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26.05.2015, 11:17
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#61
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 17.02.2004
Ort: Werne
Fahrzeug: BMW 850Csi & BMW 323iA Tour
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Die Betroffenen versuchen verständlicherweise dennoch zu rechtfertigen, daß es eben Ausnahmen geben kann/soll. Schließlich will kaum jemand zugeben, daß er im Unrecht ist oder auch schlichtweg keine Ahnung von der Materie hat.
Und so lange es Personen gibt die die Aussage bestätigen, daß es dennoch "Ausnahmegenehmigungen" gibt wenn - was auch immer - erfüllt ist, wird dieses Thema auch immer, gerade bei den "Neuen", ein Thema bleiben bei dem sich die Beteiligten immer wieder die gleichen Argumente um die Ohren hauen.
Erst wenn man SELBST derjenige ist der den Schaden hat, erst dann weiß man wo der Hammer wirklich hängt.
So lange man Unbeteiligter ist, oder daneben steht, oder so lange selbst bei Kontrollen nichts passiert, wird es immer Leute geben die sagen "da passiert nichts, also ist es in Ausnahmefällen erlaubt".
Wie gesagt, - mehr als unmißverständlich auf den wirklichen Sachverhalt hinweisen kann man nicht. Alles Weitere muß der Fahrer selbst verantworten.
Gruß aus Werne
Guido
__________________
Der Instrumentenkombi-, Klimabedienteil-, Bordcomputer- & Navi-Chirurg!
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26.05.2015, 11:57
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#62
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 08.08.2013
Ort: Bad Liebenzell
Fahrzeug: E38-735i (04.98)
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Hallo, ich will den TÜV natürlich nicht schlecht machen. Die haben sich, zumindest in meiner Gegend, sehr positiv entwickelt.
Aber mich erschreckt die Tatsache, dass eine TÜV-Eintragung in den Papieren (ob richtig oder falsch) offenbar keine Rechtssicherheit bietet. Damit würden doch eigentlich alle Eintragungen/Abnahmen wertlos.
Gruß Mike
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26.05.2015, 12:23
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#63
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Mitglied
Registriert seit: 23.05.2015
Ort: Salzburg
Fahrzeug: 525tds 1995, 730d 2015
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Ich habe mal tönen lassen und bin beim nächsten TÜV glat durchgefallen, obwohl es kaum dunkler als die Serie ausfiel.
Der "Töner", der versicherte, das er das schon hunderte Male gemacht hat, zuckte nur mit den Schultern.
Also wenn, dann schriftlich geben lassen !
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26.05.2015, 12:44
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#64
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State of Independence
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
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Zitat:
Zitat von bikermike
Aber mich erschreckt die Tatsache, dass eine TÜV-Eintragung in den Papieren (ob richtig oder falsch) offenbar keine Rechtssicherheit bietet. Damit würden doch eigentlich alle Eintragungen/Abnahmen wertlos.
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Das ist halt das Problem, dass es Leute bei den Prüforganisationen gibt, die ihren Job nicht richtig gemacht haben - sei es aus Unkenntnis, sei es aus Vorsatz.
Aber: Mit einer solchen Eintragung kann man mit einem guten Anwalt billig(er) aus der Sache rauskommen. Dies gilt umso mehr, wenn man das Auto schon mit der Eintragung gekauft hat. Leider gilt in unserem Lande der manchmal an der Realität vorbeigehende Leitspruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", was aber nicht bedeutet, dass es keine mildgesinnten Richter in solchen Fällen gibt. Dafür haben wir z.B. in Deutschland (noch) keine Halterhaftpflicht. Im Großen und Ganzen steht unser Rechtssystem im internationalen Vergleich gar nicht so schlecht da. Auch nicht in Bezug auf zu erwartende Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen. Fahrt mal nur 2-3 (!) km/h in anderen Ländern zu schnell, schon wird man zur Kasse gebeten. Also für "Vergehen", die hierzulande im Toleranzbereich untergehen. Noch krasser ist es, wenn man 20 km/h zu schnell fährt, da wird man in manchen Ländern (wie der Schweiz) gleich standrechtlich erschossen. 
