BMW 7er, Modell E38 |
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08.01.2014, 20:27
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#41
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.11.2013
Ort: München Land
Fahrzeug: E38-728i (Bj. 02.1996) steht zum Verkauf !!! Fahre jetzt E46 330i
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Ich habe heute mal wenig zu tun gehabt und habe mal alles was die StVo so hergibt und die Gesetzesblätter zum Thema Gasentladungslampen durchforstet.
Dabei bin ich auf folgende Gesetzesänderung gestoßen:
Bundesgesetzblatt Jahrgang 2000 Teil I Nr. 13, ausgegeben zu Bonn am 31. März 2000
Einunddreißigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (31. ÄndVStVR)*), Vom 23. März 2000
29. Dem § 50 wird folgender neuer Absatz 10 angefügt:
„(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern und
Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen
ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im
Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltet sein
des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.“
Das bedeutet nun, hatte man Xenon vor 01.04.2000 ist eine ALWR und SWRA nicht erforderlich gewesen, alles was nach 01.04.2000 kam - also auch Nachrüstung ist die ALWR und SWRA vorgeschrieben.
Ich habe darauf hin mich auf eine Telefonsession mit einem Prüfinstitut eingelassen und da sind wir auf eine sehr interessante Frage gekommen.
Xenon vor 01.04.2000 ohne ALWR und ohne SWRA war soweit ok, nur hatte man nach Time X einen Auffahrunfall und man muss die Front ersetzen, ist dies keine Instandsetzung mehr sondern eine Nachrüstung und erfordert auch die Nachrüstung von ALWR und SWRA. Krank oder?
Das bedeutet auch das kein "Dein Freund und Helfer" es einem Abkauft, wenn man sagt "mein BMW war schon immer so, der wurde halt nach Erstzulassung auf Xenon umgerüstet und da waren die Vorschriften noch nicht so"...
Habe erst heute beim heim fahren wieder mal bewusst auf entgegenkommende Autos geschaut, jeder zweite blendet und ist falsch eingestellt. Jeder 4 (gefühlt) hatte H1, also Öl-Lampe und so wurde die Fahrbahn auch ausgeleuchtet ... mies!.
Habe mich ja nun sehr intensiv mit der Sache auseinander aus einander gesetzt und dabei muss ich feststellen, dass der Blendfaktor in der Gesetzgebung mehr Berücksichtigung findet als die Sicherheit z.B. auf einer Landstraße. Mir selbst ist es oft passiert, dass plötzlich ein Tier im Scheinwerferkegel auftaucht ... und dann - voll in die Eisen.
Ich werde in der Nacht oft - sehr oft - am Land überholt, weil ich nur noch 70-80 km/h fahre, wg. den Tieren die plötzlich auftauchen.
Selbst bei 80, H1 Lichtkegel, 1 sek. Reaktionszeit .... potz blitz und <<boooom>>...
Da stellt man sich die Frage, was ist schlimmer... mal kurzzeitig geblendet werden wie bei falsch eingestellten H7 auch oder mehr Leuchte auf der Fahrbahn und Tiere etc. deutlich früher erkennen.
Laut einer Studie (hab leider den Link nicht kopiert) passieren mit besserer Lichtausbeute mehr als 30% weniger Unfälle bei Nacht.
Dagegen spricht die Studie von Hella, dass Xenon mehr als 100 mal mehr als der Grenzwert blenden können, z.B. bei so Nachrüstsatz.
Sind Xenon richtig eingestellt, blenden Sie ebenfalls nur dann wenn man z.B. über über einen Hügel fährt den Gegenverkehr - was die H7 im übrigen auch tun... Und die ALWR bringt auch nur was bei Zuladung, bei Fahrt bring die nix - Habs mit einem neuen 5'er ausprobiert.
Daraus kann man als "leihe" nur schließen, es wird eine Verordnung durchgedrückt ohne Rücksicht auf Verluste. Wirkliche Sicherheit scheint hier zweitrangig zu sein. Evtl. Stehen hier noch die Interessen der Industrie dahinter, Rüstet man einen Wagen nach - einen so wie wir den fahren E38 - kostet das mal rund für die Scheinwerfer 1200, Kabelsatz und E-Bauteile nochmal rund 500, plus ALWR min 200 v. Hella (wenn's mit dem Scheinwerfer überhaupt geht und nochmal SWRA in Einzelteilen (da kompl. nicht mehr verkauft wird) 150.
