BMW 7er, Modell E38 |
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08.06.2005, 14:35
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#1
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Neues Mitglied
Registriert seit: 28.04.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: 740iA E38
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Gewährleistungspflicht: Querlenker???
Hallo,
nach dem mein am Wochenende neu gekaufter gebrauchter 740i an jeder Strassenunebenheit Geräusche machte, habe ich ihn bei BMW überprüfen lassen.
Fazit : die Querlenker an der Hinterachse sind ausgeschlagen, besonders auf der rechten Seite mehrere Millimeter Spiel.
Der Wagen hatte vor einer Woche einen neuen TÜV bekommen, ausserdem ein Dekrasiegel. In keinem der Berichte steht etwas von diesem Problem, die Reparatur kostet ca. 400€.
Da ich den Wagen beim Händler gekauft habe, hat dieser ja 1 Jahr Gewährleistungspflicht. Laut Aussage von BMW muss der Mangel schon letzte Woche bestanden haben und braucht ca 10'000km bis zu dieser Ausprägung. Nun will der Händler sich querstellen, mit dem Hinweis dass es normaler Verschleiss ist, fällt der Querlenker nun unter Verschleiß oder greift hier die Gewährleistungspflicht?
Abgesehen davon hätte es den Leuten bei der Dekra auffallen müssen laut BMW, einmal wackeln mit der Hand an den Rädern im "aufgebockten" Zustand hätte das Problem gezeigt.
Wie gehe ich jetzt am besten vor, sollte man einen Sachverständigen einschalten?
Viele Grüsse, Sascha
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08.06.2005, 14:47
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#2
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Some say...
Registriert seit: 23.05.2002
Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Ganz klare Sache,
in diesem Falle haftet der Händler.
Die Gewährleistung bedeutet, dass er für den einwandfreien Zustand des Fahrzeugs bei Übergabe verantwortlich ist/war.
Egal, ob es sich um ein Verschleissteil handelt, oder nicht, er muss dafür geradestehen, wenn ein Defekt entdeckt wird, der ganz sicher schon bei Übergabe da war.
In den ersten 6 Monaten muss ER DIR nachweisen, dass der Fehler bei Übergabe NICHT da war, dann gibt es ab dem 7. Monat die Beweislastumkehr, dann musst DU IHM beweisen, dass der Fehler bei Übergabe SCHON DA war.
Normaler Verschleiss ist was total anderes, das sind in diesem Falle Dinge, die nicht für die Verkehrssicherheit relevant sind (z.B. nicht neuwertige Reifen oder Bremsen, solange die Funktion sicher gewährleistet ist).
Hier wurder der Wagen mit einem Defekt übergeben, der die Verkehrssicherheit des Wagens besonders beeinträchtigt, folglich ist der Händler in der Pflicht.
Ohne Wenn und Aber!
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08.06.2005, 14:49
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#3
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Neues Mitglied
Registriert seit: 28.04.2003
Ort: Dresden
Fahrzeug: 740iA E38
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Danke für die schnelle Antwort. Tolles Forum! Sascha
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08.06.2005, 18:44
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#4
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 05.06.2004
Ort: Im Herzen Bayerns
Fahrzeug: 525iAT (E39)
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Der Händler schuldet korrekt einen "laufleistungsentsprechenden" Zustand. Ein Defekt wie dieser sollte aber auf jeden Fall unter die Sachmängelhaftung fallen, da hier von Laufleistungsentsprechend nicht die Rede sein kann, das Teil ist schlichtweg defekt (und was es auch schon zum Zeitpunkt der Übergabe).
Servus
Katerle
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