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe
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26.05.2015, 16:24
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#65
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Zitat:
Zitat von Claus
Aber: Mit einer solchen Eintragung kann man mit einem guten Anwalt billig(er) aus der Sache rauskommen. Dies gilt umso mehr, wenn man das Auto schon mit der Eintragung gekauft hat. Leider gilt in unserem Lande der manchmal an der Realität vorbeigehende Leitspruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", was aber nicht bedeutet, dass es keine mildgesinnten Richter in solchen Fällen gibt. Dafür haben wir z.B. in Deutschland (noch) keine Halterhaftpflicht.
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Stimmt nicht ganz...
Ich verweise mal auf die §§ 19, 31 StVZO hin. Der Halter ist für. Den ordnungsgemäßen Zustand verantwortlich (es sei denn, Du meintest etwas anderes).
Und @Werner, was soll das bringen, wenn du das schriftlich hast?!
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26.05.2015, 16:34
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#66
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.06.2014
Ort: Cottbus
Fahrzeug: E38-740i (05.95)
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WernerR : Mit dem Schriftstück kannst du dir gepflegt den hintern abwischen, nachdem du die sanitäre Entspannung vollzogen hast.  Wie ich es schon sagte, es gibt keine Möglichkeit die Tönung der vorderen Scheiben eintragen zu lassen. Zumindest nicht offiziell und 100% Wasserdicht.
Die Folierung/Flutung der vorderen Scheiben ist IMMER auf eigene Gefahr, und man muss mit den Konsequenzen leben.
Folierung : abkratzen
Fluten : Stilllegung
Falls sich jemand nicht den ganzen Thread durchlesen möchte...
Beamte dürfen grundsätzlich die Eintragung oder ABE anzweifeln, und die Vorführung bei einer technischen Prüfstelle anordnen. Entweder sofort über einen Mängelschein

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26.05.2015, 16:56
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#67
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2007
Ort: Daheim
Fahrzeug: G31 M550d, F32 428i
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Zitat:
Zitat von McClane
Und @Werner, was soll das bringen, wenn du das schriftlich hast?!
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Privatrechtliche Erwägungen, denke ich
Ist entgegen schriftlicher Zusicherung ein legaler Betrieb im veränderten Zustand nicht möglich ist evtl. das Geld wieder zu bekommen 
Geändert von KaiMüller (26.05.2015 um 17:16 Uhr).
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26.05.2015, 17:22
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#68
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 10.06.2014
Ort: Cottbus
Fahrzeug: E38-740i (05.95)
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KaiMüller : Stimmt. Daran hab ich momentan nicht gedacht. Ich glaube aber nicht das eine Firma ein Schriftstück herrausgeben wird auf das Sie festgenagelt werden kann. 
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26.05.2015, 17:33
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#69
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V8-Liebhaber
Registriert seit: 08.05.2014
Ort: Düsseldorf
Fahrzeug: G30 M550i
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Zitat:
Zitat von KaiMüller
Privatrechtliche Erwägungen, denke ich
Ist entgegen schriftlicher Zusicherung ein legaler Betrieb im veränderten Zustand nicht möglich ist evtl. das Geld wieder zu bekommen 
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Haben hier schon Leute versucht und sind gescheitert.
Viel Glück.
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26.05.2015, 17:50
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#70
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Gast
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Mich würde es brennend interessieren, welchen Rechtscharakter solch eine Eintragung dann überhaupt hat. Hat dazu jemand etwas?
Ich muss mich doch auf so etwas verlassen und im Zweifel die Schuld von mir weisen können. Zumindest sollte man doch den entstandenen Schaden vom Prüfer einklagen können. Klar - Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe aber ich sehe die Funktion des TÜV's oder Co. darin, Auskunft über Rechtskonformität zu geben und nicht nur haltlose Einschätzungen.
Wenn wir in der Wirtschaftsprüfung Gutachten abgeben, haften wir ja auch für die getroffenen Aussagen.
Die einzige Erklärung die ich bisweilen habe ist, dass es sich stets um Gefälligkeitsgutachten gehandelt hat, bei denen der Rechtsweg dann nicht bestritten wurde.
Nichts desto trotz würde mich interessieren, was Eintragungen wert sind. Die bisherige Wertschätzung davon in diesem Thread ist etwas verstörend.
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