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Alt 24.05.2015, 19:12   #51
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von KaiMüller
 
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

Keiner regt sich auf und kein Mensch hier im Forum sagt dir, wie du dein Leben leben sollst.

Aber was wir (in aller Ruhe) tun ist eben eine wahrheitsgetreue Darstellung der Bedingungen und der Rechtslage (mit evtl. Konsequenzen, welche dann eben als mündiger Bürger zu tragen wären), die nun mal gültig ist.
Mit diesen Fakten kann dann wegen mir jeder anfangen was er möchte- mit einer Ausnahme: er kann sie nicht bestreiten.

Es ist und bleibt illegal ohne Alternative.
Für andere Leute die hier im Forum lesen mag das von Relevanz sein, wenn auch für dich nicht.

Und warum der Thread jetzt geschlossen werden soll ist mir schleierhaft. Seit wann bestimmst du darüber- ist ja nichtmal deiner?

Geändert von KaiMüller (24.05.2015 um 19:18 Uhr).
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 24.05.2015, 20:46   #52
Bavarian740i
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 10.06.2014
Ort: Cottbus
Fahrzeug: E38-740i (05.95)
Standard

Oliv8 :
Zitat:
Ich weiß echt nicht waum ihr euch so aufregt.
Es regt sich ja keiner auf. Ich zumindest nicht. Falls es bei dir so ankam dann tut es mir leid.
Ich wollte dich nur,da ich mich ausgibig damit beschäftigt habe, darauf hinweisen das es nicht möglich ist die vorderen Seitenscheiben und Frontscheibe LEGAL zu tönen und einzutragen. Die Werkstönung außen vor.

Ich werde mir auch einfach eine nicht so dunkle aber verspiegelte Folie auf die scheiben kleben. Wenn ich dann angehalten werde dann kann ich sie noch abkratzen. Diejenigen die sie haben tauchen/fluten lassen haben da pech
Bavarian740i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2015, 08:34   #53
Thom-728i
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Thom-728i
 
Registriert seit: 11.03.2010
Ort: Fürth
Fahrzeug: E38-728i (10.97) , E46-323ci ( 05.2000 ) Cabrio, E63-645ci (08.2005)
Standard

Hallo,

ob das jemanden gefällt oder nicht und ob er das macht oder nicht ist jedem seine Sache , sein 7er gehört ja ihm und da kann jeder damit machen was er will .

Auf Nachfrage bei unseren TÜV Prüfern hier bei uns im Haus und die kannten das auch mit den
Augen , gab es eine ganz klare Aussage.

Es ist Verboten die vorderen Scheiben egal wie nur ein Prozent zu tönen. Es ist nur die Werkstönung erlaubt und da hilft auch kein Attest.

Aber machen könnt ihr es gerne .

Gruß Thom -728i
__________________
Im Gedenken an meinen Meister Roland Martin , der am 15.11.2014 von uns ging aber im Herzen immer dabei ist
Thom-728i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2015, 12:52   #54
M8-Enzo
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 17.02.2004
Ort: Werne
Fahrzeug: BMW 850Csi & BMW 323iA Tour
Standard

Hallo zusammen,

da ich selbst einmal Betroffener war bzgl. einer Tönung der vorderen Seitenscheiben kann ich nur bestätigen was Kai und McLane etc. geschrieben haben.

Auch bei meinem damaligen Auto hat es bei der TÜV-Abnahme mehrfach KEINERLEI Probleme bzw. Beanstandungen gegeben obwohl die vorderen Seitenscheiben nachträglich getönt waren.
Es wurde damals ebenfalls eine TÜV-Eintragung in den Papieren zuvor vorgenommen, also nicht nur eine externe ABE beigefügt. Aus diesem Grund hat es, außer einem etwas überraschten Blick der TÜV-Prüfer, niemals eine Diskussionen etc. gegeben. Alles war rechtens & OK.

Auch ich war aus diesem Grund ernsthaft davon überzeugt, daß diese (spezielle) Tönung ordnungsgemäß und rechtskonform war.
Auch ich habe mich nicht be-irren lassen wenn es von anderen hieß (auch in Foren!) "das ist dennoch verboten" da ich absolut keine rechtliche Grundlage für ein gemeinsames generelles Verbot aber gleichzeitiger schriftlicher Genehmigung inkl. TÜV-Eintragung in meinen Papieren sah.

