BMW 7er, Modell E32 |
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01.06.2004, 09:19
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#1
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: Alpina B12
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EDC-Schalter - wieder zum Gericht.
Hallo Leute, einige erinnern sich sicher noch an meinen Beitrag zu dem Verkauf meines B12.
Diesen hier!
Zweimal hat nun schon der Anwalt des Klägers den Gerichtstermin abgesagt und danach sofort wieder einen Vergleich von mittlerweile 1000€ eingeräumt.
Nun ja, am Donnerstag ist es soweit, Gerichtstermin. Bin relativ gut vorbereitet, aber mir fehlt noch was.
Mein EDC-Schalter hat durchgehend geleuchtet, nicht geblinkt oder ist wieder ausgegangen. Leider bekomme ich nirgendwo eine Bestätigung das es so richtig ist. Ob bei BMW in München oder bei der NL in Essen. Die Meister sagen zwar das es richtig ist aber können/wollen es nicht schriftlich bestätigen.
Meine Frage: Existiert irgendein Dokument in dem steht wie das Verhalten des Lämpchens richtig ist?
Könnt ihr mir evtl. einen Link schreiben oder steht was im TIS darüber?
Wäre schon glücklich wenn mir der eine oder andere E32 Fahrer mit EDC sagen könnte das es bei Ihm auch so ist.
Mein Anwalt sagt wenn das so richtig ist, und ich sowie Freunde von mir das Umschalten des EDC gespürt haben - könne man mir keine Arglist vorwerfen. Außerdem war der Wagen drei Wochen vorm Verkauf in der NL Essen, um ihn durchsehen zu lassen - wollte eben so einen Ärger vermeiden - auch da ist das EDC nicht aufgefallen. Andere Dinge schon, wurden auch behoben - daher die 1284€.
Kann schon jetzt nicht mehr schlafen. Mal wieder sehen was wird...
Danke Andre
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01.06.2004, 09:35
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#2
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 13.01.2003
Ort: Berg / Pfalz
Fahrzeug: E32 730i / 3.5R6
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Zitat:
Existiert irgendein Dokument in dem steht wie das Verhalten des Lämpchens richtig ist?
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Da sollte mal jemand fuer Dich in der Betriebsanleitung nachschauen.
Gruss Manu
__________________
Heute ist der erste Tag vom Rest meines Lebens.
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01.06.2004, 09:41
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#3
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: Alpina B12
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Hallo Manu,
in der BA nachzusehen war auch mein erster Gedanke, aber da ist nur der Schalter beschrieben, bezüglich der Stellungen und wofür er ist.
Nicht aber die Bedeutung der Leuchte - leider!
Andre
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01.06.2004, 09:44
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#4
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 850Ci (11/92); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Auf S. 47 (BA E 32 von 1992, deutsch) steht´s:
"In Zündschlüsselstellung 2 ist die gewählte Schalterstellung beleuchtet."
Bilderupload klappt ja momentan leider nit...
Hast Du noch eine BA? Sonst maile ich Dir die betreffende Seite als Bilddatei.
Grüße
Olli
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01.06.2004, 11:36
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#5
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nicht mehr dabei
Registriert seit: 12.05.2002
Ort:
Fahrzeug: keines
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Zitat:
Zitat von littleblue
...Mein Anwalt sagt wenn das so richtig ist, und ich sowie Freunde von mir das Umschalten des EDC gespürt haben - könne man mir keine Arglist vorwerfen...
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Hallo Andre,
dann pass aber auf, dass Du Dich vor Gericht nicht (auch) in Widersprüche verzettelst.
Im Ursprungsbeitrag von Dir dazu hört sich das mit dem EDC nämlich noch ganz anders an:
Zitat:
Zitat von littleblue
...Selbst wenn das mit dem EDC so ist – ist es mir nie Aufgefallen, besaß den wagen nur 5 Monate. Benutzte das EDC eigentlich überhaupt nicht...
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Wünsche Dir aber trotzdem alles Gute vor Gericht!
David.
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01.06.2004, 11:40
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#6
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Shogun
Registriert seit: 19.07.2002
Ort: Joso
Fahrzeug: E32 750iL 11/88
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Seite 35, BA Best. Nr. 01 40 9 781 900 deutsch:
EDC- Elektronische Daempfer Control*
K-Komfortabstimmung
S-Sportabstimmung
Umschalten ist - in Zuendschluesselstellung 2 - jederzeit, auch waehrend der Fahrt, moeglich.
Die gewaehlte Abstimmung (entweder komfortabel oder sportlich) kann ueber den gesamten Geschwindigkeitsbereich und fuer jeden Beladungszustand beibehalten werden.
Die gewaehlte Schalterstellung ist beleuchtet. Bei Funktionsstoerung erlischt die Kontrollampe. Bei Gelegenheit sollte dann ein BMW Kundendienst aufgesucht werden.