Ergebnis ist: Will man mehr Sicherheit bei einem Auto das in der Anschaffung mit 200.000 km vielleicht zwischen 3-4.000 Euro gekostet hat... Investiert man nochmal min 2000 Euro ohne Einbau (versteht sich). Noch kranker...
Da überlegt sich jeder seine H1 drinnen zu lassen (ich übrigens auch) und wenn die Schweinwerfer auch noch verdreckt sind ohne ende (Straßen werden ja auch nur noch 1 mal im Jahr gereinigt) dann wird's halt dunkel oder erst gar ned hell.
Kommt dann noch auf Grund eines Steinschlages (unsere Straßen habe ja keine Schlaglöcher) ein neues Glas dazu, wird's noch interessanter - Glas hin, kein Tüv.
Da kann man echt irre werden.
So, hoffe ich habe euch mit meiner Ausführung nicht zu sehr "ermüdet" und hoffe Ihr haltet mich nicht für Irre...
Schönen Abend
Geändert von Michl75 (08.01.2014 um 20:35 Uhr).
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08.01.2014, 20:52
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#42
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Erfahrenes Mitglied
Premium Mitglied
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: 728i (E38) (02/96) BRC by Sonja S. (& Erich M.); 740iA (E38) (05/98) M62, BRC by Erich M.; 745iA (E65) (10/02) N62, Stargas
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Zitat:
Zitat von Michl75
...
Xenon vor 01.04.2000 ohne ALWR und ohne SWRA war soweit ok, nur hatte man nach Time X einen Auffahrunfall und man muss die Front ersetzen, ist dies keine Instandsetzung mehr sondern eine Nachrüstung und erfordert auch die Nachrüstung von ALWR und SWRA. Krank oder?
...
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Quatsch!
Nach einen Frontunfall wird die Front WIEDERHERGESTELLT in den Zustand VOR dem Unfall!
Und VOR dem Unfall waren eben VOR dem 1.4.2000 XENON-Scheinwerfer eingebaut!!!!
es wird NICHTS anderes als vor dem Unfall eingebaut - also ist es KEINE Nachrüstung!!!!!
__________________
Auch durch Vereinbarungen werden Kommunikationsregeln zur Vermeidung von Missverständnissen nicht außer Kraft gesetzt.
18 Jahre Mitglied im Forum: 18.08.05 - 17.08.23
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08.01.2014, 20:55
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#43
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.11.2013
Ort: München Land
Fahrzeug: E38-728i (Bj. 02.1996) steht zum Verkauf !!! Fahre jetzt E46 330i
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Zitat:
Zitat von peterpaul
Quatsch!
Nach einen Frontunfall wird die Front WIEDERHERGESTELLT in den Zustand VOR dem Unfall!
Und VOR dem Unfall waren eben VOR dem 1.4.2000 XENON-Scheinwerfer eingebaut!!!!
es wird NICHTS anderes als vor dem Unfall eingebaut - also ist es KEINE Nachrüstung!!!!!
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Wurde mir heute so nachegrbracht...
Hab mich auch gewundert.
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08.01.2014, 22:08
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#44
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Genießer
Registriert seit: 08.08.2007
Ort: Berlin
Fahrzeug: E38-750iL (06.99) MK4(16:9) / BM54 / DSP / CP600 / R-Cam
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Zitat:
Zitat von Michl75
Habe mich ja nun sehr intensiv mit der Sache auseinander aus einander gesetzt und dabei muss ich feststellen, dass der Blendfaktor in der Gesetzgebung mehr Berücksichtigung findet als die Sicherheit z.B. auf einer Landstraße.
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Einspruch: die Blendung hat direkt mit der Sicherheit zu tun. Wer geblendet wird, sieht für mehrere Sekunden nichts bzw. nicht genug; genaugenommen müsste er sofort anhalten, bis seine Sicher wiederhergestellt ist. Da das in der Praxis nicht möglich ist, muss Blendung vermieden werden. Sicherheit ist eben nicht nur die direkte eigene (gefühlte) Sicherheit, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer. Diese revanchieren sich dann dadurch, dass sie Dich selbst nicht im Blindflug auf die Hörner nehmen.
