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Alt 21.11.2005, 18:32   #1
thirtyeight
Mitglied
 
Registriert seit: 04.05.2004
Ort: Meldorf
Fahrzeug: 740iA E38 mit Prins VSi
Ärger Schnell nach Hause - oder mehr Punkte in Flensburg

Moin, Moin!

Die Polizei (Dein Freund, Helfer und VIDEOFILMER) hat mich eben auf dem nach Hauseweg mit einem Videowagen verfolgt und angehalten. Mein Vergehen: zu schnelles fahren und 2 mal im Überholverbot dieses getan . Folge nach Auskunft der Beamten (die freundlich waren - ausser das Sie sich die beiden Fragen ob ich berauschende Mittel zu mir genommen habe hätten sparen können) 3 Monate Fahrverbot, ca 450 Euro Bussgeld und 4 Punkte in der Verkehrssünderkartei (die bei mir bis jetzt so schööööön leer war ). Jetzt habe ich mal gehört das man über eine bestimmte Strecke mit einem bestimmten Abstand gefilmt werden muß. Und das haben Sie nicht geschafft!!! Golf V GTi ist halt kein 740er... Ausserdem wurde mir das Filmchen nicht vorgeführt! Habe ich da jetzt eine Chance die Strafe zu drücken oder evtl. das ganze sogar für Null und Nichtig erklären zu lassen? Werde auch noch mal zum Anwalt gehen aber hoffe hier im Forum vielleicht schon mal den einen oder anderen Hinweis zu erhalten.

Schöne Grüße
Michael
__________________
Auch Vegetarier beissen nicht gerne ins Gras!

Geändert von thirtyeight (22.11.2005 um 08:11 Uhr).
thirtyeight ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2005, 18:45   #2
buddi
raubsauger©
 
Benutzerbild von buddi
 
Registriert seit: 19.11.2005
Ort: Bühl
Fahrzeug: E61 (03.08) ; Peugeot 207CC (07.07); R1200RT (05.05)
Standard

Hi,
konkret kenn ich hier die notwendigen Rahmenbedingungen zwar nicht aber den Gang zum Anwalt würde ich in jedem Fall empfehlen.
Ich habe schon eigentlich glasklare Sachverhalte kippen erlebt - obwohl ich ja eigentlich finde Strafe muß sein.....
Gruß und viel Glück
Peter
buddi ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2005, 18:54   #3
engel
Drive with BMW
 
Benutzerbild von engel
 
Registriert seit: 05.01.2005
Ort: Uedem
Fahrzeug: 730ILA Bj 06.89 m.M5 Motor, 740ILA 05.92
Standard

Zitat:
Zitat von thirtyeight
Moin, Moin!

Die Polizei (Dein Freund, Helfer und VIDEOFILMER) hat mich eben auf dem nach Hauseweg mit einem Videowagen verfolgt und angehalten. Mein Vergehen: zu schnelles fahren und 2 mal im Überholverbot dieses getan . Folge nach Auskunft der Beamten (die freundlich waren - ausser das Sie sich die beiden Fragen ob ich berauschende Mittel zu mir genommen habe hätten sparen können) 3 Monate Fahrverbot, ca 450 Euro Bussgeld und 4 Punkte in der Verkehrssünderkartei (die bei mir bis jetzt so schööööön leer war ). Jetzt habe ich mal gehört das man über eine bestimmte Strecke mit einem bestimmten Abstand gefilmt werden muß. Und das haben Sie nicht geschafft!!! Golf V GTi ist halt kein 740er... Ausserdem wurde mir das Filmchen nicht vorgeführt! Habe ich da jetzt eine Chance die Strafe zu drücken oder evtl. das ganze sogar für Null und Nichtig erklären zu lassen? Werde auch noch mal zum Anwalt gehen aber hoffe hier im Forum vielleicht schon mal den einen oder anderen Hinweis zu erhalten.

Schöne Grüße
Michael
hey, habe mich hier in diesem Forum etwas belesen können

Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) www.bussgeldkatalog.de
musst dich mit irgendeinem namen einfach anmelden. dort steht so das eine oder andere. ...ansonsten mal das Forum durchlesen, habe selbst gerade das Vergnügen Fussgänger zu spielen.

..ganz ehrlich finde es selber richtig jetzt weiss ich wieder was es heisst "selbst" zu fahren. es wird Dir auch eine Lehre sein.

Du wirst es überleben.

Gruss
Horst
engel ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2005, 19:01   #4
aferber
Sesselpuper
 
Registriert seit: 14.11.2005
Ort: Aachen
Fahrzeug: Jag
Standard

Also bevor Du jetzt ausd allen Wolken fällst und zum Anwalt läufst, warte erstmal ab was Dir vorgeworfen wird.
Du bekommst ja nun erstmal eine Anzeige der Du entnehmen kannst was los war.
Dann würde ich erstmal schauen was an Strafe auf dich zukommt und dann mal anwägen ob ich die Sachen wirklich gemacht habe.
Denn Du solltest eins bedenken in einem Rechtsstreit stehst Du gegen 2 Beamte als Zeugen, was das bedeuten wird sollte klar sein!

Wenn Du bei der Strafe mit einem "blauen" Auge davon kommen solltest, rate ich "Maul" halten und zahlen.
Zum Anwalt kannste immer noch wenn der Anhörungsbogen kommt!
aferber ist offline   Antwort Mit Zitat antworten
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