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BMW 7er, Modell E38
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Alt 04.04.2024, 20:54   #1
BMW e38 72840i
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Registriert seit: 08.12.2019
Ort: Rastenberg
Fahrzeug: e38-728i (04.1998) Handschalter, e38-740i (05.1994) Handschalter, Peugeot 106 Winterfahrzeug
Standard Kennzeichenhalter vorne verboten

Hallo,

ist es noch verboten vorne die Kennzeichen mit Kennzeichenhalterung zu fahren?
Beim e38 ist es verboten Kennzeichenhalterungen anzubringen. Weis nicht ob es bei den aktuellen Fahrzeugen die produziert werden auch der Fall ist.
BMW e38 72840i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2024, 21:11   #2
X555
Spaß kostet!
 
Benutzerbild von X555
 
Registriert seit: 12.12.2023
Ort: Leipzig
Fahrzeug: E91-335d(06/10),E53-3,0d(11/04),E31-850i(05/90),Mini R55 CooperS(03/13)
Standard

Woher hast Du diese Information? Da hat bisher noch kein TÜV was zu meckern gehabt.
X555 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 04.04.2024, 21:18   #3
BMW e38 72840i
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort: Rastenberg
Fahrzeug: e38-728i (04.1998) Handschalter, e38-740i (05.1994) Handschalter, Peugeot 106 Winterfahrzeug
Standard

Zitat:

Auszug BMW:

Auswirkung: Die Montage dieser Unterlage am vorderen Stoßfänger verstößt gegen die Zulassungsvorschrift 74/483 EWG, da sie nicht die Vorschriften zum Schutz von Fußgängern erfüllt.

Auszug aus der EG-Richtlinie 74/483: "Kein vorstehendes Teil der Außenfläche des Fahrzeugs darf einen Abrundungsradius unter 2,5 mm aufweisen".

Die Folge wäre der Verlust der ABE-Homologation mit erheblichen Nachteilen im Streitfall auch für den BMW Händler.

Betroffene Fahrzeuge: Alle Modelle.

Vorgehensweise: Kein Verbau separater Kennzeichenunterlagen am vorderen Stoßfänger.
BMW e38 72840i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2024, 08:31   #4
Arvak
Erfahrenes Mitglied
 
Registriert seit: 10.08.2008
Ort: Elmenhorst
Fahrzeug: e31 850i ('91); e32 750iA ('91); e34 535i ('90); e36 328iA Cab.('98); e38 750i ('01); e39 540iA Touring ('01); e46 330iA Touring ('02); e61 530d ('07)
Standard

War der Beitrag ursprünglich für den 01.04. gedacht?
Arvak ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2024, 11:26   #5
sechser
Mitglied
 
Benutzerbild von sechser
 
Registriert seit: 25.11.2002
Ort: Schwarzwald
Fahrzeug: 728 (E23), 320i (G20), diverse BMW
Standard

Das dachte ich auch gerade...

Falls es kein Aprilscherz war, was ist dann mit den "scharfen" Blechkanten des Nummerschildes die ja frei heraustehen ohne "Unterlage" ?? Verletzungsgefahr der Fussgänger.

Wundern würde mich das ganze in DE nicht ehrlich gesagt.
Vor Jahren gab es mal eine Petition der Motorradfahrer gegen "Pizzableche" als Kennzeichen und die Verletzungsgefahr war der Hauptgrund. Es wurden dann kleinere Kennzeichen erlaubt. Wenn auch immer noch dummes deutsches Format...
sechser ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 05.04.2024, 14:14   #6
Bruno0711
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 01.02.2024
Ort:
Fahrzeug: e38 740iA BJ1998; e39 528iA BJ1996
Standard

Wenn ich so drüber nachdenke, sehe ich häufig BMWs die das Kennzeichen vorne nur rangeschraubt haben und hinten aber eine normaler Halterung. Ich habe vorne (noch) eine Halterung dran und war erst vor einer Woche beim TÜV damit. Der hat nichts gesagt...
Bruno0711 ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2024, 11:49   #7
Markus525iT
Neues Mitglied
 
Registriert seit: 23.05.2006
Ort: München
Fahrzeug: E65 - 750i (06.06), E34 - 525i Touring (08.95)
Standard

Zitat:
Zitat von Arvak Beitrag anzeigen
War der Beitrag ursprünglich für den 01.04. gedacht?