Zitat:
Da stellt man sich die Frage, was ist schlimmer... mal kurzzeitig geblendet werden wie bei falsch eingestellten H7 auch oder mehr Leuchte auf der Fahrbahn und Tiere etc. deutlich früher erkennen.
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Ganz klar: die Blendung. Erstens tritt dies bei Jedem auf, der dem Blender entgegen kommt, und zum anderen kann man damit unangepasste Geschwindigkeit auch nicht wieder wegzaubern.
Zitat:
Daraus kann man als "leihe" nur schließen, es wird eine Verordnung durchgedrückt ohne Rücksicht auf Verluste. Wirkliche Sicherheit scheint hier zweitrangig zu sein.
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Das Gegenteil ist der Fall. Wenn Du noch einmal darüber nachdenkst, wirst Du sicher zum gleichen Ergebnis kommen können.
Zitat:
Evtl. Stehen hier noch die Interessen der Industrie dahinter
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Au fein, eine Verschwörungstheorie...
Im Ernst: das glaubst Du doch nicht wirklich, oder?
Zitat:
Da überlegt sich jeder seine H1 drinnen zu lassen (ich übrigens auch) und wenn die Schweinwerfer auch noch verdreckt sind ohne ende (Straßen werden ja auch nur noch 1 mal im Jahr gereinigt) dann wird's halt dunkel oder erst gar ned hell.
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Tja, das ist dann nun mal so. Da bleibt nicht viel übrig als zu putzen und passend langsamer zu fahren. Da muss man dann eben durch.
Zitat:
Kommt dann noch auf Grund eines Steinschlages (unsere Straßen habe ja keine Schlaglöcher) ein neues Glas dazu, wird's noch interessanter - Glas hin, kein Tüv.
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Na klar: ist die Karre hin, gibt's keinen TÜV. Dazu ist der da.
Gruß
Boris
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Wer einen Engel sucht und nur auf die Flügel schaut,
könnte eine Gans nach Hause bringen.
(Georg Christoph Lichtenberg)
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08.01.2014, 22:17
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#45
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, Iveco Daily 70C17Bj. 11, Dacia Dokker Express Bj. 03/17, Piaggio X9 500 Bj. 01, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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Peter... irgendwie glaube ich da eher dem Michl... denn... deutsches Recht und Verordnungen sind alles, nur nicht logisch!
Wobei auch die Auslegung von den Gesetztestextes meist Lücken aufweisen, die unlogisches möglich machen.
@Michl... Auch H7 Scheinwerfer bringen vernünftiges Licht... wenn Leuchtmittel, Streuscheiben, Linsen und Reflektoren in gutem Zustand sind Ebenso bringen Xenon ein mieses Licht wenn der Zustand der Komponenten eben mies ist!
Sonst müsste man gleich auf LED umrüsten, denn das bringt noch mehr Licht als Xenon... nuja, ausser die von BMW, die sind (noch) nicht so doll
Vergleichstest: Halogen, Xenon und LED im Lichttunnel
Geändert von PacificDigital (08.01.2014 um 22:28 Uhr).
Grund: aktueller Lichttest
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08.01.2014, 22:46
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#46
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seven till heaven
Registriert seit: 12.05.2002
Ort: Dortmund
Fahrzeug: e65 750i LCI 2006 Japan + e46 320Ci Cabrio 2001
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Zitat:
Zitat von Michl75
Das bedeutet auch das kein "Dein Freund und Helfer" es einem Abkauft, wenn man sagt "mein BMW war schon immer so, der wurde halt nach Erstzulassung auf Xenon umgerüstet und da waren die Vorschriften noch nicht so"...
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Verstehe ich nicht, wieso nicht? Kann doch 96 oder wann auch immer vor dem 1.4.2000 auf Xenon umgerüstet worden sein und meinetwegen letzten Mittwoch oder sonst wann wegen Defekt neue(re) Erstzteile bekommen haben. Wer will das wissen? Wenn ich einen ATM einbaue muss ich ja auch nicht die Abgasnorm neu beantragen. Und ausserdem: Welcher TÜV-Prüfer oder Schupo will denn wissen ob Xenon nicht ab Werk verbaut war? Glaubst du wirklich der Blaukittel checkt deine SA-Liste? Oder weiss gar in welcher Kombination Xenon verbaut wurde (mit/ohne SWR/ALWR)? Einbauen und Vernünftig einstellen, fertich. Mich hat selbst beim e34 Kombi ohne den ganzen Kram nie jemand gefragt bei der HU, vernünftiger Einbau und gute Einstellung natürlich vorausgesetzt.