Das Ganze ging auch eine ganze Weile gut. Doch dann holte mich bei einer Polizeikontrolle auf der BAB die Realität ein ...!
Trotz aller Diskussionen und vorliegende "Beweise" hat sich der Polizist nicht überzeugen lassen. Er sagte nur abschließend zu mir, daß ihm - bis auf in Amerika zugelassene Fahrzeuge mit entsprechenden dunklen vorderen Scheiben - keinerlei Sondergenehmigungen bekannt sind und ich nun aufgrund der Anzeige jedoch die Gelegenheit habe zu beweisen daß ich im Recht bin udn er im Unrecht. Die Anzeige würde dann ggf. fallen gelassen werden sofern ich wirklich Recht habe.

Doch bereits bei dem nachfolgenden Gespräch mit einem Rechtsanwalt wurde mir von ihm bestätigt, daß der Polizist Recht hat --- also genau das was Kai ebenfalls sehr präzise formulierte.
Ich hätte wohl, - gemäß Aussage des Anwaltes, - sogar noch Glück gehabt denn der Polizist hätte - theoretisch & rechtlich gesehen - sogar sofort mein Auto still legen können - auf der BAB und auf MEINE Kosten!

Für mich ist es selbst heute nicht nachvollziehbar wie man eine "rechtskonforme" TÜV-Eintragung für eine komplett verbotene Veränderung bekommen kann ...

Diese damalige "Erkenntnis" hat mich nicht nur teuer Geld gekostet, sondern auch noch Punkte in Flensburg sowie ordentlich Nerven!

Es ist schade, daß alle Jahre wieder immer wieder Interessierte mit diesem Thema anfangen und scheinbar schlichtweg die wirklichen Gegebenheiten nicht akzeptieren wollen.
Es ist sicherlich verständlich, daß es ärgerlich ist wenn man sein Vorhaben "kaputt geredet" bekommt, - aber die abratenden Hinweise der Leute sind doch keinesfalls persönlich gemeint, sondern man will doch nur vor völlig unnötigen Schaden bewahren.

Wem das alles natürlich komplett egal ist, der soll und wird auch machen was er für richtig hält. Allerdings habe ich den Verdacht, daß diese Leute dann ggf. ihr Geld viel zu leicht verdienen, oder sogar dem eigenen Geld "böse" sind.

Wie die "Kontra-Beiträge" zuvor muß auch ich im Sinne jedes Einzelnen davon abraten die vorderen Seitenscheiben zu tönen. Es gibt unter Garantie (teuren) Ärger --- früher oder später! Und heute weiß ich, daß das alles absolut vermeidbar war.

Gruß aus Werne

Guido
__________________
Der Instrumentenkombi-, Klimabedienteil-, Bordcomputer- & Navi-Chirurg!
M8-Enzo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2015, 22:26   #55
bikermike
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von bikermike
 
Registriert seit: 08.08.2013
Ort: Bad Liebenzell
Fahrzeug: E38-735i (04.98)
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Hallo,

aber wenn man nicht einmal einer TÜV-Eintragung trauen kann....
Wofür ist dieser Verein dann da?
Auf nix ist mehr Verlass

Gruß Mike
bikermike ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2015, 22:39   #56
McClane
V8-Liebhaber
 
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
Standard

Zitat:
Zitat von bikermike Beitrag anzeigen
Hallo,

aber wenn man nicht einmal einer TÜV-Eintragung trauen kann....
Wofür ist dieser Verein dann da?
Auf nix ist mehr Verlass

Gruß Mike
Der TÜV trägt sowas nicht ein. Auch nicht die DEKRA oder sonstwer. Auf solche Gefälligkeitsgutachten fallen nur Deppen rein.
McClane ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2015, 00:07   #57
KaiMüller
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
Standard

Doch, doch. Solche Eintragungen werden gemacht. Reichlich. Von TÜV und DEKRA.

Und im Gegensatz zu Guido kann ich mir das sogar erklären. Es gibt da zwei Möglichkeiten:
1. Ahnungsloser Prüfingenieur, der seinen Beruf wechseln sollte.
2. Korrupter Prüfingenieur, der seinen Beruf wechseln sollte.

