen und Leuchten benötigt man keine Zulassung oder ABE. Es genügt wenn die Leuchte Bauartgenehmigt ist. Ist also eine E1 Kennzeichnung auf der Leuchte, so darf diese auch verbaut werden, unabhängig an welchem Fahrzeug, solange es sich nicht um fahrzeugspezifische Leuchten handelt.

Die Aussage das im Ausland noch stärker kontrolliert wird und noch stärker bestraft wird, wird so wohl kaum irgendwie belegbar sein. Die ausländischen Ordnungshüter werden wohl mit unserer StVZo sicher etwas überfordert sein und mit Sicherheit nicht so bewandert sein, das sie genau sagen können was an einem "Deutschen Fahrzeug" in Deutschland erlaubt ist und was nicht. Darum geht es aber, denn ein deutsches Fahrzeug muss dem Deutschen Recht entsprechen und nicht dem tschechischen oder italienischen oder sonstwas.

Schöne Grüße
Horst
und was ist wenn der Chinese einfach eine E Nummer draufmacht? Dann bin ich der Dumme?
Schinko_74 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2015, 17:17   #59
PacificDigital
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Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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ja, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
[OT]was soll so ein unnötiges Vollzitat im direkt folgenden Post?[/OT]
PacificDigital ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 02.02.2015, 20:48   #60
mystica
† 05.12.2021
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Ort: Mengkofen
Fahrzeug: F 39 BMW X2 xDrlve25e (12/20) - E 31-850i(07/91)F12 640D (12/11) Z3 2.8 E36/7 (05.97)
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Stimmt so auch wieder nicht, denn Du bist ja nicht unwissend, sondern hast Dich genau an das Recht gehalten. Du bist Laie und kein Fachmann, somit kann man dich nicht für "Betrug" verantwortlich machen - Im Normalfall - da hier aber wieder Deutsches Recht und noch viel schlimmer Deutsche Richter dafür verantwortlich sind, würde ich dafür meine Hand nicht ins Feuer legen.
mystica ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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