Nein, das ist tatsächlich wahr. Es hat mit dem Fußgängerschutz zu tun.

Es gibt hier extra eine Anweisung für die Händler bzw Werkstatt.
Ob das für den E38 auch schon gilt oder erst später weiß ich nicht.


Bei Neuwagen wird in der Regel vorne auch kein Halter verwendet.

Markus
__________________
Schalter mit defekter Beleuchtung? Kein Problem! U2U an mich!
Tonnenlagerwerkzeug oder Ausdrücker für die Querlenker in Memmingen oder München gesucht? Auch hier U2U an mich!
Markus525iT ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2024, 12:41   #8
Puddlejumper
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von Puddlejumper
 
Registriert seit: 21.06.2016
Ort: Cham
Fahrzeug: BMW E65 750i 12/05 Monacoblau
Standard

Ich habe Kennzeichenhalter vorne verschraubt, war nie anders an dem Wagen, habe ihn damals so gekauft. Kein Tüvler meckerte bisher.
__________________
Gruß Achim
Ich liebe dieses Video: Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.youtube.com/watch?v=Do3PM5a3Rxs
Puddlejumper ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2024, 12:53   #9
BMW e38 72840i
Erfahrenes Mitglied
 
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Ort: Rastenberg
Fahrzeug: e38-728i (04.1998) Handschalter, e38-740i (05.1994) Handschalter, Peugeot 106 Winterfahrzeug
Standard

Gilt für den e38. Man brauch nur ein Nummernschild ohne Halterung und es passt perfekt rein. E32 müsste auch passen.
Bei mir hat auch kein TÜV oder Polizeibeamter gemeckert. Wollte dies aber mal geschrieben haben, was das Thema angeht.
BMW e38 72840i ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2024, 13:07   #10
Claus
State of Independence
Premium Mitglied
 
Benutzerbild von Claus
 
Registriert seit: 20.12.2002
Ort: Leverkusen
Fahrzeug: E38-750i (12.99), E91 Diesel 3.0 (2008)
Standard

Seit dem 15. Februar 2023 ist zumindest eine feste (nur geschraubte?) Anbringung vorgeschrieben, also keine Magnete, Klettverschlüsse und Saugnäpfe. Was in Kennzeichenhalter eingeclipste Kennzeichen anbelangt, liegen diese wohl in einer Grauzone, denn sie sind ja "fest" angebracht, weil ohne Werkzeug (Schraubenzieher) nicht entfernbar. Hier einige Infos:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.autobild.de/artikel/vors...-22584309.html

Es gibt auch rahmenlose Kennzeichenhalter, die sind auf keinen Fall von irgendeinem Verbot betroffen.

Fakt ist, dass aus dem geänderten § 10 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) Absatz 5 KEIN VERBOT eines vorderen Kennzeichenhalters hervorgeht:

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) https://www.buzer.de/gesetz/7182/a142530.htm

Wenn jemand eine verbindliche Gesetzesvorschrift verlinken kann, dann bitte her damit.

Bei mir bleibt jedenfalls alles so, wie es ist. Müsste ohnehin erst nachschauen, wie meine vorderen Kennezeichen befestigt sind, sie sind auf jeden Fall "fest" im Sinne des Gesetzes und nicht mit Magneten oder Klettverschlüssen versehen. Und wenn die in einen Halter eingeclipst sind, dann bleibt das auch so. Der 3er hat erst vor Kurzem neuen TÜV bekommen, keinerlei Beanstandung.
__________________
"Wer sich allzu grün macht, den fressen die Ziegen." ― Johann Wolfgang von Goethe

Claus ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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