Beides gibt häufig genug.
KaiMüller ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2015, 02:29   #58
Claus
State of Independence
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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So sieht es aus, es ist definitiv verboten. Und wer meint, bei einer Kontrolle lediglich mit der Aufforderung zur Entfernung der vorderen Seitenfolien davonkommen zu können, hat falsch gedacht: Es gibt Punkte und eine Geldstrafe.

Als ob das aber noch nicht schlimm genug wäre: Was ist, wenn ein Unfall passiert? Mit einem Auto, dessen ABE erloschen ist, möchte ich keinen Unfall haben! Konkret: Kann derjenige es mit seinem Gewissen vereinbaren, nachts einen Unfall aufgrund eingeschränkter Seitensicht (mit)verursacht zu haben? Ich glaube auch kaum, dass man in der Lage sein dürfte, in Grenzfällen beweisen zu können, man hätte den Unfall mit seinem Auto ohne Folien auch nicht verhindern können. Einen Trost gibt es: Die Versicherungen können einen nur bis 5.000 Euro in Regress nehmen, in Fällen von Vorsatz (davon ist beim Aufbringen von Folien oder Flutungen auszugehen) bis 10.000 Euro. Mehr ist es nicht, kann man ja locker aus der Portokasse zahlen...

NB: Und auch im "Gelobten Land der Folienfetischisten", also den USA, sind "tinted windows" nicht überall erlaubt bzw. es gelten unterschiedliche Vorschriften bezüglich der Tönungsgrade. So kann es passieren, dass man selbst in seinem schönen Florida jahrelang unbehelligt umeinanderfährt und hinter der Grenze des nächsten Bundesstaats bekommt man ein "Ticket"...
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2015, 09:39   #59
M8-Enzo
Erfahrenes Mitglied
 
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Registriert seit: 17.02.2004
Ort: Werne
Fahrzeug: BMW 850Csi & BMW 323iA Tour
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Tja, - leider muß man - zumindest war es bei mir der Fall - erst selbst den Schaden erleiden. Erst dann wird man "schlauer".
Ich hatte das Auto damals von einem Fahrschullehrer als sein Privatwagen gekauft --- das ist aber schon viele Jahre her. Ob, und wenn ja, welche Beziehungen er zu TÜV etc. hatte ist mir nicht bekannt.
Beim Kauf sagte er mir zwar, daß es trotz Eintragung Probleme geben könnte, - er aber bislang aufgrund der Schriftstücke nie Ärger beim TÜV hatte.
Aber zu dem Wagen gehörte sowieso ein regelrechtes "Buch" mit ABE´s etc. da sehr viel eingetragen werden mußte. Ich hatte sogar zum Fahrzeugschein einen zweiten "Zettel" mit Eintragungen angetackert bekommen ...

Wenn ich heute Bilanz ziehe kann auch ich nur den Verdacht bestätigen, daß es sich in meinen Fall wohl nur um eine Art "Gefälligkeitsgutachten/-eintragung" handelte die bei den meisten sicherlich im ersten Moment Eindruck verschafft und somit den eher typisch folgenden Ärger vermindert.
Aber wirklich helfen ...?! Leider nicht.

Auch in den Werkstätten war man bzgl. der Eintragung überrascht und sagte letztlich gesehen immer nur "sei froh daß Du die Eintragung hast". Aber einen für mich unmißverständlichen Hinweis, daß es im Falle eines Falles (z.B. Unfall mit Personenschaden) echten Ärger geben kann, der wurde mir nie zuvor vermittelt.
Claus hat das Stichwort genannt. Mein damaliger Anwalt erklärte mir den Sachverhalt quasi (im Groben) vergleichbar. Insb. bei einem Personenschaden wird häufig detaillierter ermittelt. Und wenn dann mein Unfallgegner und/oder der Versicherungsgutachter beweisen kann, daß aufgrund der dunkleren Scheiben der Unfall auch nur ansatzweise vermeidbar und/oder gemildert hätte werden können, man sofort mit in dem "Boot" sitzt (z.B. Sichtbehinderungen).

@ Mike
Ja, ...! Diese Frage hatte ich mir damals auch so gestellt! Aber ich habe den Verdacht, daß es sich in meinen Fall alles andere als um die übliche Abwicklung/Vorgehensweise handelte. Somit ist es sicherlich nicht korrekt sogleich den kompletten TÜV in Frage zu stellen.