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01.06.2004, 12:25
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#7
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: Alpina B12
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@Erich
Das hört sich gut an, aber in der BA vom 92er stand nur eine Kurzfassung. So wie es schon Olli525iAt geschrieben hat. Hast du die Möglichkeit mir das einzuscannen? Und zu mailen? Glaube kaum bis Donnerstag an diese Version im Original zu kommen.
@Chaabo
Ich wusste damals noch nicht das man an der "Dauerbeleuchtung" des Schalters einen elektronischen defekt ausschließen kann. Mit dem "nicht merken" meinte ich den Ausfall des Systems. Ich benutze das System sehr selten, auch heute noch beim E38. Aber dennoch haben wir einen Unterschied bemerkt.
Der Kläger erläuterte zuerst einen Defekt nur an den vorderen Dämpfern - wenn es stimmte, bemerkte ich es nicht, da man das Umschalten merkte und der Schalter nicht blinkte oder wieder erlosch. Das habe ich ihm nicht geglaubt. Erst nachdem ich nicht zahlte drohte er mit dem Anwalt und versucht nun ein komplettes Fahrwerk incl. Elektronik einzuklagen. Aber der zuständige Richter ließ schon durchhören das er sehr skeptisch sei und ihm das alles merkwürdig vorkäme.
Warum erst nur die vorderen Dämpfer und nun das Komplette Fahrwerk? An der Funktion wurde zuvor selbst in der NL nichts bemängelt und der Schalter ließ keinen Anlass zum Zweifeln. Wie soll ich da einen Defekt bemerken? Bis heute wurde der Defekt übrigens durch kein Gutachten überprüft.
Andre
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01.06.2004, 12:46
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#8
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.04.2002
Ort: Moers
Fahrzeug: AMG SL55, BMW 740I (E38), F11, Straßen-Quad, 4 x MB S600
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Zitat:
Zitat von littleblue
Hallo Leute, einige erinnern sich sicher noch an meinen Beitrag zu dem Verkauf meines B12.
Diesen hier!
Zweimal hat nun schon der Anwalt des Klägers den Gerichtstermin abgesagt und danach sofort wieder einen Vergleich von mittlerweile 1000€ eingeräumt.
Nun ja, am Donnerstag ist es soweit, Gerichtstermin. Bin relativ gut vorbereitet, aber mir fehlt noch was.
Mein EDC-Schalter hat durchgehend geleuchtet, nicht geblinkt oder ist wieder ausgegangen. Leider bekomme ich nirgendwo eine Bestätigung das es so richtig ist. Ob bei BMW in München oder bei der NL in Essen. Die Meister sagen zwar das es richtig ist aber können/wollen es nicht schriftlich bestätigen.
Meine Frage: Existiert irgendein Dokument in dem steht wie das Verhalten des Lämpchens richtig ist?
Könnt ihr mir evtl. einen Link schreiben oder steht was im TIS darüber?
Wäre schon glücklich wenn mir der eine oder andere E32 Fahrer mit EDC sagen könnte das es bei Ihm auch so ist.
Mein Anwalt sagt wenn das so richtig ist, und ich sowie Freunde von mir das Umschalten des EDC gespürt haben - könne man mir keine Arglist vorwerfen. Außerdem war der Wagen drei Wochen vorm Verkauf in der NL Essen, um ihn durchsehen zu lassen - wollte eben so einen Ärger vermeiden - auch da ist das EDC nicht aufgefallen. Andere Dinge schon, wurden auch behoben - daher die 1284€.
Kann schon jetzt nicht mehr schlafen. Mal wieder sehen was wird...
Danke Andre
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Habe selber neben dem 750er auch noch den B12 (Bj94)... bei dem leuchten die Lampen auch in der eingelegten Stufe. Ich kann aber sehr gut nachvollziehen das man bei dem Fahrwerk den Unterschied kaum feststellen kann. Der Wagen liegt ja von haus aus eine Ecke tiefer wie die Serien E32. Demnach gibt es auch schon weniger Raum zum einfedern.
Gruss
Frank
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01.06.2004, 13:22
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#9
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 25.02.2003
Ort: Essen
Fahrzeug: Alpina B12
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@chatfuchs
Ja, erstens das. Und zweitens fuhr ich den Wagen mit 19zoll Rädern. Deutlich spürte ich den Unterschied jedoch weil es manchmal hinten schliff in der Komfortstellung und in der Sportstellung nicht, vor allem war dieser Effekt in Kurven bemerkbar.
Andre
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01.06.2004, 13:26
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#10
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 850Ci (11/92); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Hab was gefunden
Hab ein Pic auf der HP eines liebenswerten "Kollegen" aus dem e34.de-Forum gefunden.
Schau mal hier (auch wenn´s E 34 ist)
Grüße
Olli
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