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08.01.2014, 23:29
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#47
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 28.04.2007
Ort: CH Aarburg, AG
Fahrzeug: Diverse, u.a.:E38 - 735iL, 12/98; Suzuki GSX1100G;
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Mahooja, Du bringst es auf den Punkt. Na sicher kann man Paragraphen reiten und sich in Verordungen wälzen...
Ich hatte auch noch nie Probleme, mit Umrüstungen, in Deutschland, Spanien und Schweiz. Im Normalfall reichten die SWR-Düsen (ohne jegliche Anbindung), kein Prüfer kommt je auf die Idee, SWR oder gar Scheiben-Waschanlage zu prüfen, genausowenig wie ihn Farbe der Brenner, oder gar E-Zeichen, auf diesem je interessieren würde
Ich mach das schon seit Jahren, schon '98 Omegas und div BMW's umgebaut, teils mit manueller LWR vorgeführt, beim TüV, noch nie beanstandet worden
__________________
Grüße aus dem Aargau, Torsten.
BMW E38, 740i-V8-Sound-Video
735iL; 12/98; Aut.; 40er AP; 19" V-Speiche 126 mit 245/275ern; Leder sand-beige; E60-Wischer
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09.01.2014, 09:00
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#48
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: 14.11.2013
Ort: München Land
Fahrzeug: E38-728i (Bj. 02.1996) steht zum Verkauf !!! Fahre jetzt E46 330i
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hier nochmal ein Link zu diesem Thema http://http://www.motor-talk.de/forum/aktion/Attachment.html?attachmentId=723464
Da kommt man direkt auf ein PDF vom Kraftfahrt-Bundesamt.
Noch eine Frage dazu:
Wo stehen den Die Genehmigungs- und Teilenummern auf dem Scheinwerfer?
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09.01.2014, 09:08
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#49
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fährt wieder 7er
Registriert seit: 21.10.2003
Ort:
Fahrzeug: 316i compact (05/97); 535iA (05/92); 540iA (12/92); 730iA (10/92); 850Ci (11/92); Z3 Coupé 2.8 (05/98)
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Zitat:
Zitat von mahooja
Mich hat selbst beim e34 Kombi ohne den ganzen Kram nie jemand gefragt bei der HU...
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Zitat:
Zitat von Coastcruiser
Ich hatte auch noch nie Probleme, mit Umrüstungen, in Deutschland, Spanien und Schweiz. Im Normalfall reichten die SWR-Düsen (ohne jegliche Anbindung)...
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HU, Polente... alles Kindergeburtstag.
Ihr müsst (nein, bitte bitte nicht!!) mal nachts (!) in einen Unfall mit dem Gegenvekehr incl. Personenschaden verwickelt werden. Wenn der Unfallgegner (unterstellt, er überlebt..) noch sagt "Der hat mich geblendet!", schaut nämlich der Gutachter umso sicherer etwas genauer hin. Und dann erst wird´s doch spannend.
Olli
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09.01.2014, 09:41
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#50
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seit 19.2.19 Nichtraucher
Premium Mitglied
Registriert seit: 23.05.2009
Ort: Kappel |bei VS
Fahrzeug: E38 - 740d Bj.12/99, Suzuki Ignis 04/20, Iveco Daily 70C17Bj. 11, Dacia Dokker Express Bj. 03/17, Piaggio X9 500 Bj. 01, TEC 585 Ducato244 m.4HP20
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hier stimme ich dir völlig zu, Olli!
Es ist s...egal ob es bei HU oder sonst was toleriert wird, erst der Schadensfall entscheidet ob einen die Versicherung in Regress nimmt bzw. ein Richter in Haft... denn dann ist es egal ob TÜV erst gestern war oder vorhin der VP gemeint hat "alles OK"... für die Verkehrssicherheit ist immer der Fahrer zuständig und niemand anderes!
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