@ McLane
Heute sage ich "Du hast Recht, ich war zu diesem Zeitpunkt bzgl. dieses Thema zu naiv". Nenne mich meinetwegen somit ein Depp in dieser Beziehung". Aber versuche den Sachverhalt auch einfach mal aus meiner damaligen Sicht zu sehen. Ich fand damals die dunkleren Scheiben vorne ganz schick. Und durch die "amtliche" Eintragung, der ABE und den sichtbaren Prüfsiegeln innerhalb der Scheiben war - für mich - auch alles Rechtskonform. Jede TÜV-Abnahme erfolgte, nach gesonderter Kontrolle der Eintragung, ohne jegliche Hinweise, daß das doch nicht rechtskonform ist. Auch bei Werkstattaufenthalten hieß es immer nur "Naja, - ungewöhnlich, aber Du hast es ja schriftlich und ist somit OK" ...
Wenn solche "Verantwortlichen" bestätigen, daß alles topp ist und ich diese dunklen Scheiben sowieso haben wollte, dann hatte ich damals jede gegenteilige Aussage als schlichtweg "falsch" ausgelegt. Ich habe es schlichtweg nicht geglaubt!
Warum auch sollte ich diesen fremden Aussagen glauben? Ich hatte ja schließlich den "Beweis" schriftlich in der Hand das ICH im "Recht" war ...
Würdest Du Dich als "unbewußt Unwissender" dann anders verhalten?

@ Kai
Ja, - es passiert zwar nur sehr selten, aber hin und wieder bekomme ich mit, daß Autos abgenommen werden bei denen z.B. die Räder bzw. die Reifen/Felgen-Kombi sehr deutlich über die Außenkante des Kotflügels hinaus ragen --- welches meines Wissens nach ja ebenfalls verboten ist. Sind die Räder eingetragen ist scheinbar alles OK ...? Aber ich kenne mich da nicht aus. Da stehe ich dann auch und habe innerliche Fragezeichen, weil dieses "Hinausragen" meines Wissens nach ebenfalls verboten ist.

@ Claus
Ja, - das ist der Grund warum ich als Betroffener meine eigenen Erfahrungen hierzu geschrieben habe.
Ich verstehe die Interessierten und erkenne auch die Sichtweise dieser. Aber hätte MIR damals jemand unmißverständlich den wirklichen Sachverhalt und die unangenehmen Folgen klar gemacht, dann hätte ich die dunklen Scheiben sofort entfernt. Vielleicht handelte es sich in meinem Fall auch um ein Image-Problem in Bezug vom WEM die Aussage kommt. Denn es von der "Wirkung" bekanntlich ein Unterschied ob ein "Nachbar", oder "ein Kumpel" oder ein "Forenmitglied" Dinge sagt/schreibt, die ich ggf. innerlich nicht hören möchte, oder ob die gleichen Dinge mir ein Rechtsanwalt, ein Polizist oder ein Versicherungssachvertändiger oder ein Richter mitteilt ...

Aber entscheiden muß natürlich jeder für sich selbst was er für angebracht hält. Ich selbst finde es nur gut und im Sinne eines Forums wenn man VORHER über die wirklichen Sachverhalte aufgeklärt wird. Aussagen, die zwar zu den eigenen individuellen Vorstellungen passen, liest (und glaubt) man natürlich viel lieber, aber was nutzen einem diese Aussagen wenn diese rechtlich irrelevant oder sogar schlichtweg falsch sind?

Gruß aus Werne

Guido
M8-Enzo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 26.05.2015, 09:59   #60
McClane
V8-Liebhaber
 
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
Standard

Ich schreibe das nur deshalb in dieser Deutlichkeit so auf, weil jeder hier ganz genau weiß, dass das unzulässig ist!
Diese ganze Schönrederei ist genauso langweilig wie nutzlos.
Und absolut lächerlich finde ich diese gebetsmühlenartige Wiederholung der angeblich zugelassenen Lichtdurchlässigkeitswerte, die durch das Aufbringen einer Folie nicht unterschritten werden.
McClane ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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Stichworte
folie, scheiben tönen, schwarz


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